Rechtsprechung
| BFH, 31.01.1956 - V 223/55 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1956, 1775
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 17.12.1998 - VII R 47/98
Vorsteuerguthaben des Gemeinschuldners
Hierfür genügt es, daß der Unternehmer aufgrund der erbrachten Leistung die Rechnung mit gesondertem Umsatzsteuerausweis erstellen könnte (vgl. auch BFH-Urteil vom 31. Januar 1956 V 223/55, Neue Juristische Wochenschrift 1956, 1775, und Klein/Brockmeyer, a.a.O., § 251 Anm. 2 e). - BFH, 29.06.1965 - VI 13/64 S
Rechtsweg bei Streitigkeiten um öffentliche Abgaben - Konkursvorrecht einer …
Alle Steuerforderungen sind anzumelden, die am Tag der Konkurseröffnung entstanden waren (Urteile des Bundesfinanzhofs III 132/50 S vom 24. April 1951, BStBl 1951 III S. 105, Slg. Bd. 55 S. 271; V 223/55 vom 31. Januar 1956, NJW 1956 S. 1775; Urteil des Bundesgerichtshofs III ZR 181/54 vom 28. November 1955, Der Betriebs-Berater 1956 S. 70; v. Wallis, a. a. O., Bem. - VG Frankfurt/Main, 21.06.2005 - 10 E 3451/03
- FG Sachsen, 29.07.2003 - 3 K 1910/01
Umsatzsteuerverbindlichkeit aufgrund von im Zeitpunkt der Eröffnung des …
Es kommt entscheidend darauf an, ob die einzuordnende Umsatzsteuer einen Zeitraum vor oder nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens betrifft (so schon BFH, Urteil vom 21.01.1956, V 223/55, NJW 1956, 1775).
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