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Rechtsprechung
   BGH, 09.05.2014 - V ZR 176/13   

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https://dejure.org/2014,14168
BGH, 09.05.2014 - V ZR 176/13 (https://dejure.org/2014,14168)
BGH, Entscheidung vom 09.05.2014 - V ZR 176/13 (https://dejure.org/2014,14168)
BGH, Entscheidung vom 09. Mai 2014 - V ZR 176/13 (https://dejure.org/2014,14168)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 GBBerG, § 9 Abs 3 GBBerG, § 9 Abs 4 GBBerG, § 9 Abs 9 GBBerG, § 1 SachenR-DV
    Grundbuchbereinigung im Beitrittsgebiet: Bemessung des Entschädigungsanspruchs eines Grundstückseigentümers wegen der Grundbucheintragung von Leitungs- und Anlagenrechten zur öffentlichen Abwasserentsorgung aufgrund der Leitungs- und Anlagerechtsbescheinigung des ...

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    GBBerG § 9 Abs. 1, 3, 4, 5, 9; SachenR-DV §§ 1, 4 Abs. 3 S. 2, 7 Abs. 5
    Sachenrechtsbereinigung: Entschädigungshöhe wegen Grundbucheintragung von Leitungs- und Anlagenrechten zur öffentlichen Abwasserentsorgung; Geltungsbereich der Regelung über Schutzstreifen nach § 4 Abs. 3 S. 2 SachenR-DV

  • Wolters Kluwer

    Gelten der Regelung über Schutzstreifen für wasserwirtschaftliche Anlagen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Grundbuchbereinigung; Entschädigung für Leitungs- und Anlagerechte; Schutzstreifen für wasserwirtschaftliche Anlagen

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Gesetzliche Bemessungsgrundlage der Entschädigung nach GBBerG für öffentliche wasserwirtschaftliche Anlage unter Einräumung eines Schutzstreifens

  • rewis.io

    Grundbuchbereinigung im Beitrittsgebiet: Bemessung des Entschädigungsanspruchs eines Grundstückseigentümers wegen der Grundbucheintragung von Leitungs- und Anlagenrechten zur öffentlichen Abwasserentsorgung aufgrund der Leitungs- und Anlagerechtsbescheinigung des ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gelten der Regelung über Schutzstreifen für wasserwirtschaftliche Anlagen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schutzstreifen auch für wasserwirtschaftliche Anlagen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entschädigungsbemessung nach dem Grundbuchbereinigungsgesetz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 2959
  • BauR 2014, 1984
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Dresden, 19.11.2013 - 9 U 1408/13

    Grundbuchrecht - Grunddienstbarkeit für Wasserleitung: Widerspruch einzutragen?

    Auszug aus BGH, 09.05.2014 - V ZR 176/13
    Daraus folgt, dass die ausdrücklich nur für Energieanlagen vorgesehene Regelung über den Schutzstreifen nur für diese und nicht für wasserwirtschaftliche Anlagen gilt (OLG Dresden, ZfIR 2014, 186; J. Schmidt-Räntsch, ZfIR 2011, 697, 699).
  • BGH, 19.09.2008 - V ZR 164/07

    Rechtsstellung des Berechtigten einer Grunddienstbarkeit und des Eigentümers des

    Auszug aus BGH, 09.05.2014 - V ZR 176/13
    Der Grundstückseigentümer hat die Wahl, ob er erst die Berichtigung des Grundbuchs nach § 4 Abs. 3 Satz 7 SachenR-DV, § 894 BGB betreibt und danach die höhere Entschädigung verlangt oder ob er sie unmittelbar geltend macht (vgl. Senat, Urteil vom 19. September 2008 - V ZR 164/07, NJW 2008, 3703 Rn. 24 für das Verhältnis von § 1004 Abs. 1 zu § 745 Abs. 2 BGB und BGH Urteil vom 28. Mai 1979 - III ZR 76/77, LM Nr. 1 zu § 1024 BGB).
  • BGH, 28.05.1979 - III ZR 76/77

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Fischereirechtes - Anspruch auf

    Auszug aus BGH, 09.05.2014 - V ZR 176/13
    Der Grundstückseigentümer hat die Wahl, ob er erst die Berichtigung des Grundbuchs nach § 4 Abs. 3 Satz 7 SachenR-DV, § 894 BGB betreibt und danach die höhere Entschädigung verlangt oder ob er sie unmittelbar geltend macht (vgl. Senat, Urteil vom 19. September 2008 - V ZR 164/07, NJW 2008, 3703 Rn. 24 für das Verhältnis von § 1004 Abs. 1 zu § 745 Abs. 2 BGB und BGH Urteil vom 28. Mai 1979 - III ZR 76/77, LM Nr. 1 zu § 1024 BGB).
  • BGH, 23.07.2015 - V ZB 1/14

    Öffentlicher Glaube des Grundbuchs: Erstreckung des gutgläubig lastenfreien

    Der Bescheinigung der Behörde kommt für den Nachweis des Entstehens einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zwar keine materiell-rechtliche (vgl. Senat, Urteil vom 9. Mai 2014 - V ZR 176/13, NJW 2014, 2959 Rn. 9 f.), aber eine bindende Wirkung für das Berichtigungsverfahren vor dem Grundbuchamt zu (vgl. OLG Jena, FGPrax 2012, 55, 66; Beschluss vom 30. Mai 2012- 9 W 240/12, juris Rn. 3).
  • BGH, 27.02.2015 - V ZR 133/14

    Haftung des Grundstücksverkäufers bei Rechtsmängeln: Verjährung von

    Diese bestimmt sich nach dem Umfang des entstandenen Rechts, nicht nach einer hierüber etwa erteilten Anlagen- und Leitungsbescheinigung gemäß § 7 SachenR-DV (Senat, Urteil vom 9. Mai 2014 - V ZR 176/13, NJW 2014, 2959 Rn. 8).

    Keineswegs eindeutig sind schließlich Lage und Umfang solcher Rechte (vgl. zum Schutzstreifen bei Wasserleitungen: Senat, Urteil vom 9. Mai 2014 - V ZR 176/13, NJW 2014, 2959 Rn. 13).

  • BGH, 07.11.2014 - V ZR 250/13

    Grundbuchbereinigung im Beitrittsgebiet: Bestimmung des anspruchsberechtigten

    a) Eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG entsteht kraft Gesetzes mit dessen Inkrafttreten (vgl. BT-Drucks. 12/6228, S. 74 f.; Senat, Urteil vom 9. Mai 2014 - V ZR 176/13, ZfIR 2014, 636 Rn. 9).

    Entgegen der in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat geäußerten Rechtsauffassung des Prozessbevollmächtigten der Klägerin ist jedenfalls der Zeitpunkt der Eintragung der Grunddienstbarkeit in das Grundbuch unerheblich; diese berichtigt das Grundbuch lediglich und lässt die materielle Rechtslage unverändert (vgl. Senat, Urteil vom 9. Mai 2014 - V ZR 176/13, ZfIR 2014, 636 Rn. 11).

  • LG Berlin, 06.02.2015 - 11 O 39/14

    Grundbuchbereinigungsverfahren in der ehemaligen DDR: Inhaber des

    Dies ist - wie der BGH klargestellt hat - dahin zu verstehen, dass auf die Flächen abzustellen ist, die der Berechtigte (hier: die Beklagte) nach dem Inhalt der Rechte in Anspruch nehmen darf, unerheblich ist hingegen, ob er möglicherweise tatsächlich nur geringere Flächen in Anspruch nimmt (BGH, NJW 2014, 2959, Tz. 6).

    Maßgebliche Faktoren zur Ermittlung der Entschädigung sind insbesondere der Bodenwert, die planungsrechtliche zulässige Bebauung oder Nutzung des Grundstücks und der Grad der Beeinträchtigung des Grundstücks durch das Leitungsrecht einschließlich des in § 4 Abs. 3 SachenR-DV festgelegten Schutzstreifen (vgl. BGH, NJW 2014, 2959; OLG Brandenburg, a.a.O.; Groth/Zimmermann, GE 2010, 1666, 1667).

    Nach § 4 Abs. 3 S. 2 SachenR-DV umfassen Energieanlagenrechte immer einen Schutzstreifen, weil die Nutzung des Grundstücks durch den Eigentümer für den ungehinderten und gefahrlosen Betrieb der auf Grund dieser Rechte errichteten Leitungen und Anlagen wegen deren Eigenart stets nicht nur an der konkreten Ausübungsstelle, sondern auch auf einer diese umgebenden Fläche dauerhaft eingeschränkt sein muss (vgl. BGH, NJW 2014, 2959, 2960, Tz. 15 mit Hinweis auf die Gesetzesmaterialien).

    Auch die Rechtsprechung des BGH stellt hinsichtlich der nach § 9 Abs. 3 GBBerG geschuldeten Entschädigung auf die "Wertminderung [ab], die die Grundstücke (...) durch die Rechte erfahren" (BGH, NJW 2014, 2959 Tz. 5).

  • BGH, 26.11.2021 - V ZR 273/20

    Fortleitung von Abwasser durch zum öffentlichen Leitungsnetz gehörende

    b) Ebenfalls steht zwischen den Parteien nicht im Streit, dass die Höhe der Wertminderung, die die Grundstücke durch die Leitungen erfahren und aufgrund derer der Ausgleichsbetrag nach § 9 Abs. 3 Satz 2 GBBerG zu bestimmen ist (Senat, Urteil vom 9. Mai 2014 - V ZR 176/13, NJW 2014, 2959), den von dem Landgericht angenommenen Werten entspricht und damit auf insgesamt 608.171,56 EUR zu bemessen ist.
  • VG Cottbus, 05.11.2015 - 6 K 607/11

    Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen

    Eine entsprechende Anwendung der Schutzstreifenregelung gilt dort nur in dem seltenen Ausnahmefall, dass der ordnungsgemäße Betrieb solcher Anlagen das generelle Freihalten eines Grundstücksstreifens neben der eigentlichen Ausübungsstelle erfordert (vgl. 2. Leitsatz von BGH, Urteil vom 9. Mai 2014 - V ZR 176/13 -, juris).
  • LG Neubrandenburg, 04.03.2015 - 3 O 815/13

    Grundbuchbereinigung - Ausgleichsanspruch des Grundstückseigentümers für

    b) Eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG entsteht kraft Gesetzes mit dessen Inkrafttreten (vgl. BT-Drucks. 12/6228, S. 74 f.; BGH, Urteil vom 9. Mai 2014 - V ZR 176/13, Zf IR 2014, 636 Rn. 9).

    Hier kann die Frage offenbleiben, ob dies unter Berücksichtigung des in § 4 Abs. 3 SachenR-DV bestimmten Schutzstreifens zu erfolgen hat, was nach der Rechtsprechung des BGH nur in besonderen Ausnahmefällen bei einem vergleichbaren Schutzbedürfnis der Fall ist (BGH, Urteil vom 09. Mai 2014 - V ZR 176/13 -, Rn. 14, juris).

  • VG Cottbus, 25.07.2022 - 8 K 2631/17

    Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung

    Die Behörde bescheinigt den Berechtigten vielmehr nur, welche Rechte sie kraft Gesetzes erworben haben (vgl. auch Bundesgerichtshof, Urteil vom 9. Mai 2014 - V ZR 176/13 -, juris Rn. 9 ff.).

    Diese werden vielmehr durch die Bescheinigung nicht abgeschnitten (vgl. BT-Drs. 12/6228, S. 78; BR-Drs. 916/94, S. 24), sondern können - nach dem Willen des Gesetzgebers zumutbar - gemäß § 9 Abs. 5 Satz 4 GBBerG auf dem ordentlichen Rechtsweg verfolgt werden (vgl. ebenso Bundesgerichtshof, Urteil vom 9. Mai 2014 - V ZR 176/13 -, a. a. O., Rn. 10 f.; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 30. Mai 2012 - 9 W 240/12 -, juris Rn. 3).

  • OLG Dresden, 05.12.2018 - 1 U 1066/16

    Begriff der öffentlichen Anlage der Abwasserbeseitigung i.S. von § 9 Abs. 9 S. 1

    Dies gilt aber nur für Energieanlagen (vgl. § 4 Abs. 3 Satz 2 SachenR-DV und BGH, Urt. v. 09.05.2014, Az.: V ZR 176/13, Rn. 13, juris).
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BGH, 16.07.2014 - V ZR 176/13 (https://dejure.org/2014,19270)
BGH, Entscheidung vom 16.07.2014 - V ZR 176/13 (https://dejure.org/2014,19270)
BGH, Entscheidung vom 16. Juli 2014 - V ZR 176/13 (https://dejure.org/2014,19270)
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