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   BGH, 30.01.1951 - V BLw 36/50   

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https://dejure.org/1951,1068
BGH, 30.01.1951 - V BLw 36/50 (https://dejure.org/1951,1068)
BGH, Entscheidung vom 30.01.1951 - V BLw 36/50 (https://dejure.org/1951,1068)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 1951 - V BLw 36/50 (https://dejure.org/1951,1068)
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 26.04.2010 - II ZR 159/09

    Kündigung eines Mietverhältnisses über ein gemeinschaftliches Grundstück durch

    a) Es entspricht höchstrichterlicher Rechtsprechung und allgemeiner Auffassung in der Literatur, dass die Kündigung eines Mietverhältnisses über ein gemeinschaftliches Grundstück Gegenstand einer Verwaltungsentscheidung sein kann, die unter den Voraussetzungen des § 745 Abs. 1 BGB mehrheitlich getroffen werden kann (vgl. BGH, Beschl. v. 30. Januar 1951 - V BLw 36/50, LM Nr. 1 zu § 2038 BGB; Urt. v. 11. November 2009 - XII ZR 210/05, WM 2010, 429, 431 Tz. 20, 26; v. 28. April 2006 - LwZR 10/05, NJW 2007, 150, 151 Tz. 18, jeweils zur Miterbengemeinschaft; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 11; Palandt/Sprau, BGB 69. Aufl. § 745 Rdn. 2, MünchKommBGB/K. Schmidt, 5. Aufl. §§ 744, 745 Rdn. 5, Staudinger/Langhein, BGB Neubearbeitung 2008 § 745 Rdn. 6; Soergel/Hadding, BGB 12. Aufl. § 745 Rdn. 2; RGRK/v. Gamm, BGB 12. Aufl. § 745 Rdn. 7).

    Dass der Senat für Landwirtschaftssachen in diesem Urteil - in Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung (BGH, Beschl. v. 30. Januar 1951 - V BLw 36/50, LM Nr. 1 zu § 2038 BGB) - die Kündigung eines Pachtverhältnisses als Verfügung im Sinne von § 2040 Abs. 1 BGB qualifiziert hat, ist im vorliegenden Zusammenhang ohne Bedeutung.

  • BGH, 28.04.2006 - LwZR 10/05

    Verfügung über einen Nachlassgegenstand durch Kündigung eines Pachtvertrages über

    Die Kündigung eines Pachtvertrags über zu einem Nachlass gehörende landwirtschaftliche Flächen ist eine Verfügung über einen Nachlassgegenstand (Aufgabe von Senat, Beschl. v. 30. Januar 1951, V BLw 36/50, LM BGB § 2038 Nr. 1).

    An seiner in dem Beschluss vom 30. Januar 1951 (V BLw 36/50, LM BGB § 2038 Nr. 1) vertretenen gegenteiligen Auffassung hält der Senat nicht fest.

  • BGH, 17.09.1954 - V ZR 35/54

    Rechtsmittel

    Soweit das Grundstück selbst in Betracht kommt, ist ihm sicher zuzustimmen (vgl. auch den Beschluß des Senats als Senats für Landwirtschaftssachen vom 30. Januar 1951 - V BLw 36/50 = RechtdLandw 1951, 87).
  • AG Gera, 07.02.2005 - XV Lw 10/04

    Pachtvertrag: Kündigung - Verfügung über Nachlassgegenstand

    Die Kündigung eines Pachtvertrags über zu einem Nachlass gehörende landwirtschaftliche Flächen ist eine Verfügung über einen Nachlassgegenstand (Aufgabe von Senat, Beschl. v. 30. Januar 1951, V BLw 36/50, LM BGB § 2038 Nr. 1).

    An seiner in dem Beschluss vom 30. Januar 1951 (V BLw 36/50, LM BGB § 2038 Nr. 1) vertretenen gegenteiligen Auffassung hält der Senat nicht fest.

  • BGH, 20.10.1953 - V BLw 62/53

    Rechtsmittel

    Im übrigen kann die Frage, ob in Pachtrechtsstreitigkeiten, in denen es sich um die Herausgabe des Pachtgegenstandes handelt, die Gewährung einer Räumungsfrist überhaupt statthaft ist (vgl. OLG Hamm, RechtdLandw 1950, 126 mit Anmerkung von Barnstedt; vgl. dazu auch Beschluß des erkennenden Senats vom 30. Januar 1951, V BLw 36/50, RechtdLandw 1951, 87) im gegenwärtigen Verfahren dahingestellt bleiben.
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