Rechtsprechung
| BGH, 05.06.2003 - I ZR 234/00 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadensersatzanspruch eines Transportversicherers aus abgetretenem und übergegangenem Recht; Schadensersatz wegen Verlustes von Transportgut durch Paketbeförderungsdienst; Unterlassene Wertdeklaration einer zum Transport aufgegebenen Sendung; Haftung des ...
- reise-recht-wiki.de
Haftung der Fluggesellschaft für Gepäckverlust und Kofferschäden bei ungeklärtem Schadenshergang
- tis-gdv.de
Organisationsverschulden, Wertdeklaration, Wert
- rabüro.de
Zur Darlegungslast des Fixkostenspediteur bei völlig ungeklärtem Schadenshergang
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HGB §§ 435 425 Abs. 2
Darlegungs- und Beweislast des Fixkostenspediteurs bei ungeklärtem Schadenshergang; Berücksichtigung eines mitwirkenden Schadensbeitrages - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Speditionsrecht - Beweispflicht des Spediteurs bei ungeklärtem Schadenshergang
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht
, S. 8 (Kurzinformation)
Einlassungsobliegenheiten des Fixkostenspediteurs
Papierfundstellen
- NJW 2003, 3626
- MDR 2004, 220
- TransportR 2003, 467
Wird zitiert von ... (107) Zitiert selbst (18)
- BGH, 15.11.2001 - I ZR 158/99
Rechtsfolgen eines grob fahrlässigen Organisationsverschuldens des Spediteurs im …
Auszug aus BGH, 05.06.2003 - I ZR 234/00
Denn nach der Rechtsprechung des Senats gelten für solche Paketdienstunternehmen keine geringeren Sorgfaltsanforderungen (vgl. BGHZ 149, 337, 349 ff. sowie BGH, Urt. v. 13.2.2003 - I ZR 128/00, TranspR 2003, 255, 257).Mit seinem Verzicht auf die vom Spediteur angebotenen weitergehenden Schutzvorkehrungen setzt der Versender das Transportgut bewußt einem erhöhten Verlustrisiko aus mit der Folge, daß ihm der eingetretene Schaden bei wertender Betrachtung gemäß § 254 BGB anteilig zuzurechnen ist (vgl. BGHZ 149, 337, 353; BGH TranspR 2003, 255, 258).
Ein anspruchsminderndes Mitverschulden kann sich gemäß § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB auch daraus ergeben, daß der Geschädigte es unterlassen hat, den Schuldner auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, die der Schuldner weder kannte noch kennen mußte (vgl. BGHZ 149, 337, 353).
Im vorliegenden Fall kann aber nicht davon ausgegangen werden, daß die unterlassene Wertdeklaration den Schaden tatsächlich mitverursacht hat (vgl. dazu BGHZ 149, 337, 355 sowie BGH, Urt. v. 8.5.2003 - I ZR 234/02, Umdr. S. 6 f.).
- BGH, 21.09.2000 - I ZR 135/98
Haftung des Luftfrachtführers
Auszug aus BGH, 05.06.2003 - I ZR 234/00
Diese Darlegungs- und Beweislastgrundsätze hat der Bundesgerichtshof auch im Bereich des internationalen Luftverkehrs hinsichtlich der verschärften Haftung des Luftfrachtführers nach Art. 25 des Warschauer Abkommens in der Fassung von Den Haag 1955 (WA 1955) anerkannt (vgl. BGHZ 145, 170, 183 ff.), dessen Umschreibung qualifizierten Verschuldens in der deutschen Übersetzung in § 435 HGB übernommen worden ist (…vgl. Begr. z. Gesetzentwurf d. Bundesregierung, BT-Drucks. 13/8445, S. 71).Danach können dem Prozeßgegner der beweisbelasteten Partei ausnahmsweise nähere Angaben über die zu seinem Wahrnehmungsbereich gehörenden Verhältnisse zuzumuten sein, wenn die primär darlegungspflichtige Partei außerhalb des darzulegenden Geschehensablaufs steht und keine Kenntnisse von den maßgeblichen Tatsachen besitzt, während der Prozeßgegner nähere Angaben machen kann (vgl. BGHZ 145, 170, 184 m.w.N.;… Zöller/Greger, ZPO, 23. Aufl., Vor § 284 Rdn. 34; vgl. auch Herber, TranspR 2003, 164, 165).
Auch dann, wenn der Fixkostenspediteur seine Einlassungsobliegenheit erfüllt, bleibt der Anspruchsteller beweisbelastet dafür, daß der vorgetragene Organisationsablauf den Vorwurf qualifizierten Verschuldens i.S. von § 435 HGB rechtfertigt (vgl. BGHZ 145, 170, 184 f.).
Denn in einem solchen Fall ist nach der allgemeinen Lebenserfahrung regelmäßig nicht nur von einer Organisation des Betriebsablaufs auszugehen, die keinen hinreichenden Schutz der zu befördernden Güter gegen ein Abhandenkommen gewährleistet und sich in krasser Weise über die Sicherheitsinteressen des Vertragspartners hinwegsetzt (…vgl. BGH, Urt. v. 12.1.1982 - VI ZR 286/80, TranspR 1982, 100, 101 = VersR 1982, 369; BGHZ 145, 170, 183), sondern auch von einer sich dem Handelnden aus seinem leichtfertigen Verhalten aufdrängenden Erkenntnis, es werde mit Wahrscheinlichkeit ein Schaden entstehen (vgl. hierzu BGHZ 74, 162, 168).
- BGH, 08.05.2003 - I ZR 234/02
Mitverschulden des Auftraggebers eines Paketbeförderungsdienstes bei …
Auszug aus BGH, 05.06.2003 - I ZR 234/00
Im vorliegenden Fall kann aber nicht davon ausgegangen werden, daß die unterlassene Wertdeklaration den Schaden tatsächlich mitverursacht hat (vgl. dazu BGHZ 149, 337, 355 sowie BGH, Urt. v. 8.5.2003 - I ZR 234/02, Umdr. S. 6 f.).Voraussetzung hierfür wäre, daß die Beklagte bei richtiger Wertangabe ihre Sorgfaltspflichten besser erfüllt hätte und es dann zumindest zu einer Verringerung des Verlustrisikos gekommen wäre (vgl. BGH, Urt. v. 8.5.2003 - I ZR 234/02, Umdr. S. 7).
- BGH, 13.02.2003 - I ZR 128/00
Anforderungen an die Kontrolle des Ein- und Ausgangs von Transportgut durch den …
Auszug aus BGH, 05.06.2003 - I ZR 234/00
Denn nach der Rechtsprechung des Senats gelten für solche Paketdienstunternehmen keine geringeren Sorgfaltsanforderungen (vgl. BGHZ 149, 337, 349 ff. sowie BGH, Urt. v. 13.2.2003 - I ZR 128/00, TranspR 2003, 255, 257).Mit seinem Verzicht auf die vom Spediteur angebotenen weitergehenden Schutzvorkehrungen setzt der Versender das Transportgut bewußt einem erhöhten Verlustrisiko aus mit der Folge, daß ihm der eingetretene Schaden bei wertender Betrachtung gemäß § 254 BGB anteilig zuzurechnen ist (vgl. BGHZ 149, 337, 353; BGH TranspR 2003, 255, 258).
- BGH, 25.09.1997 - I ZR 156/95
Umfang der Darlegungspflicht des Spediteurs zu seiner Lagerorganisation; Anspruch …
Auszug aus BGH, 05.06.2003 - I ZR 234/00
Er ist vielmehr gehalten, das Informationsdefizit des Anspruchstellers durch detaillierten Sachvortrag zum Ablauf des Betriebs und zu den ergriffenen Sicherungsmaßnahmen auszugleichen (st. Rspr.; vgl. BGHZ 127, 275, 283 f.; 129, 345, 349 f.; BGH, Urt. v. 25.9.1997 - I ZR 156/95, TranspR 1998, 262, 263 f. = VersR 1998, 657 m.w.N.).Aus der geringen Verlustquote ergeben sich im übrigen auch keine hinreichenden Anhaltspunkte für die Annahme, daß in der theoretischen oder praktischen Durchführung der Organisation der Beklagten im hier maßgeblichen Zeitraum schwerwiegende Mängel nicht vorgelegen haben (vgl. BGH TranspR 1998, 262, 264 f. = VersR 1998, 657).
- BGH, 27.10.1994 - VII ZR 217/93
Fälligkeit des Architektenhonorars; Prüffähigkeit der Schlußrechnung
Auszug aus BGH, 05.06.2003 - I ZR 234/00
(1) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt das Gericht seiner Hinweispflicht nach § 139 Abs. 1, § 278 Abs. 3 ZPO a.F. nur dann, wenn es die Parteien auf fehlenden Sachvortrag, der von seinem materiell-rechtlichen Standpunkt aus gesehen entscheidungserheblich ist, unmißverständlich hingewiesen und der Partei die Möglichkeit eröffnet hat, ihren Sachvortrag sachdienlich zu ergänzen (vgl. BGHZ 127, 254, 260 m.w.N.).Diese Hinweispflicht besteht grundsätzlich auch in Prozessen, in denen die Partei durch einen Prozeßbevollmächtigten vertreten wird, jedenfalls dann, wenn der Rechtsanwalt die Rechtslage ersichtlich falsch beurteilt hat oder darauf vertrauen konnte, daß sein schriftsätzliches Vorbringen ausreichend sei (vgl. BGHZ 127, 254, 260;… BGH, Urt. v. 27.11.1996 - VIII ZR 311/95, NJW-RR 1997, 441;… Urt. v. 7.12.2000 - I ZR 179/98, WRP 2001, 699, 701 = NJW 2001, 2548 - Impfstoffe, m.w.N.).
- BGH, 03.11.1994 - I ZR 100/92
Darlegungs- und Beweislast im Rahmen eines Speditionsvertrages
Auszug aus BGH, 05.06.2003 - I ZR 234/00
Er ist vielmehr gehalten, das Informationsdefizit des Anspruchstellers durch detaillierten Sachvortrag zum Ablauf des Betriebs und zu den ergriffenen Sicherungsmaßnahmen auszugleichen (st. Rspr.; vgl. BGHZ 127, 275, 283 f.; 129, 345, 349 f.;… BGH, Urt. v. 25.9.1997 - I ZR 156/95, TranspR 1998, 262, 263 f. = VersR 1998, 657 m.w.N.).Kommt er dem nicht nach, kann daraus je nach den Umständen des Einzelfalls der Schluß auf ein qualifiziertes Verschulden gerechtfertigt sein (…vgl. BGH, Urt. v. 6.10.1994 - I ZR 179/92, TranspR 1995, 106, 110 = VersR 1995, 320 m.w.N., zu § 15 Abs. 2 GüKUMT; BGHZ 127, 275, 284).
- BGH, 16.02.1979 - I ZR 97/77
Warschauer Abkommen
Auszug aus BGH, 05.06.2003 - I ZR 234/00
Denn in einem solchen Fall ist nach der allgemeinen Lebenserfahrung regelmäßig nicht nur von einer Organisation des Betriebsablaufs auszugehen, die keinen hinreichenden Schutz der zu befördernden Güter gegen ein Abhandenkommen gewährleistet und sich in krasser Weise über die Sicherheitsinteressen des Vertragspartners hinwegsetzt (…vgl. BGH, Urt. v. 12.1.1982 - VI ZR 286/80, TranspR 1982, 100, 101 = VersR 1982, 369; BGHZ 145, 170, 183), sondern auch von einer sich dem Handelnden aus seinem leichtfertigen Verhalten aufdrängenden Erkenntnis, es werde mit Wahrscheinlichkeit ein Schaden entstehen (vgl. hierzu BGHZ 74, 162, 168).Die Revision weist zwar zutreffend darauf hin, daß nicht mit jedem leichtfertigen Verhalten ein Bewußtsein der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts verbunden sein muß (vgl. BGHZ 74, 162, 168).
- OLG Hamburg, 04.11.2002 - 6 U 95/02
Auszug aus BGH, 05.06.2003 - I ZR 234/00
Danach können dem Prozeßgegner der beweisbelasteten Partei ausnahmsweise nähere Angaben über die zu seinem Wahrnehmungsbereich gehörenden Verhältnisse zuzumuten sein, wenn die primär darlegungspflichtige Partei außerhalb des darzulegenden Geschehensablaufs steht und keine Kenntnisse von den maßgeblichen Tatsachen besitzt, während der Prozeßgegner nähere Angaben machen kann (vgl. BGHZ 145, 170, 184 m.w.N.;… Zöller/Greger, ZPO, 23. Aufl., Vor § 284 Rdn. 34; vgl. auch Herber, TranspR 2003, 164, 165).Von einem solchen typischen Geschehensablauf, der den Schluß auf das Bewußtsein der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts zuläßt, ist auszugehen, wenn - wie im Streitfall - der Fixkostenspediteur über sichernde Maßnahmen in der Organisation seines Betriebs und zum Schadenshergang keinen Vortrag hält (vgl. Herber, TranspR 2003, 164, 165 f.).
- BGH, 27.06.1985 - I ZR 40/83
Haftung des Frachtführers bei Benutzung des Transportfahrzeugs zum …
- BGH, 07.12.2000 - I ZR 179/98
Erfordernis eines richterlichen Hinweises bei Aufgreifen einer Rechtsfrage durch …
- BGH, 23.01.2003 - I ZR 174/00
Einbeziehung der Haftungsbeschränkung nach ADSp in einen Frachtvertrag
- BGH, 27.11.1996 - VIII ZR 311/95
Anspruch eines Handelsvertreters auf Provisionszahlung nach Kündigung - …
- BGH, 04.05.1995 - I ZR 70/93
Darlegungs- und Beweislast im Rahmen eines Speditionsvertrages
- BGH, 26.09.1997 - V ZR 65/96
Umfang der Gewährung rechtlichen Gehörs; Richterliche Frage- und …
- BVerfG, 17.01.1994 - 1 BvR 245/93
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Überspannung der …
- BGH, 06.10.1994 - I ZR 179/92
Umzugstransportvertrag: Zwischenlagerung - Hinweispflichten - Beweislast
- BGH, 12.01.1982 - VI ZR 286/80
Haager Protokoll - Leichtfertigkeit
- BGH, 16.11.2006 - I ZR 257/03
Umfang des Schadensersatzes; Befreiung von einer Verbindlichkeit
Dies setzt zwar grundsätzlich voraus, dass das Transportunternehmen bei zutreffender Inhalts- und Wertangabe seine Sorgfaltspflichten besser erfüllt hätte (vgl. BGH, Urt. v. 5.6.2003 - I ZR 234/00, TranspR 2003, 467, 471 = NJW 2003, 3626). - BGH, 25.03.2004 - I ZR 205/01
Begriff der Leichtfertigkeit; Anforderungen an die Betriebsorganisation eines …
Zudem kann der Schluß auf das Bewußtsein der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts auch im Rahmen typischer Geschehensabläufe naheliegen (vgl. BGH, Urt. v. 5.6.2003 - I ZR 234/00, TranspR 2003, 467, 470 f.; Urt. v. 9.10.2003 - I ZR 275/00, TranspR 2004, 175, 177; Urt. v. 23.10.2003 - I ZR 55/01, Umdr.Aus der geringen Schadensquote und der hohen Aufklärungsquote ergeben sich im übrigen auch keine hinreichenden Anhaltspunkte für die Annahme, daß im hier maßgeblichen Zeitraum keine schwerwiegenden Mängel in der theoretischen oder praktischen Durchführung der Organisation der Beklagten vorgelegen haben (vgl. BGH, Urt. v. 25.9.1997 - I ZR 156/95, TranspR 1998, 262, 264 f. = VersR 1998, 657; BGH TranspR 2003, 467, 471; TranspR 2004, 175, 177; BGH, Urt. v. 23.10.2003 - I ZR 55/01, Umdr.
- BGH, 13.07.2006 - I ZR 245/03
Haftung des Transportunternehmers bei nichtdeklariertem Transport von Verbotsgut
Dies rechtfertigt den Schluss auf ein qualifiziertes Verschulden (vgl. BGH, Urt. v. 5.6.2003 - I ZR 234/00, TranspR 2003, 467, 469 f.).Schadensteilung">425 Abs. 2 HGB maßgeblich (BGH TranspR 2003, 467, 471).
Schadensteilung">425 Abs. 2 HGB übertragbar (BGH TranspR 2003, 467, 471;… BGH, Urt. v. 1.12.2005 - I ZR 46/04, TranspR 2006, 205, 206).
Dies setzt zwar grundsätzlich voraus, dass die Beklagte bei zutreffender Inhalts- und Wertangabe ihre Sorgfaltspflichten besser erfüllt hätte (vgl. BGH TranspR 2003, 467, 471).
- BGH, 04.03.2004 - I ZR 200/01
Ansprüche aus abgetretenem und übergegangenem Recht wegen Verlustes von …
Er ist vielmehr gehalten, das Informationsdefizit des Anspruchstellers durch detaillierten Sachvortrag zum Ablauf seines Betriebs und zu den ergriffenen Sicherungsmaßnahmen auszugleichen (st. Rspr.; vgl. BGHZ 127, 275, 283 f.; 129, 345, 349 f.; BGH, Urt. v. 5.6.2003 - I ZR 234/00, TranspR 2003, 467, 469 = NJW 2003, 3626, m.w.N.).Hinsichtlich der Einlassungsobliegenheit des Fixkostenspediteurs und der insoweit bestehenden Beweislastverteilung hat das Transportrechtsreformgesetz ebenfalls keine sachliche Änderung mit sich gebracht (vgl. BGH TranspR 2003, 467, 469, m.w.N.).
Denn in einem solchen Fall ist nach der allgemeinen Lebenserfahrung regelmäßig nicht nur von einer Organisation des Betriebsablaufs auszugehen, die keinen hinreichenden Schutz der zu befördernden Güter gegen ein Abhandenkommen gewährleistet und sich in krasser Weise über die Sicherheitsinteressen des Vertragspartners hinwegsetzt (vgl. BGHZ 145, 170, 183), sondern auch von einer sich dem Handelnden aus seinem leichtfertigen Verhalten aufdrängenden Erkenntnis, es werde mit Wahrscheinlichkeit ein Schaden eintreten (vgl. BGH TranspR 2003, 467, 470).
Von einem solchen typischen Geschehensablauf, der den Schluß auf das Bewußtsein der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts zuläßt, ist auszugehen, wenn - wie im Streitfall - der Fixkostenspediteur über sichernde Maßnahmen in der Organisation seines Betriebs und zum Schadenshergang keinen Vortrag hält (vgl. BGH TranspR 2003, 467, 471; Herber, TranspR 2003, 164, 165 f.).
Aus der geringen Verlustquote ergeben sich im übrigen auch keine hinreichenden Anhaltspunkte für die Annahme, daß in der theoretischen und praktischen Durchführung der Organisation der Beklagten im hier maßgeblichen Zeitraum schwerwiegende Mängel nicht vorgelegen haben (vgl. BGH TranspR 2003, 467, 471, m.w.N.).
- BGH, 23.10.2003 - I ZR 55/01
Haftung eines Paketbeförderungsdienstes für den Verlust von Transportgut; …
Er ist vielmehr gehalten, das Informationsdefizit des Anspruchstellers durch detaillierten Sachvortrag zum Ablauf des Betriebs und zu den ergriffenen Sicherungsmaßnahmen auszugleichen (st. Rspr.; vgl. BGHZ 127, 275, 283 f.; 129, 345, 349 f.; BGH, Urt. v. 5.6.2003 - I ZR 234/00, Umdr.Hinsichtlich der Einlassungspflicht des Fixkostenspediteurs und der insoweit bestehenden Beweislastverteilung hat das Transportrechtsreformgesetz ebenfalls keine sachliche Änderung mit sich gebracht (vgl. BGH, Urt. v. 5.6.2003 - I ZR 234/00, Umdr. S. 9).
Denn in einem solchen Fall ist nach der allgemeinen Lebenserfahrung regelmäßig nicht nur von einer Organisation des Betriebsablaufs auszugehen, die keinen hinreichenden Schutz der zu befördernden Güter gegen ein Abhandenkommen gewährleistet und sich in krasser Weise über die Sicherheitsinteressen des Vertragspartners hinwegsetzt (vgl. BGHZ 145, 170, 183), sondern auch von einer sich dem Handelnden aus seinem leichtfertigen Verhalten aufdrängenden Erkenntnis, es werde mit Wahrscheinlichkeit ein Schaden entstehen (vgl. BGH, Urt. v. 5.6.2003 - I ZR 234/00, Umdr. S. 14).
Von einem solchen typischen Geschehensablauf, der den Schluß auf das Bewußtsein der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts zuläßt, ist auszugehen, wenn - wie im Streitfall - der Fixkostenspediteur über sichernde Maßnahmen in der Organisation seines Betriebs und zum Schadenshergang keinen Vortrag hält (vgl. BGH, Urt. v. 5.6.2003 - I ZR 234/00, Umdr. S. 15;… Herber, TranspR 2003, 164, 165 f.).
Aus der geringen Verlustquote ergeben sich im übrigen auch keine hinreichenden Anhaltspunkte für die Annahme, daß in der theoretischen und praktischen Durchführung der Organisation der Beklagten im hier maßgeblichen Zeitraum schwerwiegende Mängel nicht vorgelegen haben (vgl. BGH, Urt. v. 25.9.1997 - I ZR 156/95, TranspR 1998, 262, 264 f. = VersR 1998, 657
; Urt. v. 5.6.2003 - I ZR 234/00, Umdr.Die Berücksichtigung eines mitwirkenden Schadensbeitrags kommt zwar grundsätzlich auch dann in Betracht, wenn dem Frachtführer ein qualifiziertes Verschulden i.S. von § 435 HGB anzulasten ist (vgl. BGH, Urt. v. 5.6.2003 - I ZR 234/00, Umdr. S. 17).
- OLG Stuttgart, 11.05.2011 - 3 U 114/10
Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Ablieferung von Transportgut
Die dem Anspruchsteller obliegende Darlegungs- und Beweislast kann jedoch dadurch gemildert werden, dass der Frachtführer angesichts des unterschiedlichen Informationsstands der Vertragsparteien nach Treu und Glauben gehalten ist, soweit möglich und zumutbar, zu den näheren Umständen des Schadensfalls eingehend vorzutragen (BGH TranspR 2009, 134; BGH TranspR 2006, 348 ; BGH TranspR 2003, 467 ).Eine Einlassungsobliegenheit (sekundäre Darlegungslast) trifft den Frachtführer aber nur dann, wenn Anhaltspunkte für ein leichtfertiges Handeln existieren oder eine gewisse Wahrscheinlichkeit für ein qualifiziertes Verschulden spricht (BGH TranspR 2009, 134; BGH TranspR 2003, 467 ).
- BGH, 09.10.2003 - I ZR 275/00
Klage auf Schadensersatz gegen einen Paketbeförderungsdienst wegen Verlust und …
Er ist vielmehr gehalten, dessen Informationsdefizit durch detaillierten Sachvortrag zum Ablauf seines Betriebs und zu den von ihm ergriffenen Sicherungsmaßnahmen auszugleichen (st. Rspr.; vgl. BGHZ 127, 275, 283 f.; 129, 345, 349 f.; BGH, Urt. v. 5.6.2003 - I ZR 234/00, NJW 2003, 3626, 3627, m.w.N.).Hinsichtlich der Einlassungsobliegenheit des Fixkostenspediteurs und der insoweit bestehenden Beweislastverteilung hat das Transportrechtsreformgesetz ebenfalls keine sachliche Änderungen mit sich gebracht (vgl. BGH NJW 2003, 3626, 3627).
Denn in einem solchen Fall ist nach der allgemeinen Lebenserfahrung regelmäßig nicht nur von einer Organisation des Betriebsablaufs auszugehen, die keinen hinreichenden Schutz der zu befördernden Güter gegen ein Abhandenkommen gewährleistet und sich in krasser Weise über die Sicherheitsinteressen des Vertragspartners hinwegsetzt (vgl. BGHZ 145, 170, 183), sondern auch von einer sich dem Handelnden aus seinem leichtfertigen Verhalten aufdrängenden Erkenntnis, es werde mit Wahrscheinlichkeit ein Schaden entstehen (vgl. BGH NJW 2003, 3626, 3628).
Von einem solchen typischen Geschehensablauf, der den Schluß auf das Bewußtsein der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts zuläßt, ist auszugehen, wenn - wie im Streitfall - der Fixkostenspediteur über sichernde Maßnahmen in der Organisation seines Betriebs und zum Schadenshergang keinen Vortrag hält (vgl. BGH NJW 2003, 3626, 3628; Herber, TranspR 2003, 164, 165 f.).
Aus der geringen Verlustquote ergeben sich im übrigen auch keine hinreichenden Anhaltspunkte für die Annahme, daß im hier maßgeblichen Zeitraum keine schwerwiegenden Mängel in der theoretischen oder praktischen Durchführung der Organisation der Beklagten vorgelegen haben (…vgl. BGH, Urt. v. 25.9.1997 - I ZR 156/95, TranspR 1998, 262, 264 f. = VersR 1998, 657; NJW 2003, 3626, 3629).
Die Berücksichtigung eines mitwirkenden Schadensbeitrags kommt zwar grundsätzlich auch dann in Betracht, wenn dem Frachtführer ein qualifiziertes Verschulden i.S. von § 435 HGB anzulasten ist (vgl. BGH NJW 2003, 3626, 3629).
- BGH, 22.11.2007 - I ZR 74/05
Zulässigkeit der Anschlussrevision
Danach trägt er die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Frachtführer oder seine Leute vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein gehandelt haben, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde (vgl. BGH, Urt. v. 5.6.2003 - I ZR 234/00, TranspR 2003, 467, 469 = NJW 2003, 3626;… Urt. v. 4.3.2004 - I ZR 200/01, TranspR 2004, 460, 461;… Urt. v. 14.6.2006 - I ZR 136/03, TranspR 2006, 348 = VersR 2007, 273 Tz. 13).Kommt er dem nicht nach, kann daraus nach den Umständen des Einzelfalls der Schluss auf ein qualifiziertes Verschulden gerechtfertigt sein (BGHZ 127, 275, 283 ff.; 129, 345, 349 ff.; BGH TranspR 2003, 467, 469; TranspR 2006, 348).
- OLG Köln, 24.05.2005 - 3 U 195/04
Transportrecht - Verspätete Zustellung einer Expresssendung (Angebotsunterlagen)
Diese Grundsätze sind auch auf die Beklagte als Massengutfrachtführerin anwendbar (BGH, Urt. v. 5.6.2003, TranspR 2003, 467, 470).Die Vermutungswirkung greift allerdings nur dann, wenn der insoweit darlegungs- und beweispflichtige Absender einen Sachverhalt vorträgt, der nach den Umständen des Falles ein bewusst leichtfertiges Verhalten mit gewisser Wahrscheinlichkeit nahe legt und allein der Frachtführer zur Aufklärung des in seinem Bereich entstandenen Schadens zumutbarerweise beitragen kann oder wenn sich die Anhaltspunkte für das qualifizierte Verschulden aus dem unstreitigen Sachverhalt ergeben (BGH, Urt. v. 5.6.2003, TranspR 2003, 467, 469).
Die hier anzuwendenden Grundsätze ergeben sich aus den allgemein anerkannten, nicht nur für das Transportrecht bedeutsamen Grundsätzen der sekundären Behauptungslast (…BGH, Urt. v. 21.9.2000, BGHZ 145, 170, 183 f. = TranspR 2001, 29, 33; Urt. v. 5.6.2003, TranspR 2003, 467, 469); eine Differenzierung nach Schadensarten ist daher nicht angebracht (…vgl. auch BGH, Urt. v. 8.5.2002, TranspR 2002, 408, 409 zur Beschädigung; ebenso Senat, Urteil v. 27.7.2004, 3 U 57/04).
Auch neben einem qualifizierten Verschulden des Schädigers kommt eine anspruchsmindernde Mitverursachung des Schadens durch den Geschädigten in Betracht (BGH, Urt. v. 5.6.2003, TranspR 2003, 467, 471); relevant wird die Mitverursachung jedoch nur bei einem gravierenden Verschulden des Geschädigten (…Koller, TransportR, 5. Aufl., § 435 HGB Rn19), an dem es hier fehlt.
- BGH, 21.03.2007 - I ZR 166/04
Leichtfertiges Handeln bei Einnicken des Fahrers am Steuer; Verursachung eines …
Kommt er dem nicht nach, kann dies unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls den Schluss auf ein qualifiziertes Verschulden rechtfertigen (vgl. BGH, Urt. v. 5.6.2003 - I ZR 234/00, TranspR 2003, 467, 469 m.w.N.). - OLG Braunschweig, 03.02.2005 - 2 U 201/03
Ansprüche eines Kunden bei Verlust von Transportgut; Pflicht zur Darlegung der …
- BGH, 17.06.2004 - I ZR 263/01
Auslegung einer vor dem Inkrafttreten des Transportrechtsreformgesetzes …
- BGH, 14.06.2006 - I ZR 136/03
Anforderungen an die Schnittstellenkontrollen bei der Beförderung von Briefen
- BGH, 20.09.2007 - I ZR 43/05
Haftung des Transporteurs beim Verlust von Sendungen
- BGH, 30.01.2008 - I ZR 146/05
Haftung des Transporteurs beim Verlust von Sendungen
- BGH, 11.11.2004 - I ZR 120/02
Mitverschulden des Versenders bei unterlassener Wertangabe
- BGH, 03.03.2011 - I ZR 50/10
Frachtführerhaftung: Umfang der sekundären Darlegungslast des Frachtführers
- BGH, 20.07.2006 - I ZR 9/05
Anforderungen an den Nachweis des Inhalts einer Sendung im kaufmännischen …
- BGH, 01.12.2005 - I ZR 284/02
Rechtsfolgen der Zahlung von Teilbeträgen auf eine Schadensersatzforderung; …
- OLG Saarbrücken, 12.04.2006 - 5 U 418/05
Darlegungs- und Beweislast im Bereich der ADSp- und CMR-Haftung
- BGH, 03.11.2005 - I ZR 325/02
Ende der Seestrecke eines multimodalen Transports
- BGH, 18.12.2008 - I ZR 128/06
Darlegungs- und Beweislast im Rahmen von Schadensersatzansprüchen wegen des …
- OLG Stuttgart, 09.02.2011 - 3 U 173/10
Frachtführerhaftung: Qualifiziertes Verschulden bei offensichtlichem …
- OLG Köln, 15.02.2005 - 22 U 145/04
Haftung der Fluggesellschaft bei Diebstahl aus Reiskoffer - sekundäre …
- BGH, 02.04.2009 - I ZR 60/06
Schadensersatz wegen des Verlustes von Transportgut im Falle des Transports von …
- BGH, 10.05.2012 - I ZR 109/11
Haftung des Luftfrachtführers: Einheitlicher Luftbeförderungsvertrag trotz …
- BGH, 13.09.2007 - I ZR 155/04
Zustandekommen einer Abfindungsvereinbarung zwischen dem Frachtführer und dem …
- BGH, 01.12.2005 - I ZR 265/03
Voraussetzungen des Mitverschuldens wegen Absehens von einem Hinweis auf die …
- BGH, 01.12.2005 - I ZR 85/04
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Transportversicherer; …
- BGH, 01.12.2005 - I ZR 31/04
Begriff des Drohens eines ungewöhnlich hohen Schadens
- OLG Köln, 16.04.2015 - 3 U 108/14
Haftung des Frachtführers wegen des Verlustes von Frachtgut
- BGH, 20.09.2007 - I ZR 44/05
Haftung des Transporteurs beim Verlust von Sendungen
- OLG Frankfurt, 12.05.2015 - 11 U 104/14
Schutzbereich eines farbigen Stoffmusters
- OLG Köln, 22.06.2004 - 3 U 8/04
Massenbeförderung von Paketen ohne Transportwegkontrolle
- BGH, 03.07.2008 - I ZR 205/06
Kausalität der unterbliebenen Wertdeklaration durch den Versender für das …
- LG Köln, 15.02.2018 - 83 O 62/15
Verstoß des Frachtführers gegen sekundäre Darlegungslast über …
- BGH, 19.01.2006 - I ZR 80/03
Mitverschulden des Paketversenders wegen unterlassener Wertdeklaration eines …
- BGH, 25.11.2004 - I ZR 210/01
Darlegungs- und Beweislast für grob fahrlässiges Verhalten eines Spediteurs
- BGH, 30.01.2008 - I ZR 165/04
Haftung des Transporteurs beim Verlust von Sendungen
- OLG Rostock, 22.07.2005 - 6 U 132/04
Zu den Anforderungen an die Substantiierung von Parteivorträgen
- OLG Stuttgart, 17.03.2010 - 3 U 120/09
Multimodaler Transportvertrag: Anforderungen an ein qualifiziertes Verschulden …
- BGH, 30.03.2006 - I ZR 57/03
Mitverschulden des Versenders wegen Kenntnis von groben Organisationsmängeln des …
- BGH, 01.12.2005 - I ZR 46/04
Mitverschulden des Versenders bei unterlassener Wertdeklaration
- BGH, 02.12.2004 - I ZR 48/02
Haftung des Fixkostenspediteurs bei ungeklärtem Verlust von Transportgut
- BGH, 26.03.2009 - I ZR 120/07
Gültigkeit einer den Transport bestimmter Güter ausschließenden …
- OLG Hamm, 26.06.2014 - 18 U 148/13
Beschädigung des Transportgutes
- OLG Köln, 18.06.2010 - 19 U 98/09
Umfang des Schadensersatzes wegen pflichtwidriger Nichterteilung des Zuschlags in …
- OLG Stuttgart, 19.11.2003 - 3 U 137/03
Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Paketdienstes: Unwirksamkeit eines …
- BGH, 06.05.2004 - I ZR 262/01
Haftung eines Paketbeförderungsdienstes für das Abhandenkommen von Sendungen; …
- OLG Stuttgart, 08.02.2006 - 3 U 193/05
Frachtvertrag: Sekundäre Darlegungslast des Frachtführers bei Verlust des …
- OLG Naumburg, 11.03.2022 - 7 U 76/21
Diebstahl von Transportgut auf einem beleuchteten Parkplatz: Verstoß gegen …
- BGH, 01.12.2005 - I ZR 117/04
Anforderungen an die Wertdeklaration des Versenders
- BGH, 26.04.2007 - I ZR 70/04
Haftung der Deutschen Post AG wegen des Verlustes von Briefsendungen
- OLG Hamburg, 24.04.2006 - 5 U 133/04
Urheberrechtsverletzung durch Nachbildung eines geschützten Produkts: Höhe des …
- BGH, 01.12.2005 - I ZR 4/04
Berücksichtigung des Mitverschuldens des Versenders wegen unterlassener …
- OLG Frankfurt, 01.07.2004 - 16 U 54/04
Paketbeförderung: Beschränkung der Möglichkeiten für eine Haftungsfreizeichnung …
- BGH, 21.02.2008 - I ZR 105/05
Rechtsfolgen der Unterlassung einer Wertdeklaration hinsichtlich eines einem …
- BGH, 01.12.2005 - I ZR 108/04
Haftung eines Paketbeförderungsdienstes bei Verzicht auf die Durchführung von …
- ArbG Berlin, 11.08.2004 - 7 Ca 6272/04
Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung nach Abschluss eines …
- OLG Stuttgart, 12.03.2015 - 2 U 61/14
Stufenklage: Ansprüche eines Handelsvertreters unter Berücksichtigung einer …
- OLG Saarbrücken, 28.11.2025 - 3 U 7/25
Qualifiziertes Verschulden eines Versanddienstleisters
- OLG Hamburg, 13.02.2020 - 6 U 182/17
Frachtvertragsrecht: Verlust des Frachtgutes als Schadensfall; Anforderungen an …
- OLG Hamm, 24.07.2014 - 18 U 148/13
Beschädigung des Transportgutes
- OLG Köln, 04.06.2020 - 3 U 191/19
Ansprüche wegen eines Transportschadens; Verlust eines Teils einer Sendung; …
- BGH, 03.05.2007 - I ZR 85/05
Haftung des Transporteurs bei unterlassener Wertdeklaration
- OLG Stuttgart, 12.11.2003 - 3 U 125/03
Berechnung des Schadens wegen Nichtabführung von …
- BGH, 26.06.2008 - I ZR 7/06
Mitverschulden des Versenders an dem Verlust von Transportgut bei unterlassener …
- BGH, 03.05.2007 - I ZR 175/05
Haftung des Transporteurs bei unterlassener Wertdeklaration
- OLG Köln, 30.05.2006 - 3 U 164/05
CMR-Haftung und Mitverschuldenseinwand
- BGH, 26.06.2008 - I ZR 176/05
Mitverschulden des Versenders an dem Verlust von Transportgut bei unterlassener …
- OLG Frankfurt, 18.01.2006 - 1 U 194/05
Prozessleitung: Entfallende richterliche Hinweispflicht bei unterlassenem …
- OLG Karlsruhe, 27.01.2004 - 15 U 47/02
Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Beweiskraft eine …
- OLG Hamburg, 08.07.2010 - 6 U 114/06
Frachtführerhaftung im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr: Anforderungen …
- BGH, 03.05.2007 - I ZR 106/05
Haftung des Transporteurs bei unterlassener Wertdeklaration
- OLG München, 23.09.2004 - 23 U 2157/04
Annahme eines Angebots auf Abfindung für einen Transportschaden durch Einlösung …
- BGH, 03.05.2007 - I ZR 98/05
Haftung des Transporteurs bei unterlassener Wertdeklaration
- OLG Düsseldorf, 17.12.2014 - 18 U 98/14
Haftung des Frachtführers für den Verlust von Computern
- OLG Hamburg, 22.09.2011 - 6 U 234/10
Frachtgeschäft: Aufwendungsersatzanspruch eines mit dem Transport und der …
- OLG Hamm, 18.08.2008 - 18 U 199/07
Ansprüche des Versenders wegen Überschreitung vertraglich vereinbarter …
- BGH, 26.06.2008 - I ZR 54/06
Mitverschulden des Versenders an dem Verlust von Transportgut bei unterlassener …
- BGH, 26.06.2008 - I ZR 184/06
Mitverschulden des Versenders an dem Verlust von Transportgut bei unterlassener …
- LAG Hamm, 05.09.2022 - 14 Ta 179/22
Hinweispflicht des Arbeitsgerichts beim Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren …
- BGH, 21.02.2008 - I ZR 128/05
Mitverschulden des Versenders am Verlust von Transportgut bei unterbliebener …
- OLG Stuttgart, 23.12.2020 - 3 U 322/19
Frachtvertrag: Ansprüche wegen Verlust und Beschädigung des Transportgutes
- OLG Hamm, 15.09.2008 - 18 U 199/07
Überschreitung der Lieferfrist
- OLG Stuttgart, 19.12.2018 - 9 U 118/18
Schadenersatzanspruch: Rechtsirrtum hinsichtlich der Frage der …
- OLG Stuttgart, 14.01.2004 - 3 U 148/03
Forderungseinziehung durch Transportversicherung; Beschränkung der Haftung des …
- OLG Stuttgart, 02.12.2021 - 3 U 322/19
Ansprüche auf Schadensersatz und Freistellung nach einem teilweisen Warenverlust …
- OLG Hamm, 21.11.2013 - 18 U 33/13
Leichtfertige Herbeiführung eines Transportschadens durch den Frachtführer
- OLG Koblenz, 20.03.2025 - 2 U 112/24
Keine konkludente Abnahme bei vorheriger Mängelrüge!
- KG, 27.06.2019 - 12 U 139/17
Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Erhöhung des …
- OLG Hamburg, 08.12.2011 - 6 U 205/10
Seefrachtvertrag: Zurechnung von Angaben in Fremdkonnossementen zu Lasten des …
- OLG Brandenburg, 07.11.2007 - 7 U 78/07
Anwendung der ein- oder dreijährigen Verjährungsfrist bei Frachtgutbeschädigung; …
- OLG Koblenz, 20.05.2010 - 5 U 1443/09
Qualifiziertes Verschulden
- OLG Stuttgart, 20.07.2012 - 19 U 61/12
Zivilprozessrecht: Hinweispflicht des Gerichts
- OLG München, 20.07.2023 - 6 U 7917/21
Schadensberechnung, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Geschäftsbesorgung, …
- OLG Köln, 11.09.2009 - 19 Sch 10/09
Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs; Örtliche Zuständigkeit des …
- OLG Jena, 02.06.2004 - 4 U 318/04
Obhutshaftung des Frachtführers
- VerfGH Bayern, 17.02.2009 - 60-VI-07
Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen zur …
- OLG Karlsruhe, 21.04.2005 - 9 U 124/04
Klage der Transportversicherung wegen Sendungsverlusts durch ein …
- AG München, 15.05.2018 - 231 C 4144/17
Funktion eines IATA-Agenten beim Vertrieb der Flugtickets
- OLG Düsseldorf, 08.12.2004 - 18 U 163/04
- LG Mannheim, 24.03.2011 - 23 O 110/10
Frachtführerhaftung - Voraussetzungen der sekundären Darlegungslast des …
- OLG Jena, 21.03.2023 - 7 U 247/22
Feststellung einer begrenzten Haftung für Schäden an dem Frachtgut i.R.e. …
- LG Itzehoe, 15.06.2004 - 1 S 394/03
Frachtführerhaftung: Darlegungs- und Beweislast für qualifiziertes Verschulden
- OLG Düsseldorf, 06.09.2004 - 18 U 153/03
Minderung eines Schadensersatzanspruchs nach deutschem Recht wegen eines …
- LG Düsseldorf, 14.06.2006 - 6 O 403/03
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".