Rechtsprechung
| BFH, 04.11.2008 - V B 101/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Wirksamkeit einer Mandatsniederlegung in einem Verfahren mit Vertretungszwang
- Judicialis
FGO § 62a; ; FGO § 116 Abs. 3 S. 1; ; FGO § 155; ; ZPO § 87 Abs. 1 Hs. 2; ; ZPO § 222 Abs. 1; ; ZPO § 222 Abs. 2; ; BGB § 187 Abs. 1; ; BGB § 188 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Wirksamkeit einer Niederlegung des Mandats in einem Verfahren mit Vertretungszwang
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Thüringen, 03.07.2008 - 1 K 202/07
- BFH, 04.11.2008 - V B 101/08
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BFH, 20.01.2004 - V R 40/03
Wiedereinsetzung: Erkrankung des Prozessbevollmächtigten
Auszug aus BFH, 04.11.2008 - V B 101/08
Zum anderen liegt die Niederlegung des Mandats im Verantwortungsbereich des Klägers (…BFH-Beschluss vom 27. Juni 2006 I B 159/05, BFH/NV 2006, 2095, m.w.N.), der sich zudem ein etwa gegebenes Verschulden seines Prozessbevollmächtigten zurechnen lassen muss (…BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2006, 2095;… vom 11. August 2003 IV R 13-16/02, BFH/NV 2004, 61; vom 20. Januar 2004 V R 40/03, BFH/NV 2004, 657). - BFH, 27.06.2006 - I B 159/05
NZB: Wiedereinsetzung, Mandatsniederlegung
Auszug aus BFH, 04.11.2008 - V B 101/08
Zum anderen liegt die Niederlegung des Mandats im Verantwortungsbereich des Klägers (BFH-Beschluss vom 27. Juni 2006 I B 159/05, BFH/NV 2006, 2095, m.w.N.), der sich zudem ein etwa gegebenes Verschulden seines Prozessbevollmächtigten zurechnen lassen muss (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2006, 2095;… vom 11. August 2003 IV R 13-16/02, BFH/NV 2004, 61;… vom 20. Januar 2004 V R 40/03, BFH/NV 2004, 657). - BFH, 14.02.2003 - X R 35/02
Revision; einheitliche Entscheidung
Auszug aus BFH, 04.11.2008 - V B 101/08
Zum einen erlangt nach § 87 Abs. 1 Halbsatz 2 ZPO i.V.m. § 155 FGO in einem Verfahren, in dem Vertretungszwang gilt, die Niederlegung eines Mandats dem Gegner gegenüber rechtliche Wirksamkeit erst durch die Bestellung eines anderen Vertreters i.S. des § 62 Abs. 4 FGO (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Februar 2003 X R 35/02, BFH/NV 2003, 652).
- BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 72/07 B Dementsprechend haben die obersten Bundesgerichte für die hier zu beurteilende Konstellation, dass ein Prozessbevollmächtigter unmittelbar vor Ablauf der - bereits verlängerten - Frist zur Begründung eines Rechtsmittels das Mandat niederlegt und keine Begründung bei Gericht einreicht, entschieden, dass in diesem Fall das Anwaltsverschulden mit der Vertragsbeendigung zusammentrifft und deshalb noch der vertretenen Partei zuzurechnen ist (…BSG SozR 1500 § 160a Nr. 8 S 11 f; BSG…, Beschluss vom 17.5.2000, aaO, RdNr 7; BSG, Beschluss vom 28.2.2008 - B 14 AS 182/07 B - juris RdNr 2; BGH VersR 1984, 850, 851; BGH VersR 1992, 378, 379; BGH NJW 2006, 2334, 2335
; BFH, Beschluss vom 4.11.2008, V B 101/08 - BFH/NV 2009, 399, 400).
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