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   BFH, 10.07.2012 - V B 33/12   

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https://dejure.org/2012,20588
BFH, 10.07.2012 - V B 33/12 (https://dejure.org/2012,20588)
BFH, Entscheidung vom 10.07.2012 - V B 33/12 (https://dejure.org/2012,20588)
BFH, Entscheidung vom 10. Juli 2012 - V B 33/12 (https://dejure.org/2012,20588)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Ernstliche Zweifel an Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze aus der Veranstaltung von Fahrsicherheitstrainings - Kein Ausschluss der Steuervergünstigung nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG für wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb - Unbeachtlichkeit einer Wettbewerbsverzerrung bei ...

  • openjur.de

    Ernstliche Zweifel an Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze aus der Veranstaltung von Fahrsicherheitstrainings; Kein Ausschluss der Steuervergünstigung nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG für wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb; Unbeachtlichkeit einer Wettbewerbsverzerrung bei ...

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 4 Nr 22 Buchst a, EGRL 112/2006 Art... 132 Abs 1 Buchst i, EGRL 112/2006 Art 133 S 1 Buchst d, EGRL 112/2006 Art 134, EGV 1777/2005 Art 14, FGO § 69 Abs 2 S 2, FGO § 69 Abs 3 S 1, EWGRL 388/77 Art 13 Teil A Abs 1 Buchst i, AO § 64 Abs 1
    Ernstliche Zweifel an Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze aus der Veranstaltung von Fahrsicherheitstrainings - Kein Ausschluss der Steuervergünstigung nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG für wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb - Unbeachtlichkeit einer Wettbewerbsverzerrung bei ...

  • Bundesfinanzhof

    Ernstliche Zweifel an Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze aus der Veranstaltung von Fahrsicherheitstrainings - Kein Ausschluss der Steuervergünstigung nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG für wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb - Unbeachtlichkeit einer Wettbewerbsverzerrung bei ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Nr 22 Buchst a UStG 2005, Art 132 Abs 1 Buchst i EGRL 112/2006, Art 133 S 1 Buchst d EGRL 112/2006, Art 134 EGRL 112/2006, Art 14 EGV 1777/2005
    Ernstliche Zweifel an Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze aus der Veranstaltung von Fahrsicherheitstrainings - Kein Ausschluss der Steuervergünstigung nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG für wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb - Unbeachtlichkeit einer Wettbewerbsverzerrung bei ...

  • IWW
  • rewis.io

    Ernstliche Zweifel an Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze aus der Veranstaltung von Fahrsicherheitstrainings - Kein Ausschluss der Steuervergünstigung nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG für wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb - Unbeachtlichkeit einer Wettbewerbsverzerrung bei ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 4 Nr. 22a
    Aussetzung der Vollziehung der Umsatzbesteuerung von Fahrsicherheitstraining durch einen eingetragenen Verein, da die Frage, ob Fahrsicherheitstraining "Schul- oder Hochschulunterricht" i.S. von § 4 Nr. 22 lit. a UStG , Art. 132 Abs. 1 lit.i MwStSystRL sein kann, ...

  • datenbank.nwb.de

    Ernstliche Zweifel, ob Umsätze aus der Durchführung eines Fahrsicherheitstrainings steuerfrei nach § 4 Nr. 22 Buchstabe a UStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Steuerbefreiung eines Fahrsicherheitstrainings

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 15.09.2011 - V R 16/11

    Steuerfreier Behindertenfahrdienst

    Auszug aus BFH, 10.07.2012 - V B 33/12
    Eine solche Einschränkung enthält § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG --anders als § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG-- nicht (vgl. zu § 4 Nr. 18 UStG BFH-Urteil vom 15. September 2011 V R 16/11, BFH/NV 2012, 354).

    Dies ist als gesetzgeberische Entscheidung hinzunehmen (vgl. zu § 4 Nr. 18 UStG BFH-Urteil in BFH/NV 2012, 354).

  • BFH, 27.04.2006 - V R 53/04

    Tanzkurse eines gemeinnützigen Vereins

    Auszug aus BFH, 10.07.2012 - V B 33/12
    § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG setzt Art. 132 Abs. 1 Buchst. i der MwStSystRL (vormals Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. i der Richtlinie 77/388/EWG) in nationales Recht um und ist entsprechend dieser Bestimmung auszulegen (BFH-Urteil vom 27. April 2006 V R 53/04, BFHE 213, 256, BStBl II 2007, 16, unter II.1.b).

    Bei richtlinienkonformer Auslegung von § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG sind nicht alle Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen zur Erlernung von Fähigkeiten oder Fertigkeiten "wissenschaftlicher oder belehrender Art" im Sinne dieser Vorschrift befreit, sondern nur diejenigen, die als Erziehung von Kindern und Jugendlichen, als Schul- oder Hochschulunterricht, als Ausbildung, Fortbildung oder berufliche Umschulung anzusehen sind (BFH-Urteil in BFHE 213, 256, BStBl II 2007, 16, unter II.1.d).

  • BFH, 10.01.2008 - V R 52/06

    Umsatzsteuerfreiheit für Kurse über "Sofortmaßnahmen am Unfallort" möglich

    Auszug aus BFH, 10.07.2012 - V B 33/12
    Der Begriff "Schul- oder Hochschulunterricht" beschränkt sich dabei nicht auf Unterricht, der zu einer Abschlussprüfung zur Erlangung einer Qualifikation führt oder eine Ausbildung im Hinblick auf die Ausübung einer Berufstätigkeit vermittelt, sondern schließt andere Tätigkeiten ein, bei denen die Unterweisung in Schulen und Hochschulen erteilt wird, um die Kenntnisse und Fähigkeiten der Schüler oder Studenten zu entwickeln, sofern diese Tätigkeiten nicht den Charakter bloßer Freizeitgestaltung haben (vgl. zu Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j der Richtlinie 77/388/EWG: Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 14. Juni 2007 C-445/05, Haderer, Slg. 2007, I-4841 Rdnr. 26; BFH-Urteile vom 10. Januar 2008 V R 52/06, BFHE 221, 295, BFH/NV 2008, 725; vom 27. September 2007 V R 75/03, BFHE 219, 250, BStBl II 2008, 323).

    (1) Mit Urteil vom 10. Januar 2008 (in BFHE 221, 295, BFH/NV 2008, 725) hat der Senat entschieden, dass Kurse, deren Gegenstand "Sofortmaßnahmen am Unfallort" sind, als "Schul- oder Hochschulunterricht" i.S. von Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. i der Richtlinie 77/388/EWG angesehen werden können und dies im Wesentlichen damit begründet, dass die Kultusministerien verschiedener Bundesländer es für erforderlich oder zumindest für wünschenswert hielten, den Inhalt der in Rede stehenden Kurse in den Schulunterricht zu integrieren.

  • BFH, 14.03.1974 - V R 54/73

    Keine Steuerfreiheit für Fahrschulen, die auf die Prüfung zur Erlangung der

    Auszug aus BFH, 10.07.2012 - V B 33/12
    Die im Rahmen des Trainings vermittelten Fähigkeiten und Kenntnisse betreffen auch den außerberuflichen Bereich (vgl. auch BFH-Urteil vom 14. März 1974 V R 54/73, BFHE 112, 313, BStBl II 1974, 527).

    Zudem werden Fähigkeiten, wie technische Geschicklichkeit, mechanische Reaktionsfähigkeit u.a. nach allgemeinem Verständnis des Begriffs nicht zu den Merkmalen gerechnet, die die "Allgemeinbildung" ausmachen (BFH-Urteil in BFHE 112, 313, BStBl II 1974, 527).

  • BFH, 03.04.2008 - V R 74/07

    Umsatzsteuerfreiheit der Leistungen eines gemeinnützigen Golfvereins nach

    Auszug aus BFH, 10.07.2012 - V B 33/12
    Zum anderen kommt auch ein Ausschluss nach Art. 134 Buchst. b der MwStSystRL nicht in Betracht, da ansonsten die Befreiung in weiten Teilen leerliefe (vgl. BFH-Urteil vom 3. April 2008 V R 74/07, BFHE 221, 451, BFH/NV 2008, 1631).
  • EuGH, 14.06.2007 - C-445/05

    Haderer - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Art. 13 Teil A Abs. 1

    Auszug aus BFH, 10.07.2012 - V B 33/12
    Der Begriff "Schul- oder Hochschulunterricht" beschränkt sich dabei nicht auf Unterricht, der zu einer Abschlussprüfung zur Erlangung einer Qualifikation führt oder eine Ausbildung im Hinblick auf die Ausübung einer Berufstätigkeit vermittelt, sondern schließt andere Tätigkeiten ein, bei denen die Unterweisung in Schulen und Hochschulen erteilt wird, um die Kenntnisse und Fähigkeiten der Schüler oder Studenten zu entwickeln, sofern diese Tätigkeiten nicht den Charakter bloßer Freizeitgestaltung haben (vgl. zu Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j der Richtlinie 77/388/EWG: Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 14. Juni 2007 C-445/05, Haderer, Slg. 2007, I-4841 Rdnr. 26; BFH-Urteile vom 10. Januar 2008 V R 52/06, BFHE 221, 295, BFH/NV 2008, 725; vom 27. September 2007 V R 75/03, BFHE 219, 250, BStBl II 2008, 323).
  • BFH, 27.09.2007 - V R 75/03

    Steuerbefreiung nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j der Richtlinie 77/388/EWG

    Auszug aus BFH, 10.07.2012 - V B 33/12
    Der Begriff "Schul- oder Hochschulunterricht" beschränkt sich dabei nicht auf Unterricht, der zu einer Abschlussprüfung zur Erlangung einer Qualifikation führt oder eine Ausbildung im Hinblick auf die Ausübung einer Berufstätigkeit vermittelt, sondern schließt andere Tätigkeiten ein, bei denen die Unterweisung in Schulen und Hochschulen erteilt wird, um die Kenntnisse und Fähigkeiten der Schüler oder Studenten zu entwickeln, sofern diese Tätigkeiten nicht den Charakter bloßer Freizeitgestaltung haben (vgl. zu Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j der Richtlinie 77/388/EWG: Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 14. Juni 2007 C-445/05, Haderer, Slg. 2007, I-4841 Rdnr. 26; BFH-Urteile vom 10. Januar 2008 V R 52/06, BFHE 221, 295, BFH/NV 2008, 725; vom 27. September 2007 V R 75/03, BFHE 219, 250, BStBl II 2008, 323).
  • BFH, 26.05.2010 - V B 80/09

    Zu den Anforderungen an eine Aussetzung/Aufhebung der Vollziehung

    Auszug aus BFH, 10.07.2012 - V B 33/12
    Eine überwiegende Erfolgsaussicht des Rechtsmittels setzt § 69 Abs. 3 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 FGO nicht voraus (BFH-Beschluss vom 26. Mai 2010 V B 80/09, BFH/NV 2010, 2079, m.w.N.).
  • BFH, 08.03.2006 - V B 156/05

    USt: Party-Service-Leistungen, einheitliche Leistung

    Auszug aus BFH, 10.07.2012 - V B 33/12
    Ernstliche Zweifel in diesem Sinn sind anzunehmen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsakts im Aussetzungsverfahren neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Gründen gewichtige, gegen sie sprechende Umstände zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der entscheidungserheblichen Rechtsfragen bewirken oder Unklarheiten in der Beurteilung der Tatfragen aufwerfen (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. März 2006 V B 156/05, BFH/NV 2006, 1527, m.w.N.).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 27.01.2012 - 2 V 105/11

    Ernstliche Zweifel an der Umsatzsteuerfreiheit für Fahrsicherheitstrainings eines

    Auszug aus BFH, 10.07.2012 - V B 33/12
    Der Beschwerdeführer beantragt sinngemäß, den Beschluss des FG Mecklenburg-Vorpommern vom 27. Januar 2012  2 V 105/11 aufzuheben und die Vollziehung des Umsatzsteueränderungsbescheides für 2009 vom 18. August 2011 über den vom FA ausgesetzten Betrag hinaus auszusetzen.
  • FG Niedersachsen, 26.05.2016 - 11 K 10284/15

    Teilweise Umsatzsteuerbefreiung der Leistungen von Fahrschulen gegenüber den

    Dabei reicht es aus, wenn die durch den Unternehmer vermittelten Lehrinhalte nach Erlasslage der Kultusminister zum erforderlichen oder zumindest wünschenswerten Gegenstand der Schulbildung erklärt werden (vgl. BFH, Beschluss vom 10. Juli 2012 V B 33/12, BFH/NV 2012, 1676 = Juris Rdnr. 26, 32; Urteile vom 10. Januar 2008 V R 52/06, BFH/NV 2008, 725 = Juris Rdnr. 38; vom 5. Juni 2014 V R 19/13, BFH/NV 2014, 1687 = Juris Rdnr. 18).

    Dabei muss der Senat der Fragestellung, ob die durch Fahrschulen überwiegend vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten zum Gebrauch eines Kfz unter den Bedingungen des Straßenverkehrs, also die Einübung von Verhaltensweisen, wie technische Geschicklichkeit und mechanische Reaktionsfähigkeit überhaupt Gegenstand der Allgemeinbildung der Fahrschüler werden kann (ablehnend BFH, Urteil vom 14. März 1974 V R 54/73, BStBl. II 1974, 527; bestätigt auch durch BFH, Beschluss vom 10. Juli 2012 V B 33/12, BFH/NV 2012, 1676 = Juris Rdnr. 29; Urteil vom 10. Januar 2008 V R 52/06, BFH/NV 2008, 725 = Juris Rdnr. 37, 38).

  • FG Berlin-Brandenburg, 10.11.2015 - 5 V 5144/15

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) Umsatzsteuer Voranmeldung

    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 28.05.2013 XI R 35/11, BStBl II 2013, 879 - Schwimmunterricht - vom 05.05.2014 V R 19/13, BFH/NV 2014, 1687 - Kampfsportschule - vom 10.01.2008 V R 52/06, BFH/NV 2008, 725 - Sofortmaßnahmen am Unfallort - vom 24.01.2008 V R 3/05, BStBl II 2012, 267 - Ballettstudio - Beschluss vom 10.07.2012 V B 33/12, BFH/NV 2012, 1676 - Fahrsicherheitstraining) und der in Bezug genommenen Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH - C-473/08, Slg. 2010, I-907 - Rechtssache Eulitz) kommt es darauf an, ob der Steuerpflichtige Unterrichtseinheiten erbringt, die sich auf Schul- und Hochschulunterricht beziehen.

    Im Beschluss vom 10.07.2012 (V B 33/12 a.a.O.) hält der BFH es für ernstlich zweifelhaft, ob die Durchführung eines Fahrsicherheitstrainings Schul- oder Hochschulunterricht i.S.v. Art. 132 Abs. 1 Buchst. i der MwStSystRL darstellt.

  • FG Baden-Württemberg, 08.02.2017 - 1 V 3464/16

    Aussetzung der Vollziehung: Zur Frage der Umsatzsteuerfreiheit von

    Entscheidend sind vielmehr die Art der erbrachten Leistungen und ihre generelle Eignung als Schul- oder Hochschulunterricht (vgl. BFH-Urteile vom 27. September 2007 V R 75/03, BFHE 219, 250, BStBl II 2008, 323 "Haderer"; vom 10. Januar 2008 V R 52/06, BFHE 221, 295, BFH/NV 2008, 725 "Sofortmaßnahmen am Unfallort"; vom 24. Januar 2008 V R 3/05, BFHE 221, 302, BStBl II 2012, 267 "Ballettschule"; BFH-Beschluss vom 10. Juli 2012 V B 33/12, BFH/NV 2012, 1676 "Fahrsicherheitstraining"; BFH-Urteile vom 28. Mai 2013 XI R 35/11, BFHE 242, 250, BStBl II 2013, 879 "Kampfsportschule" und vom 5. Juni 2014 V R 19/13, BFHE 245, 433, BFH/NV 2014, 1687 "Schwimmunterricht").
  • FG Niedersachsen, 28.06.2018 - 5 K 250/16

    Umsatzsteuerfreiheit von Einnahmen aus Fahrsicherheitstrainings

    Schließlich habe der BFH mit Beschluss vom 10. Juli 2012 V B 33/12 Aussetzung der Vollziehung im Hinblick auf die steuerliche Behandlung von Fahrsicherheitstrainings gewährt.
  • FG Hamburg, 13.08.2012 - 6 V 51/12

    Abgabenordnung: Haftung eines Prokuristen

    Eine überwiegende Erfolgsaussicht des Rechtsmittels setzt § 69 Abs. 3 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 FGO nicht voraus (vgl. BFH Beschlüsse vom 26.05.2010 V B 80/09, BFH/NV 2010, 2079; vom 10.07.2012 V B 33/12, juris).
  • FG Baden-Württemberg, 22.12.2014 - 6 K 769/14

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Auszahlung von Tantiemen in 100-Euro-Goldmünzen

    Es handelt sich auch nicht um eine Fehlbuchung; es handelt sich vielmehr um einen außerbetrieblichen, durch den Gesellschafter oder das Organ bewusst veranlassten Vorgang, sodass eine bilanzielle Neutralisierung nicht in Betracht kommt (BFH vom 18. März 2014 V B 33/12, BFH/NV 2014, 907).
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