Rechtsprechung
BFH, 30.09.1999 - V R 8/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Bauunternehmen - Subunternehmer - Vorsteuerabzug - Service-Unternehmen - Hintermänner
- Judicialis
FGO § 126 Abs. 3 Nr. 1; ; UStG 1993 § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1; ; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; UStG § 10 Abs. 1; ; BGB § 278
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umsatzsteuerrechtlicher Leistungsaustausch
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Rechnung
- Die Pflichtangaben im Einzelnen
- Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
- Unternehmer
- Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit
Verfahrensgang
- FG Münster, 26.08.1998 - 5 K 8431/97
- BFH, 30.09.1999 - V R 8/99
Wird zitiert von ... (46) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 28.01.1999 - V R 4/98
Strohmann als Unternehmer
Auszug aus BFH, 30.09.1999 - V R 8/99
Ob eine Leistung dem Handelnden oder einem anderen zuzurechnen ist, hängt grundsätzlich davon ab, ob der Handelnde gegenüber Dritten im eigenen Namen oder berechtigterweise im Namen eines anderen bei Ausführung entgeltlicher Leistungen aufgetreten ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Januar 1999 V R 4/98, BFHE 188, 456, BStBl II 1999, 628).
- BFH, 31.01.2002 - V B 108/01
Strohmann - Leistender Unternehmer - Hintermann - Subunternehmer - Vorgeschobenes …
Ob eine Leistung dem Handelnden oder einem anderen zuzurechnen ist, hängt deshalb grundsätzlich davon ab, ob der Handelnde gegenüber Dritten --hier dem Leistungsempfänger-- im eigenen Namen oder berechtigterweise im Namen eines anderen bei Ausführung entgeltlicher Leistungen aufgetreten ist (…vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2001, 1307; in BFHE 188, 456, BStBl II 1999, 628; vom 30. September 1999 V R 8/99, BFH/NV 2000, 353;… BFH-Beschluss vom 9. November 1999 V B 16/99, BFH/NV 2000, 611).Dementsprechend kommt umsatzsteuerrechtlich eine von den vertraglichen Vereinbarungen abweichende Bestimmung der Person des leistenden Unternehmers in Betracht, wenn das Rechtsgeschäft zwischen dem Leistungsempfänger und dem Strohmann nur zum Schein abgeschlossen worden ist und der Leistungsempfänger weiß oder davon ausgehen muss, dass der Strohmann keine eigene --ggf. auch durch Subunternehmer auszuführende-- Verpflichtung aus dem Rechtsgeschäft übernehmen und dementsprechend auch keine eigenen Leistungen versteuern will (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 353;… BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 611).
- FG Düsseldorf, 31.05.2001 - 5 V 7603/00
Vorsteuerabzug aus Subunternehmerrechnungen bei Rechnungsaussteller als sog. …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 24.08.2006 - V R 16/05
Leistungsempfänger bei der Lieferung von Waren gegen Vorlage eines …
Ob ein Leistungsbezug dem Handelnden oder einem anderen zuzurechnen ist, hängt grundsätzlich davon ab, ob der Handelnde gegenüber Dritten im eigenen Namen oder berechtigterweise im Namen eines Anderen beim Bezug einer Leistung aufgetreten ist (vgl. BFH-Urteile vom 28. Januar 1999 V R 4/98, BFHE 188, 456, BStBl II 1999, 628; vom 30. September 1999 V R 8/99, BFH/NV 2000, 353;… vom 28. Juni 2000 V R 70/99, BFH/NV 2001, 210, zum Leistenden).
- BFH, 04.09.2003 - V R 9/02
Scheinfirma / Umsatzsteuerkarussel - Kein Vorsteuerabzug aus Rechnungen von …
Ob eine Leistung dem Handelnden oder einem Anderen zuzurechnen ist, hängt grundsätzlich davon ab, ob der Handelnde gegenüber Dritten im eigenen Namen oder berechtigterweise im Namen eines Anderen bei Ausführungen entgeltlicher Leistungen aufgetreten ist (vgl. BFH-Urteile vom 28. Januar 1999 V R 4/98, BFHE 188, 456, BStBl II 1999, 628; vom 30. September 1999 V R 8/99, BFH/NV 2000, 353;… vom 28. Juni 2000 V R 70/99, BFH/NV 2001, 210).Es kommt deshalb eine von den "vertraglichen Vereinbarungen" abweichende Bestimmung des Leistenden in Betracht, wenn nach den konkreten Umständen erkennbar eine eigene Lieferung des Handelnden vorliegt, weil dieser lediglich unter dem Namen eines Anderen tätig wurde und der Empfänger der Lieferung aber erkennbar keinen geschäftlichen Kontakt mit dem angeblichen Lieferanten hat (vgl. BFH-Urteil in BFHE 188, 456, BStBl II 1999, 628), bzw. wenn nach den Umständen des Falles erkennbar ein Eigengeschäft des Handelnden und nicht des "Vertragspartners" vorliegt, der die Leistung auch nicht als eigene Leistung der Umsatzsteuer unterwirft, und bei denen der Leistungsempfänger typischerweise mit der Nichtbesteuerung durch den "Rechnungsaussteller" rechnet oder rechnen muss (…BFH-Urteile in BFH/NV 2001, 1307; in BFH/NV 2000, 353;… in BFH/NV 2001, 210;… BFH-Beschlüsse vom 9. November 1999 V B 16/99, BFH/NV 2000, 611; in BFHE 198, 208).
- BFH, 18.02.2009 - V R 82/07
Vorsteuerabzug bei Treuhand - widerstreitende Steuerfestsetzung - Ablaufhemmung: …
Bei der Bestimmung des Leistungsempfängers ist zu berücksichtigen, ob ein Handeln gegenüber Dritten im eigenen Namen oder berechtigterweise im Namen eines anderen vorliegt (BFH- Urteile vom 28. Januar 1999 V R 4/98, BFHE 188, 456, BStBl II 1999, 628; vom 30. September 1999 V R 8/99, BFH/NV 2000, 353;… vom 28. Juni 2000 V R 70/99, BFH/NV 2001, 210;… vom 5. April 2001 V R 5/00, BFH/NV 2001, 1307; vom 4. September 2003 V R 9, 10/02, BFHE 203, 389, BStBl II 2004, 627;… vom 7. Juli 2005 V R 60/03, BFH/NV 2006, 139; in BFHE 215, 311, BStBl II 2007, 340;… BFH-Beschlüsse vom 9. November 1999 V B 16/99, BFH/NV 2000, 611; vom 31. Januar 2002 V B 108/01, BFHE 198, 208, BStBl II 2004, 622;… vom 9. Oktober 2003 V B 12/02, BFH/NV 2004, 97). - BFH, 17.10.2003 - V B 111/02
Leistender Unternehmer, Bestimmung
Die Person des leistenden Unternehmers dürfe nur dann abweichend von den zivilrechtlichen Leistungsbeziehungen bestimmt werden, wenn der Vertragspartner des Leistungsempfängers die vereinbarte Leistung nicht in eigener Person erbringe und auch nicht als eigene Leistung der Umsatzsteuer unterwerfe und der Leistungsempfänger mit der Nichtbesteuerung rechne oder rechnen müsse (Hinweis auf Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. September 1999 V R 8/99, BFH/NV 2000, 353).Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 353;… BFH-Beschluss vom 31. Januar 2002 V B 108/01, BFHE 198, 208, BFH/NV 2002, 835; BFH-Urteil vom 26. Juni 2003 V R 22/02) ist Schuldner der Umsatzsteuer aus einem Leistungsaustausch grundsätzlich derjenige, der als leistender Unternehmer nach außen aufgetreten ist, d.h. derjenige, der aus dem Rechtsgeschäft mit dem Leistungsempfänger berechtigt und verpflichtet ist.
Das FA macht hierzu zwar geltend, die Vorentscheidung weiche insofern von der BFH-Rechtsprechung ab, als das FG das BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 353 im Streitfall heranziehe, obwohl der Sachverhalt, der der Entscheidung des FG zugrunde lag, von dem Sachverhalt des von dem BFH zu beurteilenden Falles abweiche.
Das FG ist in der Vorentscheidung nicht von Rechtssätzen des BFH-Urteils in BFH/NV 2000, 353 abgewichen, sondern hat die Rechtssätze dieses Urteils auf den Streitfall angewendet.
- FG Münster, 12.01.2017 - 5 K 23/15
Erbringung steuerbarer Leistungen gegen Entgelt gegenüber den Gesellschaftern …
Grundsätzlich ist auf die zivilrechtlichen Vereinbarungen abzustellen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 30. September 1999 V R 8/99, BFH/NV 2000, 353; BFH-Urteil vom 16. August 2001 V R 67/00, juris). - FG Baden-Württemberg, 19.12.2013 - 1 K 1939/12
Person des leistungserbringenden Unternehmers bei Versteigerung über eBay unter …
Ob eine Leistung dem Handelnden oder einem anderen zuzurechnen ist, hängt deshalb grundsätzlich davon ab, ob der Handelnde gegenüber Dritten - hier dem Leistungsempfänger - im eigenen Namen oder berechtigterweise im Namen eines anderen bei Ausführung entgeltlicher Leistungen aufgetreten ist (vgl. BFH-Entscheidungen vom 31. Januar 2002 - V B 108/01, BFHE 198, 208, BStBl II 2004, 622, vom 5. April 2001 - V R 5/00, BFH/NV 2001, 1307, vom 28. Januar 1999 - V R 4/98, BFHE 188, 456, BStBl II 1999, 628, vom 30. September 1999 - V R 8/99, BFH/NV 2000, 353, …und vom 9. November 1999 - V B 16/99, BFH/NV 2000, 611;… zuletzt z. B. BFH-Urteile vom 12. August 2009 - XI R 48/07, BFH/NV 2010, 259, vom 12. Mai 2011 - V R 25/10, BFH/NV 2011, 1541, und in BFHE 237, 286, BStBl II 2012, 634). - BFH, 05.04.2001 - V R 5/00
USt-rechtliche Zuordnung einer Leistung; Vorsteuerabzug
Ob eine Leistung dem Handelnden oder einem anderen zuzurechnen ist, hängt grundsätzlich davon ab, ob der Handelnde gegenüber Dritten im eigenen Namen oder berechtigterweise im Namen eines anderen bei Ausführung entgeltlicher Leistungen aufgetreten ist (vgl. BFH-Urteile in BFHE 188, 456, BStBl II 1999, 628; vom 30. September 1999 V R 8/99, BFH/NV 2000, 353;… BFH-Beschluss vom 9. November 1999 V B 16/99, BFH/NV 2000, 611).Ferner kommt dem Umstand Bedeutung zu, ob die Gutschriftenempfänger die streitigen Leistungen ordnungsgemäß umsatzversteuert haben (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 353).
- BFH, 07.07.2005 - V R 60/03
Vorsteuerabzug: Leistender bei Bauleistungen
c) Hat der Vertragspartner des Leistungsempfängers die Umsätze (hier: die Bauleistungen) ordnungsgemäß versteuert, besteht keine Veranlassung, die Person des Leistenden abweichend von den zivilrechtlichen Leistungsbeziehungen zu bestimmen (vgl. BFH-Urteil vom 30. September 1999 V R 8/99, BFH/NV 2000, 353). - FG Hessen, 20.10.2000 - 6 V 1311/00
Scheinunternehmer; Leistender; Haftung; Rechnungsaussteller; Ausländer; …
- BFH, 09.11.1999 - V B 16/99
Leistungsbeziehungen bei Einschaltung von sog. "Hintermännern"
- BFH, 01.02.2001 - V R 6/00
Umsatzsteuer - Vorsteuerabzug - Scheinfirmen - Beweisaufnahme - Zeuge - …
- FG Nürnberg, 21.01.2003 - II 42/02
Kein Anspruch auf Vorsteuerabzug aus Rechnungen, die der Täuschung im …
- BFH, 16.08.2001 - V R 67/00
Umsatzsteuer - GbR - Subunternehmer - Gutschrift - Arbeitnehmer - Abrechnung - …
- FG Münster, 24.11.2000 - 5 K 6012/98
Unternehmereigenschaft von Deponiebetreibern als Beliehene
- FG Baden-Württemberg, 12.02.2009 - 3 K 268/00
Zu den Voraussetzungen der Besteuerung von Bauleistungen nach dem Abzugsverfahren …
- FG Baden-Württemberg, 15.11.2013 - 1 K 1766/12
Vorsteuerabzug aus Altgoldgeschäften beim Auftreten von Strohmännern - …
- FG München, 07.03.2007 - 14 K 4111/04
Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs für ausgeführte Lieferungen und sonstige …
- FG München, 07.03.2007 - 14 K 4895/04
Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs für ausgeführte Lieferungen und sonstige …
- FG Nürnberg, 09.08.2002 - II 474/01
Vorsteuerabzug aus Rechnungen einer zunächst inaktiven Firma
- FG Düsseldorf, 26.04.2002 - 1 K 2937/99
"Strohmann" als Leistender im Sinne des Umsatzsteuerrechts kann Vorsteuerabzug …
- BFH, 28.06.2000 - V R 70/99
Umsatzsteuer; Zurechnung der Leistung
- FG Köln, 13.06.2007 - 11 K 536/05
Lieferung und Verlegung von Baustahl und Baustahlmatten als zum Vorsteuerabzug …
- BFH, 23.08.2005 - V B 101/05
USt: Strohmanngeschäfte - grundsätzliche Bedeutung
- BFH, 17.05.2002 - V B 158/01
USt; Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters
- BFH, 18.08.2005 - V B 6/05
Kumulative Urteilsbegründung
- FG Hessen, 24.11.2003 - 6 V 3662/03
Karussellgeschäft; Vorsteuerabzug; Strohmann - Leistender bei Strohmanngeschäften
- FG Köln, 20.09.2016 - 8 K 1527/14
Voraussetzungen für die Ausübung des Vorsteuerabzugs; Maßgeblichkeit des …
- FG Niedersachsen, 21.03.2002 - 5 K 189/98
Begriff des Leistenden; Selbständigkeit als Merkmal der unternehmerischen …
- FG Düsseldorf, 06.02.2002 - 5 K 8879/97
Vorsteuerabzug bei Einschaltung sog. "Serviceunternehmen" im Baugewerbe - …
- FG Köln, 18.07.2000 - 8 K 3099/97
Null-Regelung
- FG Hessen, 20.12.2001 - 6 K 3030/97
Scheinunternehmen; Geschäftssitz; Lieferung; Computer; Handy; Briefkasten; …
- FG Hessen, 22.11.2004 - 6 K 3720/99
Vorsteuerabzug bei Scheingeschäften: Zeitpunkt der Rechnungserstellung, …
- FG Köln, 13.02.2002 - 7 K 4601/99
Umsatzsteuerrechtliche Zurechnung der in einem Saunaclub betriebenen …
- FG München, 17.02.2016 - 3 K 2395/13
Zurechenbarkeit von Umsätzen einer Firma als eigene Umsätze eines …
- FG Köln, 12.03.2008 - 11 K 5870/04
Vorsteuerabzug eines sich für die Erbringung seiner Leistung Subunternehmern …
- FG Düsseldorf, 11.12.2002 - 5 K 8583/98
Umsatzsteuerrechtliche Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs; Ausgestaltung der …
- FG Hessen, 12.04.2016 - 6 K 2281/12
§§ 14 Abs.4 S.1 Nr.1, 15 Abs.1 S.1 Nr.1 UStG
- FG Hessen, 22.02.2005 - 6 V 809/04
Vorsteuerabzug aus Rechnungen einer GmbH bei Zweifeln am angegebenen Sitz sowie …
- FG München, 25.01.2011 - 14 K 1587/09
Vorsteuerabzug aus Scheinrechnungen
- FG Hessen, 20.06.2000 - 6 V 6399/98
Vorsteuer; Bautrupp; Leistungsempfänger; Subunternehmer; Kolonnenschieber; …
- FG Sachsen, 31.07.2013 - 2 K 326/11
Regelsteuersatz: an Bedürfnisse von Kindern angepasste, aus mehreren Kompententen …
- FG Hessen, 04.08.2005 - 6 V 965/05
Vorsteuerabzug; Aussetzung der Vollziehung; Leistender; Unternehmer; …
- FG Hessen, 22.02.2000 - 6 K 841/00
Vorsteuer; Leistender; Deckname; guter Glaube; Identifizierbarkeit - …
- FG Baden-Württemberg, 25.11.2021 - 1 K 815/19
Scheingeschäfte im Gerüstbaugewerbe