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   BGH, 05.02.1999 - V ZR 353/97   

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https://dejure.org/1999,208
BGH, 05.02.1999 - V ZR 353/97 (https://dejure.org/1999,208)
BGH, Entscheidung vom 05.02.1999 - V ZR 353/97 (https://dejure.org/1999,208)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 1999 - V ZR 353/97 (https://dejure.org/1999,208)
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Dachgarten

Privaturkunde, Auslegung, § 133 BGB;

§ 325 BGB <Fassung bis 31.12.01>, Schadenersatz wegen Nichterfüllung des gesamten Vertrages bei Teilunmöglichkeit

Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    BGB §§ 133, 125
    Beweislast der sich auf außerhalb einer Urkunde liegende Umstände berufenden Partei

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1702
  • MDR 1999, 759
  • NZM 1999, 565
  • VersR 1999, 1373
  • WM 1999, 965
  • DB 1999, 1318
  • JR 2000, 292
 
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Wird zitiert von ... (95)

  • LG Berlin, 09.03.2017 - 67 S 7/17

    Wohnraummietvertrag: Wirksamkeit der formularmäßigen uneingeschränkten Abwälzung

    Stattdessen spricht in Fällen eines schriftlichen Vertragschlusses dessen äußere Form prima facie gegen die Vereinbarung oder tatsächliche Gewährung eines - zudem angemessenen - Ausgleichs durch niedrigere Bemessung der ansonsten höher kalkulierten (Inklusiv-)Miete, wenn Art und Ausmaß der (vereinbarten) Kompensation weder im Wortlaut noch der Systematik der Mietvertragsurkunde zumindest ansatzweise ihren Niederschlag gefunden haben (vgl. BGH, Urt. v. 5. Februar 1999 - V ZR 353/97, NJW 1999, 1702, juris Tz. 8; Geimer, in: Zöller, a.a.O., § 416 Rz. 10).
  • BGH, 05.07.2002 - V ZR 143/01

    Beweiskraft einer Urkunde

    Die Partei, die sich auf außerhalb der Urkunde liegende Umstände - sei es zum Nachweis eines vom Urkundstext abweichenden übereinstimmenden Willens der Beteiligten, sei es zum Zwecke der Deutung des Inhalts des Beurkundeten aus der Sicht des Erklärungsempfängers (§§ 133, 157 BGB) - beruft, trifft die Beweislast für deren Vorliegen (Senatsurt. v. 5. Februar 1999, V ZR 353/97, WM 1999, 965).
  • LG Frankfurt/Main, 01.03.2018 - 25 O 125/17

    Der Anspruch des Auftraggebers auf Herausgabe anwaltlicher Handakten verjährt

    Gleichermaßen hat derjenige, der ein ihm günstiges Auslegungsergebnis auf Umstände außerhalb der Urkunde stützt, diese Umstände zu beweisen (BGH, NJW 1999, 1702 [BGH 05.02.1999 - V ZR 353/97] ).
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