Rechtsprechung
BGH, 16.07.2010 - V ZR 215/09 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
BGB § 1142 Abs. 2
- IWW
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1142 Abs 2 BGB
Ablösung einer Grundschuld durch Aufrechnung mit einer Gegenforderung - Deutsches Notarinstitut
BGB § 1142 Abs. 2
Anforderungen an die Ablösung einer Grundschuld durch Aufrechnung - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ablösung einer Grundschuld durch Aufrechnung mit einer Gegenforderung bei vollständiger Ablösung des Duldungsanspruchs oder gleichzeitiger Zahlung des fehlenden Betrags
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
BGB § 1142 Abs. 2
Ablöse einer Grundschuld durch Aufrechnung mit Gegenforderung nur bei Übersteigen der gesicherten Forderung oder Erbringung des fehlenden Betrages zusammen mit der Aufrechnung im Wege der Zahlung - grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Grundschuldablösung; Aufrechnung mit Teilforderungen; vollständige Ablösung; Aufrechnung plus Zahlung
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zur Ablösung einer Grundschuld durch Aufrechnung mit einer Gegenforderung
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ablösung einer Grundschuld durch Aufrechnung mit einer Gegenforderung bei vollständiger Ablösung des Duldungsanspruchs oder gleichzeitiger Zahlung des fehlenden Betrags
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Grundbuchrecht - Zur Ablösung einer Grundschuld durch Aufrechnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Aufrechnung gegen eine Grundschuld
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Aufrechnung bei Grundschuld
- rechtspflegerforum.de (Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Grundschuld; Ablösung durch Aufrechnung
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Aufrechnung gegen die Forderung aus einer Grundschuld muss die volle Höhe der Grundschuld erreichen
Verfahrensgang
- LG Köln, 14.08.2008 - 15 O 750/05
- OLG Köln, 04.11.2009 - 13 U 146/08
- BGH, 16.07.2010 - V ZR 215/09
Papierfundstellen
- NJW 2011, 451
- MDR 2010, 1242
- DNotZ 2011, 201
- WM 2010, 1757
- Rpfleger 2011, 21
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 09.10.2012 - II ZR 298/11
GmbH: Zahlungsunfähigkeit durch eine Zahlung an den Gesellschafter; …
Eine Forderung, die einer Mehrzahl von Gläubigern zusteht, kann nur durch die Aufrechnung mit einer Forderung erfüllt werden, für deren Erfüllung dem Schuldner sämtliche Gläubiger haften (BGH, Urteil vom 16. Juli 2010 - V ZR 215/09, WM 2010, 1757 Rn. 13). - BGH, 14.11.2014 - V ZR 90/13
Rückgabe von Beweismitteln nach Ende des Strafverfahrens
In diesem Fall kann eine wirksame Aufrechnung nur mit einer Forderung erfolgen, für deren Erfüllung sämtliche Mitgläubiger - hier also beide Ehegatten - dem Schuldner haften (vgl. Senat, Urteil vom 16. Juli 2010 - V ZR 215/09, NJW 2011, 451 Rn. 13). - BGH, 23.02.2018 - V ZR 302/16
Aufrechnung des Grundstückseigentümers gegenüber dem Grundschuldzessionar mit …
Die auf die Grundschuld gemäß § 1192 Abs. 1 BGB entsprechend anwendbare Vorschrift des § 1142 BGB räumt dem Eigentümer aber die Möglichkeit ein, die Grundschuld durch Zahlung (Absatz 1) oder durch Aufrechnung (Absatz 2) abzulösen, mithin eine Gegenforderung aus seinem sonstigen Vermögen zur Ablösung des Duldungsanspruchs einzusetzen (vgl. Senat, Urteil vom 16. Juli 2010 - V ZR 215/09, NJW 2011, 451 Rn. 20; Beschluss vom 28. September 1989 - V ZB 17/88, BGHZ 108, 372, 379). - VG Neustadt, 11.12.2014 - 4 K 777/14
Grundbesitzabgaben bei Wohnungseigentumsgemeinschaft - Grundstücksbegriff
Sie begründet aber ebenso wie Grundpfandrechte im Sinne der §§ 1113 ff. BGB die Pflicht des Eigentümers, die Zwangsvollstreckung in sein Buchgrundstück zu dulden (vgl. Sächs. OVG, Urteil vom 16. Juli 2014 - 5 A 753/12 -, juris und zur Grundschuld BGH, Urteil vom 16. Juli 2010 - V ZR 215/09 -, NJW 2011, 451). - OLG Köln, 21.11.2016 - 17 U 87/15
Wirksamkeit der Aufrechnung des Grundstückseigentümers mit einer ihm gegen den …
§ 1142 Abs. 2 BGB gestattet dem Eigentümer dabei - in Erweiterung von dessen Befugnis zur Ablösung der Grundschuld durch Zahlung - auch die Aufrechnung, also die Verwendung einer Gegenforderung aus seinem Vermögen (vgl. BGH, NJW 2011, 451 - RdNr. 20 gem. Juris m. w. Nachw.).