Rechtsprechung
BGH, 29.09.2011 - V ZB 307/10 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
AufenthG § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 62 Abs 2 S 1 Nr 5 AufenthG
Abschiebungshaft: Nicht mitgeteilter Wechsel des Aufenthaltsortes als Haftgrund - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verdacht auf Entziehung der Abschiebung durch einen der Ausländerbehörde nicht mitgeteilten Wechsel des Aufenthaltsorts des Ausländers vor Ablauf der Ausreisefrist
- rewis.io
Abschiebungshaft: Nicht mitgeteilter Wechsel des Aufenthaltsortes als Haftgrund
- ra.de
- rewis.io
Abschiebungshaft: Nicht mitgeteilter Wechsel des Aufenthaltsortes als Haftgrund
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AufenthG § 62 Abs. 2 S. 1 Nr. 5
Verdacht auf Entziehung der Abschiebung durch einen der Ausländerbehörde nicht mitgeteilten Wechsel des Aufenthaltsorts des Ausländers vor Ablauf der Ausreisefrist - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Haftrecht - Abschiebehaftsache
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Nicht mitgeteilter Aufenthaltsortswechsel allein kein Grund für Abschiebehaft
Verfahrensgang
- AG Bingen, 27.10.2010 - 10 XIV 41/10
- AG Bingen, 02.12.2010 - 10 XIV 41/10
- LG Mainz, 02.12.2010 - 8 T 181/10
- BGH, 29.09.2011 - V ZB 307/10
Papierfundstellen
- FGPrax 2012, 44 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 22.07.2010 - V ZB 28/10
Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines …
Auszug aus BGH, 29.09.2011 - V ZB 307/10
Die Kostenentscheidung beruht auf § 83 Abs. 2, § 81 Abs. 1, § 430FamFG; unter Berücksichtigung der Regelung in Art. 5 Abs. 5 EMRK entspricht es billigem Ermessen, der Stadt Mainz als derjenigen Körperschaft, der die Beteiligte zu 2 angehört, zur Erstattung der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen der Betroffenen zu verpflichten (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10, FGPrax 2010, 316, 317). - BGH, 19.05.2011 - V ZB 36/11
Abschiebungshaft wegen unterlassener Anzeige des Aufenthaltswechsels: …
Auszug aus BGH, 29.09.2011 - V ZB 307/10
Wegen dieser einschneidenden Folge kommt eine Inhaftierung gemäß dieser Vorschrift grundsätzlich aber nur dann in Betracht, wenn die Ausländerbehörde den Betroffenen zuvor auf die Anzeigepflicht nach § 50 Abs. 5 AufenthG und die mit einem Unterlassen der Anzeige verbundenen Folgen hingewiesen hatte (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Mai 2011 - V ZB 36/11, Rn. 10 juris). - BGH, 14.10.2010 - V ZB 214/10
Rechtsbeschwerde im Abschiebungshaftverfahren: Formularzwang beim …
Auszug aus BGH, 29.09.2011 - V ZB 307/10
Eine solche Erklärung muss grundsätzlich auch nach einer Abschiebung vorgelegt werden (Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2010- V ZB 214/10, FG Prax 2011, 41). - BGH, 21.10.2010 - V ZB 96/10
Möglichkeit der Heilung eines fehlenden Haftantrages in der Beschwerdeinstanz; …
Auszug aus BGH, 29.09.2011 - V ZB 307/10
Die Rechtsbeschwerde ist zulässig (vgl. nur Senat, Beschluss vom 21. Oktober 2010 - V ZB 96/10, Rn. 10 f., juris) und begründet. - BGH, 19.05.2011 - V ZB 15/11
Abschiebungshaftverfahren: Gesetzliche Vermutung des Haftgrundes des nicht …
Auszug aus BGH, 29.09.2011 - V ZB 307/10
Wie sich aus § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AufenthG ergibt, begründet der Umstand, dass der Ausländer seinen Aufenthaltsort gewechselt hat, ohne der Ausländerbehörde eine Anschrift mitzuteilen, unter der er erreichbar ist, für sich genommen nur dann einen Haftgrund, wenn der Aufenthaltswechsel zeitlich nach dem Ablauf der Ausreisefrist liegt (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Mai 2011 - V ZB 15/11, InfAuslR 2011, 361).
- LG Bielefeld, 02.12.2016 - 23 T 584/16 Der nicht angezeigte Aufenthaltswechsel nach Ablauf der Ausreisefrist begründet die Vermutung, dass die Abschiebung ohne die Inhaftnahme erschwert oder vereitelt wird (BGH, InfAuslR 2012, 98).