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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 28.11.1995

Rechtsprechung
   BVerwG, 23.11.1995 - 4 B 209.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,1351
BVerwG, 23.11.1995 - 4 B 209.95 (https://dejure.org/1995,1351)
BVerwG, Entscheidung vom 23.11.1995 - 4 B 209.95 (https://dejure.org/1995,1351)
BVerwG, Entscheidung vom 23. November 1995 - 4 B 209.95 (https://dejure.org/1995,1351)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Jagd - Wild

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 484
  • BauR 1996, 374
  • UPR 1996, 108
  • ZfBR 1996, 169
 
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Wird zitiert von ... (37)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 15.11.1974 - IV C 32.71

    Begriff des Außenbereichsvorhabens; Fehlender Bestandsschutz bei …

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1995 - 4 B 209.95
    Die behauptete Abweichung von den Urteilen des Beschwerdegerichts vom 15. November 1974 - BVerwG 4 C 32.71 - BVerwGE 47, 185 (188) [BVerwG 15.11.1974 - IV C 32/71]) und vom 27. Mai 1983 - BVerwG 4 C 67.78 - BauR 1983, 443 liegt nicht vor.

    Im übrigen hat der beschließende Senat in dem Urteil vom 15. November 1974 (a.a.O., S. 189 f.) selbst ausgeführt, für den Bestandsschutz sei kennzeichnend, daß er die bauliche Anlage nur in ihrer jeweiligen Funktion decke.

  • BVerwG, 14.05.1969 - IV C 19.68

    Zulässigkeit von Fischerhütten im Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1995 - 4 B 209.95
    § 35 Abs. 1 Nr. 5 BBauG/BauGB setzt nämlich eine Wertung voraus, ob nach Lage der Dinge das Vorhaben wegen seiner Zweckbestimmung hier und so sachgerecht nur im Außenbereich untergebracht werden kann (BVerwG, Urteil vom 14. Mai 1969 - BVerwG 4 C 19.68 - BVerwGE 34, 1 [BVerwG 14.05.1969 - IV C 19/68]).

    So hat der Senat entschieden, daß die privilegierte Zulässigkeit einer Fischerhütte davon abhängt, "ob die Durchführung der Fischzucht die Errichtung der Hütte erfordert" (BVerwG, Urteil vom 14. Mai 1969 a.a.O. (2)).

  • BVerwG, 27.05.1983 - 4 C 67.78

    Umwandlung - Betriebswohnungen - Nutzungsänderung - Wohnung - Betriebsleiter - …

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1995 - 4 B 209.95
    Die behauptete Abweichung von den Urteilen des Beschwerdegerichts vom 15. November 1974 - BVerwG 4 C 32.71 - BVerwGE 47, 185 (188) [BVerwG 15.11.1974 - IV C 32/71]) und vom 27. Mai 1983 - BVerwG 4 C 67.78 - BauR 1983, 443 liegt nicht vor.
  • BVerwG, 18.10.1985 - 4 C 56.82

    Fehlende Privilegierung einer Jagdhütte bei nahem Wohnsitz

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1995 - 4 B 209.95
    Jagdhütten sind grundsätzlich nicht für diejenigen Jagdausübenden erforderlich, die in dem Jagdrevier selbst wohnen - wie das z.B. bei der Eigenjagd eines Landwirts durchweg der Fall ist -, oder die innerhalb der (Verbands-)Gemeinde, in der die Jagd liegt, oder zumindest in so kurzer Entfernung zum Jagdrevier wohnen, daß sie dieses in angemessener Zeit erreichen können (BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1986 - BVerwG 4 C 56.82 - NVwZ 1986, 685).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.1984 - 11 A 1776/83
    Auszug aus BVerwG, 23.11.1995 - 4 B 209.95
    Jagdhütten sind grundsätzlich nicht für diejenigen Jagdausübenden erforderlich, die in dem Jagdrevier selbst wohnen - wie das z.B. bei der Eigenjagd eines Landwirts durchweg der Fall ist -, oder die innerhalb der (Verbands-)Gemeinde, in der die Jagd liegt, oder zumindest in so kurzer Entfernung zum Jagdrevier wohnen, daß sie dieses in angemessener Zeit erreichen können (BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1986 - BVerwG 4 C 56.82 - NVwZ 1986, 685).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2003 - 3 S 2436/02

    Hütte im Außenbereich - Abbruchsanordnung - (keine) Privilegierung einer …

    Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, beurteilt sich nach den Umständen des Einzelfalls (vgl. zu diesen Grundsätzen: BVerwG, Beschlüsse vom 6.9.1999 - 4 B 74.99 -, NVwZ 2000, 678 und vom 23.11.1995 - 4 B 209.95 -, Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 315 m.w.N.; Urteile vom 16.6.1994 - 4 C 20.93 -, BVerwGE 96, 95 und vom 14.5.1969 - 4 C 19.68 -, BVerwGE 34, 1 sowie OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.6.2002 - 1 A 11344/01 - ; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.4.2002 - 2 R 8/01 - ; Schlichter/Stich, Berliner Schwerpunkte Kommentar zum BauGB 1998, RdNr. 14 zu § 35; vgl. auch BVerwG, Urteile vom 14.3.1975 - IV C 41.73 -, BVerwGE 48, 109, vom 28.4.1978 - 4 C 53.76 -, BRS 33 Nr. 66 und vom 10.11.1978 - 4 C 80.76 -, BRS 33 Nr. 65).
  • VG Aachen, 03.07.2013 - 5 L 193/13

    Tagebau Hambach: Protestcamp ist illegal

    Rn. 28 Vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 23. November 1995 - 4 B 209.95 -, BRS 57 Nr. 189; OVG NRW, Beschluss vom 15. Februar 2013 - 10 A 237/11 -, juris.
  • VG Gelsenkirchen, 10.12.2013 - 9 K 5542/10

    Außenbereich, Privilegierung, Hundeschule, Hundepension

    Rn. 45 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 4. Juli 1991 - 4 B 109/91 -, juris Rn 4 = Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 274, und vom 23. November 1995 - 4 B 209/95 -, juris Rn 3 = Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 315.

    Rn. 47 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. November 1995 - 4 B 209/95 -, juris Rn 3 = Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 315; OVG NRW, Urteil vom 15. Februar 2013 - 10 A 237/11 - juris Rn 27 = BauR 2013, 1246.

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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.11.1995 - 4 NB 38.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,520
BVerwG, 28.11.1995 - 4 NB 38.94 (https://dejure.org/1995,520)
BVerwG, Entscheidung vom 28.11.1995 - 4 NB 38.94 (https://dejure.org/1995,520)
BVerwG, Entscheidung vom 28. November 1995 - 4 NB 38.94 (https://dejure.org/1995,520)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Neubaugebiet, zunehmender Verkehr und notwendige Abwägung in der Bauleitplanung (IBR 1996, 382)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2251 (Ls.)
  • NVwZ 1996, 711
  • NJ 1996, 269
  • DÖV 1996, 522
  • UPR 1996, 108
  • ZfBR 1996, 109
 
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Wird zitiert von ... (54)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.03.1994 - 4 NB 24.93

    Verwaltungsprozeßrecht: Nachteilsbegriff und Antragsbefugnis gem. § 47 Abs. 2 S. …

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1995 - 4 NB 38.94
    Nicht jede zu erwartende (auch geringfügige) Zunahme des Verkehrslärms durch die Planung eines neuen Baugebiets gehört zum notwendigen Abwägungsmaterial und stellt deshalb für Betroffene (hier: außerhalb des Planbereichs wohnende Grundstückseigentümer) einen Nachteil im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO dar (im Anschluß an Beschluß vom 18. März 1994 - BVerwG 4 NB 24.93 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 88 = NVwZ 1994, 683 = DVBl 1994, 701).

    Die in der Beschwerdebegründung allein geltend gemachte Abweichung von dem Beschluß des Senats vom 18. März 1994 - BVerwG 4 NB 24.93 - (Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 88 = NVwZ 1994, 683 = DVBl 1994, 701) liegt nicht vor.

    In dem Normenkontrollverfahren, in dem der Beschluß des Senats vom 18. März 1994 (a.a.O.) ergangen ist, hatte das Normenkontrollgericht einen Nachteil wegen der Zunahme des Verkehrslärms durch den Zu- und Abgangsverkehr für ein neu geplantes Baugebiet entscheidungstragend deshalb verneint, weil es das Interesse der damaligen Antragsteller, vor erhöhtem Verkehrslärm verschont zu werden, als nicht schutzwürdig angesehen hatte.

    Diese Rechtsprechung hat der Senat in seinem Beschluß vom 18. März 1994 (a.a.O.) nicht etwa aufgegeben.

    Im Unterschied zu dem dem Beschluß vom 18. März 1994 (a.a.O.) zugrundeliegenden Sachverhalt, in dem das neue Baugebiet allein über die Straße erschlossen wurde, an der die Grundstücke der damaligen Antragsteller lagen, befindet sich das Grundstück des Antragstellers im vorliegenden Verfahren erst hinter einer Kreuzung, in die die Sammelstraße aus dem neuen Plangebiet einmündet.

    Soweit die Beschwerde darüber hinaus geltend macht, die Normenkontrollentscheidung weiche von dem ersten Leitsatz des Beschlusses vom 18. März 1994 (a.a.O.) ab, ist sie schon unzulässig, weil sie den Anforderungen des § 47 Abs. 7 Satz 3 VwGO an die Darlegung der angeblichen Abweichung nicht genügt.

  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1995 - 4 NB 38.94
    Hierin hat der Senat eine Abweichung von dem Grundsatzbeschluß vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78, 2 - 4.79 - (BVerwGE 59, 87) gesehen und bekräftigt, daß die Belange des Verkehrslärmschutzes von der Rechtsordnung ausdrücklich als schutzbedürftig bewertet werden.

    Der Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß sich nach den Umständen des Einzelfalls richte, ob eine planbedingte Zunahme des Verkehrslärms zum notwendigen Abwägungsmaterial gehöre und deshalb für den Betroffenen einen Nachteil im Sinne von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO darstelle (vgl. Beschluß vom 19. Februar 1992 - BVerwG 4 NB 11.91 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 63 - DVBl 1992, 1099; Beschluß vom 19. März 1992 - BVerwG 4 NB 6.92 - n.v.); welche von den Festsetzungen eines Bebauungsplans außerhalb seines räumlichen Geltungsbereichs berührten Belange "nach Lage der Dinge" zum notwendigen Abwägungsmaterial gehörten, lasse sich nicht grundsätzlich, sondern nur unter maßgeblicher Berücksichtigung der jeweiligen konkreten Situation und des von der Planung verfolgten konkreten Planungsziels beantworten (Beschluß vom 21. Juli 1989 - BVerwG 4 NB 18.88 - BRS 49 Nr. 13, unter Bezugnahme auf BVerwGE 59, 87, 101) [BVerwG 09.11.1979 - 4 N 1/78].

    Vielmehr kommt es dann darauf an, ob das (verständliche) Vertrauen auf den Fortbestand einer bestimmten Verkehrslage noch als schutzwürdiges Interesse angesehen werden kann (vgl. Beschluß vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78, 2 - 4.79 - BVerwGE 59, 87, 103) [BVerwG 09.11.1979 - 4 N 1/78].

  • BVerwG, 19.02.1992 - 4 NB 11.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; …

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1995 - 4 NB 38.94
    Der Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß sich nach den Umständen des Einzelfalls richte, ob eine planbedingte Zunahme des Verkehrslärms zum notwendigen Abwägungsmaterial gehöre und deshalb für den Betroffenen einen Nachteil im Sinne von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO darstelle (vgl. Beschluß vom 19. Februar 1992 - BVerwG 4 NB 11.91 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 63 - DVBl 1992, 1099; Beschluß vom 19. März 1992 - BVerwG 4 NB 6.92 - n.v.); welche von den Festsetzungen eines Bebauungsplans außerhalb seines räumlichen Geltungsbereichs berührten Belange "nach Lage der Dinge" zum notwendigen Abwägungsmaterial gehörten, lasse sich nicht grundsätzlich, sondern nur unter maßgeblicher Berücksichtigung der jeweiligen konkreten Situation und des von der Planung verfolgten konkreten Planungsziels beantworten (Beschluß vom 21. Juli 1989 - BVerwG 4 NB 18.88 - BRS 49 Nr. 13, unter Bezugnahme auf BVerwGE 59, 87, 101) [BVerwG 09.11.1979 - 4 N 1/78].
  • BVerwG, 21.07.1989 - 4 NB 18.88

    Rechtsfolgen der Nichteinbeziehung eines lärmbetroffenen Grundstücks in den …

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1995 - 4 NB 38.94
    Der Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß sich nach den Umständen des Einzelfalls richte, ob eine planbedingte Zunahme des Verkehrslärms zum notwendigen Abwägungsmaterial gehöre und deshalb für den Betroffenen einen Nachteil im Sinne von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO darstelle (vgl. Beschluß vom 19. Februar 1992 - BVerwG 4 NB 11.91 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 63 - DVBl 1992, 1099; Beschluß vom 19. März 1992 - BVerwG 4 NB 6.92 - n.v.); welche von den Festsetzungen eines Bebauungsplans außerhalb seines räumlichen Geltungsbereichs berührten Belange "nach Lage der Dinge" zum notwendigen Abwägungsmaterial gehörten, lasse sich nicht grundsätzlich, sondern nur unter maßgeblicher Berücksichtigung der jeweiligen konkreten Situation und des von der Planung verfolgten konkreten Planungsziels beantworten (Beschluß vom 21. Juli 1989 - BVerwG 4 NB 18.88 - BRS 49 Nr. 13, unter Bezugnahme auf BVerwGE 59, 87, 101) [BVerwG 09.11.1979 - 4 N 1/78].
  • BVerwG, 19.03.1992 - 4 NB 6.92

    Vorliegen eines Nachteils bei Annahme einer unmittelbaren Einwirkung auf ein …

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1995 - 4 NB 38.94
    Der Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß sich nach den Umständen des Einzelfalls richte, ob eine planbedingte Zunahme des Verkehrslärms zum notwendigen Abwägungsmaterial gehöre und deshalb für den Betroffenen einen Nachteil im Sinne von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO darstelle (vgl. Beschluß vom 19. Februar 1992 - BVerwG 4 NB 11.91 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 63 - DVBl 1992, 1099; Beschluß vom 19. März 1992 - BVerwG 4 NB 6.92 - n.v.); welche von den Festsetzungen eines Bebauungsplans außerhalb seines räumlichen Geltungsbereichs berührten Belange "nach Lage der Dinge" zum notwendigen Abwägungsmaterial gehörten, lasse sich nicht grundsätzlich, sondern nur unter maßgeblicher Berücksichtigung der jeweiligen konkreten Situation und des von der Planung verfolgten konkreten Planungsziels beantworten (Beschluß vom 21. Juli 1989 - BVerwG 4 NB 18.88 - BRS 49 Nr. 13, unter Bezugnahme auf BVerwGE 59, 87, 101) [BVerwG 09.11.1979 - 4 N 1/78].
  • BVerwG, 21.10.1999 - 4 CN 1.98

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Mieter; Wohngebiet; Wohnruhe; …

    Sind solche Änderungen geringfügig oder wirken sie sich nur unwesentlich auf das Nachbargrundstück aus, so ergibt sich daraus eine Beschränkung der Antragsbefugnis (BVerwG, Beschluß vom 7. Januar 1993 BVerwG 4 NB 42.92 Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 74; Beschluß vom 28. November 1995 - BVerwG 4 NB 38.94 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 109 - ZfBR 1996, 109).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2010 - 3 S 3064/07

    Beschlussfassung über einen Bebauungsplan: Befangenheit und Sitzungsunterlagen

    Andererseits ist die Abwägungserheblichkeit auch nicht bei jeder nur geringfügigen Zunahme des Lärms ohne weiteres zu bejahen (vgl. zu § 47 Abs. 2 VwGO a.F.: BVerwG, Beschlüsse vom 19.02.1992 - 4 NB 11.91 -, BVerwGE 59, 87, und vom 28.11.1995 - 4 NB 38.94 -, NVwZ 1996, 71; Urteil des Senats vom 01.03.2007 - 3 S 129/06 -, juris).
  • BVerwG, 08.06.2004 - 4 BN 19.04

    Grundsätze der Abwägung im Zusammenhang mit Lärmimmissionen

    Ist ein mit vermehrten Lärmimmissionen verbundenes erhöhtes Verkehrsaufkommen in der Umgebung des Plangebiets nicht das Ergebnis einer allgemeinen Veränderung der Verkehrslage, sondern - entfernungsunabhängig - eine planbedingte Folge, so ist das Lärmschutzinteresse der Betroffenen, sofern es in abwägungserheblicher Weise zu Buche schlägt, als Teil des Abwägungsmaterials bei der Planungsentscheidung zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 1998 - BVerwG 4 CN 1.97 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 126; Beschluss vom 28. November 1995 - BVerwG 4 NB 38.94 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 109).
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