Rechtsprechung
| RG, 12.11.1904 - Rep. V. 227/04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Schadensersatz beim Betruge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 59, 155
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 18.01.2011 - VI ZR 325/09
Umfang des Schadensersatzanspruchs des arglistig getäuschten Grundstückskäufers …
Soweit das Reichsgericht in älteren Urteilen angenommen hat, der deliktische Anspruch des getäuschten Käufers könne ausnahmsweise auf das positive Interesse gerichtet sein (RG, Urteile vom 12. November 1904 - V 227/04, RGZ 59, 155, 157; vom 28. März 1906 - V 356/05, RGZ 63, 110, 112; und vom 2. Oktober 1907 - V 8/07, RGZ 66, 335, 337), betrafen die zugrunde liegenden Fallgestaltungen nicht die Haftung eines Dritten aus unerlaubter Handlung (…vgl. Schaub, aaO S. 952). - BGH, 21.12.2004 - VI ZR 306/03
Begriff des Schadens bei Erschleichung von Subventionen
Diese stellt regelmäßig zugleich einen Verstoß gegen die guten Sitten dar (vgl. RGZ 59, 155, 156; BGH, Urteile vom 29. Oktober 1959 - VIII ZR 125/58 - NJW 1960, 237; vom 31. Januar 1962 - VIII ZR 120/60 - NJW 1962, 1196, 1198 und vom 22. Juni 1992 - II ZR 178/90 - NJW 1992, 3167, 3174;… MünchKomm/Wagner, BGB, 4. Aufl., § 826 Rn. 43;… RGRK/Steffen, BGB, 1989, § 826 Rn. 44). - LG Mönchengladbach, 14.08.2020 - 11 O 432/19
Schadensersatz im Abgasskandal auch bei Autokauf nach September 2015
Rn. 47 Sowohl § 826 BGB als auch die systematisch parallele Vorschrift des § 123 Abs. 1 BGB (RG, Urteil vom 02. Mai 1906 - V 455/05 -, RGZ 63, 268, 269; RG, Urteil vom 12. November 1904 - V 227/04 -, RGZ 59, 155 ff.;… Oechsler, in: Staudinger, 2018, § 826, Rn. 60: "systematische Gleichlauf des § 826 BGB zu § 123 Abs. 1 BGB", Rn. 149; Oechsler NJW 2017, 2865, 2867 unter III.1.; vgl. LG Krefeld…, Urteil vom 04. Oktober 2017 - 2 O 19/17 -, Rn. 82 a.E., juris) setzen einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der Täuschung und der irrtumsbehafteten Willenserklärung voraus und zwar im Sinne einer Doppelkausalität: Der Getäuschte muss durch die Täuschungshandlung in einen Irrtum versetzt und damit wiederum zur Abgabe der Willenserklärung "bestimmt" worden sein (…Oechsler, in: Staudinger, 2018, BGB § 826, Rn. 149a, 151;… Armbrüster, in: MüKoBGB, 7. Aufl. 2015, § 123 Rn. 20).
- RG, 01.11.1921 - VI 195/21
BGB. § 313. Schadensersatz aus arglistiger Täuschung
Im Wesentlichen mit diesen Gedankengängen ist die Rechtsprechung des Reichsgerichts dazu gelangt, unter Aufgabe einer älteren Betrachtungsweise (vgl. RGZ 59, 155; 62, 384; 63, 110) auch den deliktischen Schadensersatzanspruch des getauschten (oder widerrechtlich durch Drohung Bestimmten, BGB § 123 ) auf das negative Vertragsinteresse (Vertrauensinteresse) zu beschränken. - BGH, 07.07.1959 - VIII ZR 38/59
Rechtsmittel
Soweit die Revision unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts ausführt, durch die Bestätigung eines Rechtsgeschäfts werde die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, die sich auf § 826 BGB stützen, nicht ausgeschlossen, ist zu bemerken, daß die von ihr angeführten Entscheidungen (RGZ 59, 155, 63, 110 und 268; RG JW 1911, 398 und WarnRspr 1933 Nr. 193) ausschließlich Kaufverträge betreffen.Ob das Reichsgericht an dieser Rechtsprechung festgehalten hat, ist mindestens zweifelhaft; denn in RGZ 103, 154, 159 spricht es - ebenfalls für einen Kaufvertrag - unter Bezugnahme auf RGZ 59, 155; 62, 384 und 63, 110 "von der Aufgabe einer älteren Betrachtungsweise".
- LG Stuttgart, 25.10.2019 - 19 O 54/19
Dieselskandal: Anspruch auf Zahlung eines Minderungsbetrages nach Erwerb eines …
Rn. 28 Das RG hat es einer durch arglistige Täuschung zum Abschluss eines Vertrags bewogenen Partei zwar zunächst (RGZ 59, 155 (157)) gestattet, von der Anfechtung gemäß § 123 BGB abzusehen, bei dem Vertrag stehen zu bleiben und auf der Grundlage des § 826 das positive Interesse zu liquidieren, also zu verlangen, so gestellt zu werden, als "wenn die Erklärungen der Vertragsteile auf Wahrheit beruht hätten.".
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