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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 22.10.1992

Rechtsprechung
   BVerwG, 29.10.1992 - 4 B 103.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1064
BVerwG, 29.10.1992 - 4 B 103.92 (https://dejure.org/1992,1064)
BVerwG, Entscheidung vom 29.10.1992 - 4 B 103.92 (https://dejure.org/1992,1064)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Oktober 1992 - 4 B 103.92 (https://dejure.org/1992,1064)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Spielhalle Einheit mit Gaststätte - Kerntypisch

  • vdai.de PDF

    Einstufung einer Spielhalle als kerngebietstypisch abhängig von den Umständen des Einzelfalles; Beurteilung anhand der tatsächlichen örtlichen Situation; "Schwellenwert" von 100 m2 als wesentlicher Anhaltspunkt; zulässige Heranziehung anderer Kriterien.

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    § 6 BauNVO.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauNVO § 6
    Bauplanungsrecht: Kerngebietstypizität einer mit einer Gaststätte verbundenen Spielhalle

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gaststätte mit Spielhalle im Mischgebiet zulässig? (IBR 1993, 335)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 287
  • DÖV 1993, 260
  • UPR 1993, 60
  • ZfBR 1993, 85
  • ZfBR 1993, 95
 
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Wird zitiert von ... (145)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 57.89

    Bauplanungsrecht: Begriff der betrieblichen Einheit bei bloßer Belegenheit zweier …

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1992 - 4 B 103.92
    Es ist grundsätzlich Sache des Bauherrn, durch den Bauantrag den Inhalt des Genehmigungsverfahrens festzulegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. August 1992 - BVerwG 4 C 57.89 -).

    Dabei geht er wegen der besonderen wirtschaftlichen Bedeutung von Spielhallen mit Geldspielgeräten für den Betreiber von einem Streitwert in Höhe von 1.000 DM je qm Nutzfläche aus (Beschluß vom 20. August 1992 - BVerwG 4 C 57.89 -).

  • BVerwG, 18.05.1990 - 4 C 49.89

    Bestandsschutz für Nutzungsänderungen - Unvereinbarkeit mit Festsetzungen des …

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1992 - 4 B 103.92
    Ebenso kann sie aber durch die Gaststätte derart in ihrer Attraktivität gesteigert werden, daß sie infolge der Betriebseinheit als zentraler Dienstleistungsbetrieb mit einem größeren Einzugsbereich für ein größeres und allgemeines Publikum zu gelten hat und deshalb grundsätzlich nur in einem Kerngebiet zugelassen werden darf (vgl. allgemein zur Abgrenzung der beiden Typen von Vergnügungsstätten: BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1990 - BVerwG 4 C 49.89 - Buchholz 406.16 Grundeigentumsschutz Nr. 52 = ZfBR 1990, 245, m.w.N.).
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 54.89

    Bauplanungsrecht: Genehmigungsfähigkeit eines Billardcafes neben einer Spielhalle …

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1992 - 4 B 103.92
    In welche der beiden Kategorien die Spielhalle einzuordnen ist, hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab; erforderlich ist eine im wesentlichen auf der Einschätzung der tatsächlichen örtlichen Situation beruhende Beurteilung (BVerwG, Urteil vom 20. August 1992 - BVerwG 4 C 54.89 -).
  • BVerwG, 09.10.1984 - 1 C 21.83

    Spielhallen-Betriebsstätten - Gewerbeausübung - Betriebseigenschaft - …

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1992 - 4 B 103.92
    Soweit die Beschwerde rügt, die Entscheidung des Berufungsgerichts weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Oktober 1984 - BVerwG 1 C 21.83 - (Buchholz 451.20 § 33 i GewO Nr. 5) ab, muß sie schon deshalb erfolglos bleiben, weil dieses Urteil zu § 33 i GewO ergangen ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.2018 - 8 S 2254/17

    Baurechtliche Genehmigung einer Nutzungsänderung; hier: Umwandlung einer Werks- …

    Denn das Vorhandensein der gleichzeitig zur Genehmigung gestellten und - zunächst ungeachtet der Frage einer Betriebseinheit - nah erreichbaren Gaststätte ist geeignet, einen wesentlich größeren Kundenkreis anzuziehen als eine Spielhalle, die über keine unmittelbar angrenzende Bewirtungsmöglichkeit verfügt (vgl. zur Attraktivitätssteigerung durch einen engen räumlichen Zusammenhang mit einem Gaststättenbereich auch BVerwG, Beschl. v. 29.10.1992 - 4 B 103.92 -, NVwZ-RR 1993, 287;… OVG NW, Beschl. v. 27.07.2017 - 7 A 730/16 -, juris, VGH Bad.-Württ., Urt. v. 07.11.2013 - 5 S 3218/11 -).

    Rn. 52 Für die Beurteilung, ob die Spielhalle und die Gaststätte als selbständige Nutzungseinheiten oder als Teile einer betrieblich-organisatorischen Einheit anzusehen sind, kommt es auf die jeweiligen baulichen und betrieblich-funktionalen Gesichtspunkte an, die für oder gegen einen selbständigen Betrieb sprechen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 20.08.1992 - 4 C 57.89 -, NVwZ-RR 1993, 66; Beschl. v. 29.10.1992, a.a.O., Urt. v. 27.04.1993 - 1 C 9.92 -, NVwZ-RR 1993, 545;… Urt. v. 24.11.2005 - 4 C 8.05 -, BauR 2006, 648).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2006 - 8 S 1891/05

    Unzulässigkeit einer kerngebietstypischen Spielhalle im Mischgebiet

    Hieraus ergibt sich für den vorliegenden Fall folgendes: Kerngebietstypisch ist eine Vergnügungsstätte, wenn sie als zentraler Dienstleistungsbetrieb einen größeren Einzugsbereich besitzt und für ein größeres und allgemeines Publikum erreichbar ist oder jedenfalls sein soll (BVerwG, Beschluss vom 29.10.1992 - 4 B 103.92 -, NVwZ-RR 1993, 287; Urteil vom 18.05.1990 - 4 C 49.89 -, NVwZ 1991, 264; Beschluss vom 28.07.1988 - 4 B 119.88 -, NVwZ 1989, 50; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.08.1991 - 5 S 2881/90 -, VBlBW 1992, 217; Bay. VGH…, Urteil vom 17.03.2005 - 25 B 01.624 -, juris Rn. 25; Hess. VGH, Urteil vom 11.07.1986 - 4 OE 37/83 -, BRS 46 Nr. 53;… Fickert/Fieseler - BauNVO -, 10. Aufl., 2002, § 4a Rn. 23 ff.).

    Nicht kerngebietstypisch sind hingegen Vergnügungsstätten, die der Entspannung und Freizeitbeschäftigung in einem begrenzten Stadtteil dienen (BVerwG…, Urteil vom 25.11.1983 a.a.O.; Beschluss vom 29.10.1992 a.a.O.; OVG Bremen…, Urteil vom 10.09.1996 - 1 BA 24/96 -, juris Rn. 22).

    Im Rahmen der Einzelfallbeurteilung ist die Größe des Betriebs ein maßgeblicher Anhalt; dies wird bei einer Spielhalle vor allem durch die Fläche (Raumgröße), die Zahl und die Art der Spielgeräte und die Besucherplätze bestimmt (BVerwG…, Urteil vom 18.05.1990 a.a.O. und Beschluss vom 29.10.1992 a.a.O.).

    Dieser Wert stellt jedoch nur eine Richtgröße dar (BVerwG, Beschluss vom 29.10.1992 a.a.O.; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 20.08.1991 a.a.O. und Beschluss vom 12.09.2002 - 8 S 571/02 -, DÖV 2003, 642 f.; Bay. VGH…, Urteil vom 17.03.2005 a.a.O.; OVG NRW, Urteil vom 21.06.1994 - 11 A 1113/91 -, ZfBR 1995, 56 und Urteil vom 17.06.1992 - 11 A 1434/89 -, NWVBl. 1992, 436;… vgl. auch Fickert/Fieseler, a.a.O., § 4a Rn. 23.1 ff.); maßgeblich ist letztlich die auf der Einschätzung der tatsächlichen örtlichen Situation beruhende Beurteilung (…Senatsbeschluss vom 12.09.2002 - 8 S 1571/02 - a.a.O. und OVG Lüneburg, Urteil vom 11.09.1987 - 6 A 139/86 -, NVwZ 1988, 1141 f.).

  • VGH Bayern, 24.03.2011 - 2 B 11.59

    Erweiterung einer kerngebietstypischen Spielhalle im Gewerbegebiet; …

    Die Rechtsprechung hat sich insoweit auf einen "Schwellenwert" von ca. 100 qm Grundfläche eingependelt (vgl. BVerwG vom 29.10.1992 Az. 4 B 103/92 NVwZ-RR 1993, 287).

    Ob eine Spielhalle als kerngebietstypisch einzustufen ist und damit eine mit der Funktion eines Gewerbegebiets unverträgliche, nur im Kerngebiet allgemein zulässige Vergnügungsstätte vorliegt, lässt sich jedoch nicht generell, sondern nur nach den Verhältnissen des Einzelfalls endgültig beurteilen (…vgl. BVerwG vom 28.7. 1988 a.a.O.; vom 29.10.1992 a.a.O.).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.10.1992 - 4 B 210.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2227
BVerwG, 22.10.1992 - 4 B 210.92 (https://dejure.org/1992,2227)
BVerwG, Entscheidung vom 22.10.1992 - 4 B 210.92 (https://dejure.org/1992,2227)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Oktober 1992 - 4 B 210.92 (https://dejure.org/1992,2227)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Abstandsvorschriften und Entscheidungskompetenz des BVerwG (IBR 1993, 290)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 176
  • DÖV 1993, 260
  • BauR 1993, 304
  • UPR 1993, 60
  • ZfBR 1993, 94
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (1)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 06.05.1982 - 6 B 21/82

    Verwaltungsverfahrensrecht: Ermessensausübung i.S. von § 8 Abs. 1 S. 2 NBauO; …

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1992 - 4 B 210.92
    Diese Frage mag grundsätzliche Bedeutung haben, wie die unterschiedliche Auslegung dieses Tatbestandsmerkmals durch Fickert/Fieseler (…BauNVO, 7. Aufl. 1992, § 22 Rdnr. 9: Es müssen zwingende Gründe für die Abweichung vorliegen) einerseits und durch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (Beschluß vom 6. Mai 1982 - 6 OVG B 21/82 - BRS 39 Nr. 105: Es genügt, daß die Abweichung mit Rücksicht auf die Bebauung der Nachbargrundstücke vernünftigerweise geboten ist) andererseits zeigt.
  • VG Karlsruhe, 21.05.2019 - 2 K 252/17

    Nachbarschutz bei der Befreiung von der Festsetzung einer geschlossenen Bauweise; …

    Rn. 72 b) Aufgrund der Befreiung von der im Bebauungsplan Nr. 515 getroffenen Festsetzung der geschlossenen Bauweise leben vorliegend die landesrechtlichen Abstandsflächenbestimmungen wieder auf (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.10.1992 - 4 B 210.92 -, BauR 1993, 304 hinsichtlich einer nach § 22 Abs. 3 Halbs. 2 BauNVO erteilten Abweichung von der geschlossenen Bauweise; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 29.04.2009 - 3 S 569/09 -, ESVGH 60, 63).
  • BVerwG, 12.01.1995 - 4 B 197.94

    Geschlossene Bauweise - Seitlicher Grenzabstand - Abstandsfläche - Abweichung - …

    Welcher Abstand in diesem Fall einzuhalten ist und ob der Behörde bei der Festlegung des dann einzuhaltenden Abstandes ein Ermessen zusteht, richtet sich nach dem jeweiligen irrevisiblen Bauordnungsrecht, hier nach § 8 Abs. 1 Satz 4 LBO RhPf (vgl. Beschluß vom 22. Oktober 1992 - BVerwG 4 B 210.92 - Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 3 = NVwZ 1993, 176 [BVerwG 22.08.1991 - 7 B 153/90]).

    Daß bei Vorliegen solcher besonderen Umstände das Merkmal der Erforderlichkeit im Sinne von § 22 Abs. 3, 2. Halbsatz BauNVO vorliegen kann, zieht offenbar auch die Beschwerde nicht in Zweifel; jedenfalls formuliert sie keine grundsätzliche Frage zur Auslegung dieses Merkmals (vgl. hierzu Beschluß vom 22. Oktober 1992 a.a.O.), so daß es insoweit keiner weiteren Ausführungen bedarf.

  • VGH Hessen, 16.04.2009 - 3 B 273/09

    Abweichung von der geschlossenen Bauweise

    Das Bundesrecht lässt somit Raum für das insoweit einschlägige Landesrecht (vgl. BVerwG, B. v. 22.10.1992 - 4 B 210/92 - NVwZ-RR 1993, 176).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.1997 - 5 S 3088/96

    Geschlossene Bauweise - Erforderlichkeit einer Abweichung

    Der Normgehalt des § 22 Abs. 3 Halbs. 2 BauNVO erschöpft sich vielmehr darin, die Voraussetzungen zu bezeichnen, unter denen die Regel, daß in der geschlossenen Bauweise die Gebäude ohne seitlichen Grenzabstand errichtet werden, durchbrochen wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.10.1992 - 4 B 210.92 -, NVwZ-RR 1993, 176).
  • OVG Niedersachsen, 13.03.2019 - 1 LA 44/18

    Beiladung; Doppelhaus

    Dabei braucht der Senat nicht auf die Frage einzugehen, ob diese - in allen Fassungen der Baunutzungsverordnung eröffnete - Abweichungsmöglichkeit schon besteht, wenn dies vernünftigerweise geboten ist (so etwa Nds. OVG, B. v. 6.5.1982 - 6 B 21/82 -, BRS 39 Nr. 105), oder ob dieser Abweichungstatbestand dem Nachbarn vielmehr erst dann zugutekommt, wenn der Grenzanbau ihm nicht mehr zuzumuten ist (offengelassen vom BVerwG im B. v. 22.10.1992 - 4 B 210.92 -, NVwZ-RR 1993, 176 = BauR 1993, 304 = BRS 54 Nr. 62, JURIS-Rdnr. 9;… zum Streitstand vgl. König/Roeser/Stock, BauNVO, 3. Aufl. 2014, § 22 Rdnr. 26 mwN).
  • VG Schleswig, 04.02.2021 - 2 B 58/20

    Baugenehmigung (Nachbarwiderspruch)

    So hat das BVerwG auch in einem anderen Fall die Wertung des Berufungsgerichts, trotz der Existenz von Fenstern in der Grenzwand des Nachbarn sei die Baugenehmigung zur Errichtung eines Gebäudes mit nur 20 cm Grenzabstand rechtmäßig, nicht beanstandet (BVerwG, Beschluss vom 22.10.1992 - 4 B 210/92 -).
  • BVerwG, 06.10.1993 - 4 B 161.93

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Nur dies war Gegenstand des im Beschluß des beschließenden Senats vom 22. Oktober 1992 - BVerwG 4 B 210.92 - Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 3 = NVwZ-RR 1993, 176 behandelten Sachverhalts.
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