Rechtsprechung
| BVerwG, 18.06.1965 - V A 2.64 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 15.04.1964 - V C 45.63
Verfahrensmangel - Ladung des Sachverständigen - Ärztliches Gutachten - …
Auszug aus BVerwG, 18.06.1965 - V A 2.64
Das Verfahren über die Restitutionsklage des Klägers einschließlich des entsprechenden Armenrechtsgesuchs in der durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. April 1964 - BVerwG V C 45.63 - rechtskräftig abgeschlossenen Verwaltungsstreitsache wird an das Oberverwaltungsgericht Berlin verwiesen.Der Kläger erstrebt die Wiederaufnahme der durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. April 1964 - BVerwG V C 45.63 - rechtskräftig abgeschlossenen Verwaltungsstreitsache sowohl im Wege der Nichtigkeits- als auch im Wege der Restitutionsklage.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 04.03.1966 - V A 2.64 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 15.04.1964 - V C 45.63
Verfahrensmangel - Ladung des Sachverständigen - Ärztliches Gutachten - …
Auszug aus BVerwG, 04.03.1966 - V A 2.64
Der erkennende Senat hat durchUrteil vom 15. April 1964 - BVerwG V C 45.63 - die Revision des Klägers gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 13. Februar 1963 zurückgewiesen. - BVerwG, 13.11.1961 - III C 137.61
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 04.03.1966 - V A 2.64
Wie der III. Senat des Bundesverwaltungsgerichts entschieden hat (BVerwGE 13, 174 [BVerwG 13.11.1961 - III C 137/61] [175]), steht der Entscheidung über die Kosten des Rechtsstreits nach § 161 Abs. 2 VwGO nicht entgegen, daß nicht alle am Verfahren Beteiligten bezüglich der Hauptsache Erledigungserklärungen unbedingten und eindeutigen Inhalts abgegeben haben.
- BVerwG, 21.11.1966 - III C 98.63
Rechtsmittel
Nach alledem trägt der Senat keine Bedenken, das Verfahren wegen Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache in entsprechender Anwendung der §§ 92 Abs. 2, 141, 125 Abs. 1 VwGO einzustellen und das Urteil des Verwaltungsgerichts für wirkungslos zu erklären (vgl. hierzuBeschluß vom 4. März 1966 - BVerwG V A 2.64 - sowie BVerwGE 13, 174 [BVerwG 13.11.1961 - III C 137/61] undBeschluß vom 13. Mai 1966 - BVerwG III C 250.64 - [ZLA 1966, 232]). - BVerwG, 06.09.1968 - V C 102.67
Einstellung eines Verfahrens - Erledigung eines Verfahrens in der Hauptsache
Denn das Gericht der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit ist, wenn, wie hier, zulässige Anträge der Beteiligten nicht entgegenstehen, dann zu einer Verfahrenseinstellung und gesonderten Kostenentscheidung befugt und verpflichtet, wenn der Rechtsstreit in der Hauptsache seine Erledigung gefunden hat (Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. März 1966 - BVerwG V A 2.64 - und BVerwGE 13, 174 [BVerwG 13.11.1961 - III C 137/61] [175]).
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