Rechtsprechung
| BFH, 18.01.1962 - V 15/60 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BFH, 07.12.1962 - VI 98/61 S
Zur Frage der Berücksichtigung von Kosten für mittägliche Heimfahrten als …
Da das Finanzgericht nach Aufhebung seiner ersten Entscheidung durch das im ersten Rechtsgang ergangene Urteil VI 9/60 U angewiesen wurde, die Anwendbarkeit des § 33 EStG hinsichtlich der Kosten der mittäglichen Heimfahrten des Bf. zu prüfen, ist der Senat gemäß § 296 Abs. 4 AO an diese rechtliche Beurteilung gebunden und kann die Möglichkeit einer Steuerermäßigung nach § 33 EStG in dieser Sache nicht mehr grundsätzlich verneinen; denn ein Urteil des Bundesfinanzhofs bindet nicht nur das Finanzamt und das Finanzgericht, an das eine Streitsache vom Bundesfinanzhof zurückverwiesen wird, sondern auch diesen selbst, wenn der Rechtsstreit nach der neuerlichen Entscheidung des Finanzgerichts wiederum dem Bundesfinanzhof zur Entscheidung unterbreitet wird (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs IV a A 43/21 vom 17. Juli 1921, Slg. Bd. 7 S. 27; Urteil des Bundesfinanzhofs V 15/60 vom 18. Januar 1962, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1962 S. 204 Nr. 192).
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