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   BFH, 14.09.1999 - V B 77/99   

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https://dejure.org/1999,5244
BFH, 14.09.1999 - V B 77/99 (https://dejure.org/1999,5244)
BFH, Entscheidung vom 14.09.1999 - V B 77/99 (https://dejure.org/1999,5244)
BFH, Entscheidung vom 14. September 1999 - V B 77/99 (https://dejure.org/1999,5244)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anschaffung mehrerer PKW - Vorsteuerbeträge - Versteuerung der Umsätze - Tatsächliche Verständigung

  • Judicialis

    UStG 1993 § 19 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 76 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76 Abs. 1, § 115 Abs. 2, 3
    Unterlassene Sachverhaltsaufklärung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 06.02.1991 - I R 13/86

    Eine "tatsächliche Verständigung" ist als Vereinbarung über eine bestimmte

    Auszug aus BFH, 14.09.1999 - V B 77/99
    Die Klägerin macht zwar geltend, daß die Vorentscheidung mit den Urteilen des BFH vom 5. Oktober 1990 III R 19/88 (BFHE 162, 211, BStBl II 1991, 45) und vom 6. Februar 1991 I R 13/86 (BFHE 164, 168, BStBl II 1991, 673) unvereinbar sei, weil tatsächliche Verständigungen nicht über Rechtsfragen möglich seien, weil das FG unterstellt habe, daß das FA von dem zuständigen Amtsträger vertreten worden sei und weil wegen der Aufklärung des Sachverhalts in einem vorgreiflichen Steuerstrafverfahren keine erschwerte Sachverhaltsermittlung im Streitfall gegeben sei.

    Aus den Entscheidungen des BFH in BFHE 162, 211, BStBl II 1991, 45 und in BFHE 164, 168, BStBl II 1991, 673 ergibt sich nicht, daß ein Verzicht auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG 1991/1993 bei gleichzeitiger tatsächlicher Verständigung über getätigte Umsätze nicht möglich ist.

  • BFH, 05.10.1990 - III R 19/88

    Zur Zulässigkeit von Vereinbarungen zwischen dem Steuerpflichtigen und der

    Auszug aus BFH, 14.09.1999 - V B 77/99
    Die Klägerin macht zwar geltend, daß die Vorentscheidung mit den Urteilen des BFH vom 5. Oktober 1990 III R 19/88 (BFHE 162, 211, BStBl II 1991, 45) und vom 6. Februar 1991 I R 13/86 (BFHE 164, 168, BStBl II 1991, 673) unvereinbar sei, weil tatsächliche Verständigungen nicht über Rechtsfragen möglich seien, weil das FG unterstellt habe, daß das FA von dem zuständigen Amtsträger vertreten worden sei und weil wegen der Aufklärung des Sachverhalts in einem vorgreiflichen Steuerstrafverfahren keine erschwerte Sachverhaltsermittlung im Streitfall gegeben sei.

    Aus den Entscheidungen des BFH in BFHE 162, 211, BStBl II 1991, 45 und in BFHE 164, 168, BStBl II 1991, 673 ergibt sich nicht, daß ein Verzicht auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG 1991/1993 bei gleichzeitiger tatsächlicher Verständigung über getätigte Umsätze nicht möglich ist.

  • BFH, 30.03.1983 - I B 9/83

    Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen

    Auszug aus BFH, 14.09.1999 - V B 77/99
    Die Klägerin bezeichnet keinen entscheidungserheblichen Rechtssatz aus dem angefochtenen finanzgerichtlichen Urteil und keinen abstrakten Rechtssatz aus einer Entscheidung des BFH so genau, daß eine Abweichung erkennbar wird, weil die gegenübergestellten Rechtsgrundsätze unvereinbar sind (BFH-Beschlüsse vom 1. August 1990 II B 36/90, BFHE 161, 418, BStBl II 1990, 987; vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479).
  • BFH, 01.08.1990 - II B 36/90

    Beabsichtigte Bekanntgabe des Urteils - Versäumnis der Unterrichtung - Mündliche

    Auszug aus BFH, 14.09.1999 - V B 77/99
    Die Klägerin bezeichnet keinen entscheidungserheblichen Rechtssatz aus dem angefochtenen finanzgerichtlichen Urteil und keinen abstrakten Rechtssatz aus einer Entscheidung des BFH so genau, daß eine Abweichung erkennbar wird, weil die gegenübergestellten Rechtsgrundsätze unvereinbar sind (BFH-Beschlüsse vom 1. August 1990 II B 36/90, BFHE 161, 418, BStBl II 1990, 987; vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479).
  • BFH, 19.06.1998 - IX B 13/98

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Steuerakte - Zugrundeliegender Akteninhalt -

    Auszug aus BFH, 14.09.1999 - V B 77/99
    Wer einen Verstoß des FG gegen die Amtsermittlungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) wegen unvollständiger Auswertung des Akteninhalts und wegen unterlassener Beweiserhebung rügt, muß nach § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO in der Beschwerdebegründung bezeichnen (vgl. BFH-Beschluß vom 4. Juni 1998 VII B 67/98, BFH/NV 1999, 54, m.w.N.), welche weitere Aufklärung sich dem FG --nach dessen maßgebender sachlich-rechtlicher Auffassung-- von Amts wegen hätte aufdrängen müssen (BFH-Beschluß vom 19. Juni 1998 IX B 13/98, BFH/NV 1999, 58), welche Tatsachen aufklärungsbedürftig waren, welche Beweise das FG zu welchem Beweisthema nicht erhoben hat, und inwieweit die als unterlassen gerügte Sachverhaltsaufklärung und Beweisaufnahme zu einer anderen Entscheidung des FG hätte führen können.
  • BFH, 04.06.1998 - VII B 67/98

    Übertragung von Grundstücken - Anfechtung - Duldungsbescheid - Nahe Angehörige -

    Auszug aus BFH, 14.09.1999 - V B 77/99
    Wer einen Verstoß des FG gegen die Amtsermittlungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) wegen unvollständiger Auswertung des Akteninhalts und wegen unterlassener Beweiserhebung rügt, muß nach § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO in der Beschwerdebegründung bezeichnen (vgl. BFH-Beschluß vom 4. Juni 1998 VII B 67/98, BFH/NV 1999, 54, m.w.N.), welche weitere Aufklärung sich dem FG --nach dessen maßgebender sachlich-rechtlicher Auffassung-- von Amts wegen hätte aufdrängen müssen (BFH-Beschluß vom 19. Juni 1998 IX B 13/98, BFH/NV 1999, 58), welche Tatsachen aufklärungsbedürftig waren, welche Beweise das FG zu welchem Beweisthema nicht erhoben hat, und inwieweit die als unterlassen gerügte Sachverhaltsaufklärung und Beweisaufnahme zu einer anderen Entscheidung des FG hätte führen können.
  • BFH, 09.03.1995 - V B 85/94

    Heranziehung als Haftungsschuldner für nicht selbst verschuldete Steuerschulden

    Auszug aus BFH, 14.09.1999 - V B 77/99
    Für die Beurteilung, ob ein Verfahrensmangel vorliegt, auf dem die angefochtene Entscheidung beruhen kann, ist von der materiell-rechtlichen Auffassung des FG auszugehen (ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Beschluß vom 9. März 1995 V B 85/94, BFH/NV 1995, 949; vgl. auch Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 24, m.w.N.).
  • BSG, 16.11.2000 - B 4 RA 122/99 B

    Anträge auf Terminsverlegung, Kompetenzen des Bundessozialgerichts

    Ob dem Berufungsgericht Fehler auf dem Weg zu seiner Entscheidung unterlaufen sind und diese potentiell beeinflußt haben, kann nur auf der Grundlage der - von einer Überprüfung im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde gerade ausgenommenen - eigenen materiellen Rechtsansicht gerade des LSG, also unabhängig von ihrer Richtigkeit, beurteilt werden (vgl bereits BSGE 2, 84 sowie BSG in SozR SGG § 103 Nr. 7 mwN und die umfangreichen Nachweise bei Peters/Sautter/Wolff, Kommentar zum SGG, § 160 RdNr 163; ebenso stRspr des BFH vgl etwa Beschlüsse vom 20. August 1999, V B 52/212, BFH/NV 2000, 212 und vom 14. September 1999, V B 77/99, BFH/NV 2000, 328 mwN sowie des BVerwG, vgl etwa in Buchholz 310 § 132 Nr. 96); dies ist sogar bei offensichtlicher Unhaltbarkeit anzunehmen (Friedrichs, Die Nichtzulassungsbeschwerde in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, NJW 1976, 1875, 1876 mwN).
  • FG Bremen, 30.03.2000 - 399117K 1

    Gewerbesteuer 1992; Keine vertragliche Gestaltung von Steuerschuldverhältnissen

    BStBl. II 1991, 673; Beschluß vom 14.09.1999 V B 77/99, BFH/NV 2000, 328 ).

    Die Verständigung darf sich nur auf Tatsachen und nicht auf Rechtsfolgen beziehen (BFH in BFH/NV 2000, 328 ).

  • FG Bremen, 30.03.2000 - 3 K1 117/99

    Grundstücksvermittlungsprovision; Gewerbebesteuerung; Zeitliche Einordnung einer

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  • BFH, 13.04.2005 - IX B 153/04

    Offenbare Unrichtigkeit; Rubrumsberichtigung

    Aus dem Beschwerdevorbringen ergibt sich nicht, dass nach der aus Bl. 6 f. FG-Urteil ersichtlichen und für die Prüfung des Verfahrensverstoßes maßgebenden materiell-rechtlichen Auffassung des FG eine weitere Sachverhaltsaufklärung notwendig war (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 14. September 1999 V B 77/99, BFH/NV 2000, 328, unter II. 2.).
  • BFH, 24.03.2000 - X B 141/99

    Begründungsanforderungen - Änderungsvorschrift - Bewilligungsbescheid des

    Dies alles im Einzelnen detailliert und in sich schlüssig darzulegen, und zwar vom materiell-rechtlichen Standpunkt des Finanzgerichts aus gesehen, wäre nach § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO Sache der Kläger gewesen (s. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. April 1999 X B 190/98, BFH/NV 1999, 1479; vom 25. Juni 1999 XI B 86/98, BFH/NV 1999, 1617, und vom 14. September 1999 V B 77/99, BFH/NV 2000, 328, 329; Gräber, a.a.O., § 115 Rz. 24, 34 und 65, § 120 Rz. 37 ff., jeweils m.w.N.).
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