Weitere Entscheidung unten: BGH, 05.10.2006

Rechtsprechung
   BGH, 20.07.2006 - V ZB 168/05   

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https://dejure.org/2006,1315
BGH, 20.07.2006 - V ZB 168/05 (https://dejure.org/2006,1315)
BGH, Entscheidung vom 20.07.2006 - V ZB 168/05 (https://dejure.org/2006,1315)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 2006 - V ZB 168/05 (https://dejure.org/2006,1315)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZVG § 100 Abs. 2
    Keine Zuschlagsbeschwerde in Zwangsversteigerung bei fehlender Beeinträchtigung des Beschwerdeführers

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Zuschlagsbeschwerde bei fehlendem Rechtsschutzinteresse; Voraussetzungen für das Fehlen eines rechtlichen Interesses an der Aufhebung der Zuschlagsentscheidung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zwangsversteigerungsverfahren; Zuschlagsbeschwerde

  • Judicialis

    ZVG § 100 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZVG § 100 Abs. 2
    Rechtschutzbedürfnis für eine Zuschlagsbeschwerde im Zwangsversteiguerungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unzulässigkeit der Zuschlagsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 143
  • MDR 2007, 239
  • Rpfleger 2006, 665
 
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Wird zitiert von ... (35)

  • BGH, 16.05.2013 - V ZB 198/12

    Teilungsversteigerungsverfahren für das Grundstück einer GbR:

    Die Norm ist anwendbar, da sich die Beteiligten beim Streit um die Anordnung der Zwangsversteigerung ähnlich wie in einem kontradiktorischen Verfahren gegenüberstehen (Senat, Beschlüsse vom 20. Juli 2006 - V ZB 168/05, NJW-RR 2007, 143 Rn. 10, vom 25. Januar 2007 - V ZB 125/05, BGHZ 170, 378, 381 Rn. 8 und vom 30. September 2010 - V ZB 219/09, NJW 2011, 525, 528 Rn. 27, insoweit nicht in BGHZ 187, 132 abgedruckt).
  • BGH, 15.09.2016 - V ZB 136/14

    Teilungsversteigerung auf Antrag mehrerer Teilhaber: Feststellung des geringsten

    Anders liegt es, wenn sich - wie im vorliegenden Fall - Miteigentümer in einem Teilungsversteigerungsverfahren mit entgegengesetzten Interessen und Anträgen gegenüberstehen (Senat, Beschlüsse vom 20. Juli 2006 - V ZB 168/05, NJW-RR 2007, 143 Rn. 10 und vom 28. Februar 2008 - V ZB 107/07, NJW-RR 2008, 1084, Rn. 14).
  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 125/05

    Rechtsfolgen der Eigentumsumschreibung aufgrund einer nachrangigen

    Hiervon geht der Senat für den Regelfall bei der Verkehrswertbeschwerde (Senat, Beschl. v. 18. Mai 2006, V ZB 142/05, WM 2006, 1727, 1730; ebenso Stöber, ZVG, 18. Aufl., § 74a Anm. 9.5.; LG München II Rpfleger 1984, 108) und bei der Zuschlagsbeschwerde (Senat, Beschl. v. 20. Juli 2006, V ZB 168/05, Rpfleger 2006, 665; Beschl. v. 26. Oktober 2006, V ZB 188/05, WM 2007, 82, 86; ebenso Stöber, aaO, § 99 Anm. 2.5.; OLG Oldenburg JurBüro 1989, 1176, 1177) aus.
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Rechtsprechung
   BGH, 05.10.2006 - V ZB 168/05 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7572
BGH, 05.10.2006 - V ZB 168/05 (1) (https://dejure.org/2006,7572)
BGH, Entscheidung vom 05.10.2006 - V ZB 168/05 (1) (https://dejure.org/2006,7572)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 2006 - V ZB 168/05 (1) (https://dejure.org/2006,7572)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.01.2006 - V ZB 147/05

    Pflichten des Vollstreckungsgerichts bei fehlender Sicherheit eines Bieters

    Auszug aus BGH, 05.10.2006 - V ZB 168/05
    Der Gegenstandswert einer Zuschlagsbeschwerde ist nach dem Wert des Zuschlagbeschlusses gemäß § 54 Abs. 2 Satz 1 GKG zu bemessen (Senat, Beschluss v. 12. Januar 2006, V ZB 147/05, WM 2006, 782, 785).
  • BGH, 10.12.2009 - V ZB 111/09

    Anwendbarkeit der Vorschriften über den gesetzlichen Richter auf Rechtspfleger;

    Dessen Wert ist gemäß § 54 Abs. 2 Satz 1 GKG nach dem Meistgebot zu bemessen (vgl. Senat, Beschl. v. 5. Oktober 2006, V ZB 168/05, AGS 2007, 99, 100).
  • BGH, 22.01.2009 - V ZB 101/08

    Zulässigkeit der Zuschlagsbeschwerde des Schuldners wegen der Verletzung von

    Daran fehlt es, wenn nur die Rechte eines anderen beeinträchtigt worden sind, oder wenn feststeht, dass sich der gerügte Verfahrensverstoß auf das Recht des Beschwerdeführers nicht ausgewirkt hat (Senat, Beschl. v. 20. Juli 2006, V ZB 168/05, NJW-RR 2007, 143).

    Dessen Wert ist nach dem Wert des Zuschlagsbeschlusses gemäß § 54 Abs. 2 Satz 1 GKG zu bemessen, der sich aus dem Bargebot und dem Wert des bestehen bleibenden Rechts ergibt (vgl. Senat, Beschl. v. 5. Oktober 2006, V ZB 168/05, AGS 2007, 99, 100).

  • BGH, 21.11.2006 - IV ZR 143/05

    Streitwert der negativen Feststellungsklage

    Sie ist jedoch als Gegenvorstellung anzusehen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2006 - V ZB 168/05 - juris; BVerfG NJW 2002, 3387).
  • BGH, 16.06.2020 - II ZR 94/17

    Ermittlung einer Beitrittserklärung als Streithelfer durch Auslegung (hier:

    Es kann dahinstehen, ob der Senat nicht bereits entsprechend § 318 ZPO an der Abänderung seiner Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung gehindert und deshalb eine Gegenvorstellung nicht statthaft wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2006 - V ZB 168/05, AGS 2007, 99 Rn. 1; Urteil vom 23. November 2006 - IX ZR 141/04, ZIP 2007, 697 Rn. 9; Beschluss vom 26. November 2009 - III ZR 16/06, juris Rn. 2; Beschluss vom 16. Februar 2016 - X ZR 110/13, juris Rn. 3; Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 1 StR 385/18, juris Rn. 2; vgl. auch BeckOK ZPO/Elzer, 36. Edition, Stand: 1. März 2020, § 318 Rn. 52 mwN).
  • BGH, 08.03.2012 - V ZB 207/10

    Rechtmäßigkeit der Bemessung des Gegenstandswerts einer Zuschlagsbeschwerde nach

    Der Gegenstandswert der Zuschlagsbeschwerde ist in dem Beschluss richtig nach dem Wert des Zuschlagsbeschlusses gemäß § 54 Abs. 2 Satz 1 GKG bemessen worden (vgl. Senat, Beschluss vom 5. Oktober 2006 - V ZB 168/05, AGS 2007, 99), dessen Aufhebung die Beteiligte zu 1 (Schuldnerin) beantragt hat.
  • BGH, 22.01.2009 - V ZB 91/08

    Voraussetzungen des Verzichts auf die Einzelausbietung im

    Die Bestimmung des Gegenstandswerts beruht auf §§ 47 Abs. 1, 54 Abs. 2 Satz 1 GKG (vgl. dazu Senat, Beschl. v. 5. Oktober 2006, V ZB 168/05, AGS 2007, 99, 100).
  • LG Potsdam, 08.04.2019 - 1 T 230/18

    Suizidgefahr kein Grund zur Einstellung einer Zwangsvollstreckung!

    Insoweit bemisst sich der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren bei der Zuschlagsbeschwerde im Ausgangspunkt nach dem Wert des Zuschlagsbeschlusses (vgl. BGH, Beschluss v. 05.10.2006 - V ZB 168/05; LG Frankenthal, Beschluss v. 13.6.2012, 1 T 61/12; LG Memmingen Beschluss vom 28.8.2018 - 44 T 929/18), der durch das Verkehrswertgutachten mit dem Betrag von 685.000,00 Euro ermittelt wurde.
  • LG Wuppertal, 17.09.2015 - 16 T 47/15

    Zustellung des Zuschlagsbeschlusses an den Schuldner i.R.d. Zwangsvollstreckung

    Die Entscheidung über den Wert des Beschwerdegegenstandes beruht auf § 54 Abs. 2 S.1 GKG (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2006, V ZB 168/05).
  • LG Stuttgart, 29.09.2016 - 10 T 295/16

    Zwangsversteigerung ist trotz Suizidgefahr möglich!

    Dabei ist der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren bei der Zuschlagsbeschwerde nach dem Wert des Zuschlagsbeschlusses gem. § 54 Abs. 2 S. 1 GKG zu bemessen (vgl. BGH, Beschluss v. 05.10.2006 - V ZB 168/05).
  • LG Heilbronn, 14.01.2020 - 8 T 5/20

    Zwangshypothek im geringsten Gebot einer Teilungsversteigerung nach

    Der Beschwerdewert wurde gemäß §§ 54 Abs. 2 S. 1 GKG, 3 ZPO in Höhe des Höchstgebotes, auf welches der Zuschlag erteilt wurde, festgesetzt (vgl. BGH, Beschluss vom 05. Oktober 2006 - V ZB 168/05 -, juris = AGS 2007, 99).
  • LG Nürnberg-Fürth, 23.05.2022 - 11 T 1500/22

    Voraussetzungen der Abgabe von Geboten durch sog. Bietergemeinschaften in der

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