Rechtsprechung
   BFH, 23.03.2006 - V B 55/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,12744
BFH, 23.03.2006 - V B 55/05 (https://dejure.org/2006,12744)
BFH, Entscheidung vom 23.03.2006 - V B 55/05 (https://dejure.org/2006,12744)
BFH, Entscheidung vom 23. März 2006 - V B 55/05 (https://dejure.org/2006,12744)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,12744) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 72; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 121

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 74 § 115 Abs. 2 Nr. 3
    Verfahrensmangel durch unterlassene Aussetzung?

  • datenbank.nwb.de

    Unterlassene Aussetzung des Verfahrens als Verfahrensmangel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 26.06.2003 - IV B 195/01

    NZB: Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BFH, 23.03.2006 - V B 55/05
    Wird ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht gerügt, weil das FG nach Auffassung des Beschwerdeführers den Sachverhalt auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen hätte weiter aufklären müssen, so ist vorzutragen, welche --konkreten-- Tatsachen hätten aufgeklärt oder welche Beweise hätten erhoben werden müssen, aus welchen Gründen sich die Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei weiterer Aufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern sich daraus auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des Gerichts eine andere Entscheidung hätte ergeben können (ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Urteil vom 23. Mai 1990 V R 167/84, BFHE 161, 191, BStBl II 1990, 1095, unter II. 2. c; BFH-Beschluss vom 26. Juni 2003 IV B 195/01, BFH/NV 2003, 1437).
  • BFH, 23.05.1990 - V R 167/84

    - Die Pflicht zur Einbehaltung und Abführung von Umsatzsteuer durch den

    Auszug aus BFH, 23.03.2006 - V B 55/05
    Wird ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht gerügt, weil das FG nach Auffassung des Beschwerdeführers den Sachverhalt auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen hätte weiter aufklären müssen, so ist vorzutragen, welche --konkreten-- Tatsachen hätten aufgeklärt oder welche Beweise hätten erhoben werden müssen, aus welchen Gründen sich die Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei weiterer Aufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern sich daraus auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des Gerichts eine andere Entscheidung hätte ergeben können (ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Urteil vom 23. Mai 1990 V R 167/84, BFHE 161, 191, BStBl II 1990, 1095, unter II. 2. c; BFH-Beschluss vom 26. Juni 2003 IV B 195/01, BFH/NV 2003, 1437).
  • BFH, 29.07.2003 - V B 211/01

    Tatbestandsberichtigung

    Auszug aus BFH, 23.03.2006 - V B 55/05
    Daher muss vom Beschwerdeführer mit seiner Verfahrensrüge dargetan werden, aufgrund welcher konkreten Umstände seines Falls das dem FG hierfür eingeräumte Ermessen ausnahmsweise auf Null reduziert gewesen sein soll, die Aussetzung des Verfahrens also aufgrund der besonderen Umstände des Falls die einzig richtige Entscheidung gewesen sein soll (z.B. BFH-Beschlüsse vom 29. Juli 2003 V B 211/01, BFH/NV 2004, 57; vom 5. März 2003 VII B 381/02, BFH/NV 2003, 931).
  • BFH, 05.03.2003 - VII B 381/02

    NZB; Verfahrensmangel; Aussetzung des Verfahrens

    Auszug aus BFH, 23.03.2006 - V B 55/05
    Daher muss vom Beschwerdeführer mit seiner Verfahrensrüge dargetan werden, aufgrund welcher konkreten Umstände seines Falls das dem FG hierfür eingeräumte Ermessen ausnahmsweise auf Null reduziert gewesen sein soll, die Aussetzung des Verfahrens also aufgrund der besonderen Umstände des Falls die einzig richtige Entscheidung gewesen sein soll (z.B. BFH-Beschlüsse vom 29. Juli 2003 V B 211/01, BFH/NV 2004, 57; vom 5. März 2003 VII B 381/02, BFH/NV 2003, 931).
  • BFH, 19.05.2008 - V B 29/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Geltendmachung von Verfahrensmängeln, sachliche und

    Da es sich bei der Vorschrift des § 74 FGO um eine Ermessensvorschrift handelt, muss der Beschwerdeführer schlüssig dartun, weshalb das dem FG eingeräumte Ermessen im Streitfall auf Null reduziert gewesen sein soll und die Aussetzung des Verfahrens mithin aufgrund der besonderen Umstände des Falles die einzige richtige Entscheidung gewesen wäre (BFH-Beschluss vom 23. März 2006 V B 55/05, BFH/NV 2006, 1483).
  • BFH, 27.10.2010 - VII B 7/10

    Keine Beanstandung der Verdoppelung der Prüfungsgebühr für die

    Da es sich bei der Vorschrift des § 74 FGO um eine Ermessensvorschrift handelt, muss der Beschwerdeführer schlüssig dartun, weshalb das dem FG eingeräumte Ermessen im Streitfall auf Null reduziert gewesen sein soll und die Aussetzung des Verfahrens mithin aufgrund der besonderen Umstände des Falles die einzige richtige Entscheidung gewesen wäre (BFH-Beschluss vom 23. März 2006 V B 55/05, BFH/NV 2006, 1483) oder dass ein Ermessensfehlgebrauch vorliegt.
  • BFH, 28.08.2006 - II B 186/05

    Ordnungsgemäße Rüge einer Divergenz; Verletzung der Sachaufklärungspflicht

    Aus dem Vorbringen der Klägerin wird nicht ausreichend deutlich, warum die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Verrechnung für die Entscheidung im Erlassverfahren vorgreiflich sein und das dem FG für die Entscheidung über eine Aussetzung des Verfahrens nach § 74 FGO eingeräumte Ermessen ausnahmsweise auf Null reduziert gewesen sein soll (vgl. BFH-Beschluss vom 23. März 2006 V B 55/05, BFH/NV 2006, 1483).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht