Rechtsprechung
   BFH, 15.05.2002 - V B 74/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5634
BFH, 15.05.2002 - V B 74/01 (https://dejure.org/2002,5634)
BFH, Entscheidung vom 15.05.2002 - V B 74/01 (https://dejure.org/2002,5634)
BFH, Entscheidung vom 15. Mai 2002 - V B 74/01 (https://dejure.org/2002,5634)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,5634) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Umsatzsteuer - Grundsätzliche Bedeutung - OHG - GbR - Gesellschaftsidentität - Gesellschaftsvertrag - Handelsregister - Übernahme - Steuerfahndungsprüfung - Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung - Verfahrensmangel - ...

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 1; ; FGO § 118 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; AO § 208 (1) Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 208 Abs. 1 Nr. 2; StPO § 102
    Verwertung von im Rahmen einer Ap ermittelten Tatsachen; Überprüfung der Rechtswidrigkeit einer Durchsuchungsanordnung eines AG durch die FG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 25.11.1997 - VIII R 4/94

    Fehlende Erweiterungs-Prüfungsanordnung

    Auszug aus BFH, 15.05.2002 - V B 74/01
    b) In der Rechtsprechung des BFH ist geklärt, dass die Verwertung von im Rahmen einer Außenprüfung ermittelten Tatsachen bei erstmaliger Steuerfestsetzung oder --dem gleichgestellt-- bei Änderung eines unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangenen Steuerbescheides vor Ablauf der Festsetzungsfrist grundsätzlich zulässig ist (vgl. BFH-Urteile vom 25. November 1997 VIII R 4/94, BFH/NV 1998, 759; vom 28. April 1998 IX R 24/94, BFH/NV 1998, 1192).
  • BFH, 30.08.2001 - IV B 79/01

    Darlegung der Revisionszulassungsgründe

    Auszug aus BFH, 15.05.2002 - V B 74/01
    Damit rügt die Klägerin lediglich unrichtige Rechtsanwendung durch das FG, macht aber keine Fehler geltend, die von erheblichem Gewicht und geeignet sind, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 18. Juli 2001 X B 46/01, BFH/NV 2001, 1596; vom 30. August 2001 IV B 79, 80/01, BFHE 196, 30, BStBl II 2001, 837).
  • BFH, 08.11.1995 - V R 64/94

    Steuerbescheid für GbR in Liquidation: - Keine Nichtigkeit durch Bezeichnung der

    Auszug aus BFH, 15.05.2002 - V B 74/01
    Das Ausscheiden des Gesellschafters B habe keinen Einfluss auf die Identität der Y-Leasing GdbR mit der Klägerin (Hinweis auf BFH-Urteil vom 8. November 1995 V R 64/94, BFHE 179, 211, BStBl II 1996, 256).
  • BFH, 18.07.2001 - X B 46/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Divergenz -

    Auszug aus BFH, 15.05.2002 - V B 74/01
    Damit rügt die Klägerin lediglich unrichtige Rechtsanwendung durch das FG, macht aber keine Fehler geltend, die von erheblichem Gewicht und geeignet sind, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 18. Juli 2001 X B 46/01, BFH/NV 2001, 1596; vom 30. August 2001 IV B 79, 80/01, BFHE 196, 30, BStBl II 2001, 837).
  • BFH, 28.04.1998 - IX R 24/94

    Verwertungsverbote bezüglich der Ergebnisse einer Außenprüfung ohne

    Auszug aus BFH, 15.05.2002 - V B 74/01
    b) In der Rechtsprechung des BFH ist geklärt, dass die Verwertung von im Rahmen einer Außenprüfung ermittelten Tatsachen bei erstmaliger Steuerfestsetzung oder --dem gleichgestellt-- bei Änderung eines unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangenen Steuerbescheides vor Ablauf der Festsetzungsfrist grundsätzlich zulässig ist (vgl. BFH-Urteile vom 25. November 1997 VIII R 4/94, BFH/NV 1998, 759; vom 28. April 1998 IX R 24/94, BFH/NV 1998, 1192).
  • BFH, 10.03.1992 - X B 18/91

    Übernahme der Darlegungen der Steuerfahndung durch ein Finanzgericht im Rahmen

    Auszug aus BFH, 15.05.2002 - V B 74/01
    Ferner ist bereits geklärt, dass die Steuergerichte nicht befugt sind, im Steuerfestsetzungsverfahren zu prüfen, ob eine (die Steuerfahndungsprüfung einleitende) Durchsuchungsanordnung eines Amtsgerichts nach § 102 der Strafprozessordnung mangels hinreichenden Tatverdachts oder aus sonstigen Gründen rechtswidrig ist (vgl. BFH-Beschluss vom 10. März 1992 X B 18/91, BFH/NV 1992, 367).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht