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   BGH, 26.04.2018 - V ZB 95/17   

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https://dejure.org/2018,15910
BGH, 26.04.2018 - V ZB 95/17 (https://dejure.org/2018,15910)
BGH, Entscheidung vom 26.04.2018 - V ZB 95/17 (https://dejure.org/2018,15910)
BGH, Entscheidung vom 26. April 2018 - V ZB 95/17 (https://dejure.org/2018,15910)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verbindung des Feststellungsantrags mit der Beschwerde gegen die Haftanordnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 426 Abs. 2 S. 1
    Verbindung des Feststellungsantrags mit der Beschwerde gegen die Haftanordnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebungshaft - und ihre Erledigung während des Beschwerdeverfahrens

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erledigte Abschiebungshaftsachen - und die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.09.2017 - V ZB 180/16

    Aufhebung von Abschiebungshaft: Wegfall des Grundes für die Freiheitsentziehung

    Auszug aus BGH, 26.04.2018 - V ZB 95/17
    Sie bedarf auch dann keiner Zulassung, wenn bereits das Beschwerdegericht über einen Feststellungsantrag nach § 62 Abs. 1 FamFG entschieden hat und der Betroffene im Rechtsbeschwerdeverfahren die Überprüfung der Entscheidung verlangt (Senat, Beschluss vom 11. Januar 2018 - V ZB 62/17, juris Rn. 4; Beschluss vom 20. September 2017 - V ZB 180/16, juris Rn. 4); dies gilt auch, wenn - wie hier - mit der Rechtsbeschwerde geltend gemacht wird, das Beschwerdegericht habe einen bereits in der Beschwerdeinstanz gestellten Feststellungsantrag rechtsfehlerhaft übergangen (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Januar 2018 - V ZB 62/17, juris Rn. 4 für den Fall der fehlerhaften Verwerfung des Feststellungsantrags als unzulässig durch das Beschwerdegericht).

    b) Die Rechtsbeschwerde ist ferner statthaft mit dem Ziel, die Rechtsverletzung des Betroffenen durch die Zurückweisung des Antrags auf Haftaufhebung nach § 426 Abs. 2 Satz 1 FamFG festzustellen (st. Rspr., vgl. nur Senat, Beschluss vom 20. September 2017 - V ZB 180/16, juris Rn. 4 mwN).

    Ist - wie hier - die Haftanordnung formell rechtskräftig geworden, kann die Rechtswidrigkeit der Haft allerdings erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs des Haftaufhebungsantrags bei Gericht festgestellt werden (Senat, Beschluss vom 20. September 2017 - V ZB 180/16, juris Rn. 5 mwN).

  • BGH, 11.01.2018 - V ZB 62/17

    Anordnung der Abschiebungshaft eines Betroffenen hinsichtlich Rechtsverletzung;

    Auszug aus BGH, 26.04.2018 - V ZB 95/17
    Sie bedarf auch dann keiner Zulassung, wenn bereits das Beschwerdegericht über einen Feststellungsantrag nach § 62 Abs. 1 FamFG entschieden hat und der Betroffene im Rechtsbeschwerdeverfahren die Überprüfung der Entscheidung verlangt (Senat, Beschluss vom 11. Januar 2018 - V ZB 62/17, juris Rn. 4; Beschluss vom 20. September 2017 - V ZB 180/16, juris Rn. 4); dies gilt auch, wenn - wie hier - mit der Rechtsbeschwerde geltend gemacht wird, das Beschwerdegericht habe einen bereits in der Beschwerdeinstanz gestellten Feststellungsantrag rechtsfehlerhaft übergangen (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Januar 2018 - V ZB 62/17, juris Rn. 4 für den Fall der fehlerhaften Verwerfung des Feststellungsantrags als unzulässig durch das Beschwerdegericht).

    Ist das geschehen, muss das Beschwerdegericht über beide Anträge, die nicht dasselbe Rechtsschutzziel verfolgen, entscheiden (Senat, Beschluss vom 11. Januar 2018 - V ZB 62/17, juris Rn. 7).

  • BGH, 24.09.2015 - V ZB 3/15

    Abschiebungshaftsache: Fortsetzungsfeststellungsantrag hinsichtlich der

    Auszug aus BGH, 26.04.2018 - V ZB 95/17
    aa) Ein sich in Haft befindender Ausländer kann den Antrag nach § 426 Abs. 2 Satz 1 FamFG auf Aufhebung der gegen ihn angeordneten Haft mit einem Antrag auf Feststellung analog § 62 Abs. 1 FamFG verbinden, durch die angefochtene Haftanordnung ab dem Zeitpunkt des Eingangs des Haftaufhebungsantrags bei Gericht in seinen Rechten verletzt worden zu sein (vgl. Senat, Beschluss vom 24. September 2015 - V ZB 3/15, InfAuslR 2016, 56 Rn. 8 sowie für die Verbindung des Feststellungsantrags mit der Beschwerde gegen die Haftanordnung Senat, Beschluss vom 18. Februar 2016 - V ZB 74/15, NVwZ-RR 2016, 635 Rn. 8 ff.).
  • BGH, 18.02.2016 - V ZB 74/15

    Haft zur Sicherung der Rücküberstellung: Zulässigkeit eines Antrags auf

    Auszug aus BGH, 26.04.2018 - V ZB 95/17
    aa) Ein sich in Haft befindender Ausländer kann den Antrag nach § 426 Abs. 2 Satz 1 FamFG auf Aufhebung der gegen ihn angeordneten Haft mit einem Antrag auf Feststellung analog § 62 Abs. 1 FamFG verbinden, durch die angefochtene Haftanordnung ab dem Zeitpunkt des Eingangs des Haftaufhebungsantrags bei Gericht in seinen Rechten verletzt worden zu sein (vgl. Senat, Beschluss vom 24. September 2015 - V ZB 3/15, InfAuslR 2016, 56 Rn. 8 sowie für die Verbindung des Feststellungsantrags mit der Beschwerde gegen die Haftanordnung Senat, Beschluss vom 18. Februar 2016 - V ZB 74/15, NVwZ-RR 2016, 635 Rn. 8 ff.).
  • BGH, 12.07.2018 - V ZB 184/17

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Betroffenen i.R.e.

    Da die formelle Rechtskraft der Entscheidung über die Haftanordnung nicht durch einen Antrag auf Haftaufhebung durchbrochen werden kann, kann die Rechtswidrigkeit der Haft allerdings erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs des Haftaufhebungsantrags bei Gericht festgestellt werden (Senat, Beschluss vom 29. November 2012 - V ZB 170/12, InfAuslR 2013, 157 Rn. 7; Beschluss vom 24. September 2015 - V ZB 3/15, aaO Rn. 10; Beschluss vom 26. April 2018 - V ZB 95/17, juris Rn. 5); dies hat der Betroffene bei der Antragstellung beachtet.
  • BGH, 25.10.2022 - XIII ZB 131/19

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung; Rechtsschutzinteresses an der

    Der Vertrauensperson stand es auch dann, wenn sie im ersten Rechtszug betreffend das Haftanordnungsverfahren nicht beteiligt war, offen, im Haftaufhebungsverfahren vor dem Amtsgericht den gestellten Aufhebungsantrag mit einem Antrag nach § 62 FamFG für den Fall der Erledigung zu verbinden (vgl. BGH, Beschluss vom 26. April 2018 - V ZB 95/17, juris Rn. 8), über den sodann neben (oder nach) der Aufhebung der Haft zu entscheiden gewesen wäre.
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