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Rechtsprechung
   RG, 05.04.1922 - V 591/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1922,2
RG, 05.04.1922 - V 591/21 (https://dejure.org/1922,2)
RG, Entscheidung vom 05.04.1922 - V 591/21 (https://dejure.org/1922,2)
RG, Entscheidung vom 05. April 1922 - V 591/21 (https://dejure.org/1922,2)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Altenteilsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 104, 272
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BFH, 15.07.1991 - GrS 1/90

    1. Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei anläßlich von …

    Das Reichsgericht (RG) hat eine Leibrente u. a. verneint bei nicht fest bestimmten lebenslänglich wiederkehrenden Bezügen (z. B. Altenteil und allgemein gehaltene Unterhaltszusagen; vgl. RG-Urteile vom 5. April 1922 V 591/21, RGZ 104, 272; vom 23. September 1932 VII 94/32, RGZ 137, 259) sowie bei fest bestimmten Bezügen, wenn die Leistungspflicht an die Bedürftigkeit des Berechtigten oder die Leistungsfähigkeit des Verpflichteten geknüpft ist (z. B. RG-Urteil vom 17. September 1925 IV 159/25, RGZ 111, 286).

    Der Altenteilsvertrag ist kein Leibrentenvertrag i. S. der §§ 759 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB - (RG-Urteil in RGZ 104, 272, 273 f.).

  • BFH, 25.04.1990 - X R 38/86

    Altenteilsleistungen als dauernde Last abziehbar, auch wenn Abänderbarkeit der …

    Ein Altenteilsvertrag ist kein Leibrentenvertrag i.S. der §§ 759 ff. BGB, vielmehr "nach der Verkehrsauffassung" sowie nach Art. 96 EGBGB ein "selbständiges Rechtsgebilde" (RG-Urteil vom 5. April 1922 V 591/21, RGZ 104, 272, 273 f.).

    Das Altenteil ist keine Leibrente i.S. der §§ 759 ff. BGB, sondern als Reallastberechtigung, die auch mit schuldrechtlicher Wirkung vereinbart werden kann (arg. § 2 AGBGB SH), ein "selbständiges Rechtsgebilde": Dies folgt - so auch das RG in RGZ 104, 272, 274 - aus der Verkehrsanschauung wie auch aus Art. 96 EGBGB; denn diese Bestimmung beruht offenbar auf der Auffassung, der Altenteilsvertrag sei kein Leibrentenvertrag.

  • BGH, 03.02.1994 - V ZB 31/93

    Eintragung eines Altenteilsrechts ohne nähere Bezeichnung der in ... im einzelnen …

    Die erweiterte Bezugsmöglichkeit gemäß § 49 GBO rechtfertigt sich daraus, daß ein derartiges selbständiges Rechtsgebilde (RGZ 104, 272, 274) wegen seines durch den Versorgungszweck bedingten und damit typisierten Inhalts in aller Regel durch die gleichen dinglichen Rechte (beschränkte persönliche Dienstbarkeit, Reallast) gesichert wird und deren Wiedergabe im Grundbuch selbst daher auch durch den Grundsatz der Grundbuchklarheit nicht zwingend geboten ist (BayObLGZ 1975, 132, 133).
  • BFH, 08.03.1989 - X R 16/85

    1. Sog. große Witwen-/Witwerrente als lebenslängliche Leibrente - 2. Zu den …

    Darüber hinaus lag es in der Absicht des Regierungsentwurfs eines StNOG, unentgeltlich zugewendete Leibrenten, "teilentgeltliche" Leibrenten (insbesondere außerbetriebliche Versorgungsrenten) und Altenteilsleistungen, die keine Leibrenten i. S. der §§ 759 ff. BGB sind (vgl. RG-Urteil vom 5. April 1922 V 591/21, RGZ 104, 272), als steuerrechtliche "Leibrenten" nur mit einem Ertragsanteil zu besteuern.
  • BGH, 16.12.1965 - II ZR 274/63

    Klage auf Zahlung einer Rente aus einem Auseinandersetzungsvertrag - Vorliegen …

    Eine Einschränkung gilt zwar dort, wo der eine Vertragsteil schon vorher von dem anderen eine geldwerte Leistung verlangen konnte und wo nunmehr lediglich - wenn auch im Rahmen einer Gesamtvereinbarung - diese Verpflichtung ohne Schuldumschaffung in die Form einer Rente gekleidet wird (vgl. RGZ 89, 262; 91, 7; 104, 272; RG DR 1942, 174).
  • BVerwG, 22.03.1973 - III C 61.71

    Schadensfeststellung eines Altenteilsanspruchs - Ermittlung eines Kapitalwertes - …

    Diese Rechte können entweder als Reallasten oder beschränkte persönliche Dienstbarkeiten auf dem Grundstück ruhen, aus dem sie zu befriedigen sind, jedoch auch als rein obligatorische Versorgungsversprechen ausgestaltet sein, ohne im letzteren Falle den Charakter einer Leibrente im Sinne des § 759 BGB zu besitzen (vgl. hierzu Urteil des Reichsgerichts vom 5. April 1922 - V 591/21 - [RGZ 104, 272]).
  • VG Düsseldorf, 22.08.2022 - 29 K 1634/21

    Unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, Anerkannte, Flüchtlingsanerkennung, …

    Rn. 11 Der Kläger zu 4. hat am 00. März 2021 Klage erhoben (15 K 1763/21.A) und ebenfalls einstweiligen Rechtsschutz beantragt (15 L 591/21.A).
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