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Rechtsprechung
   BFH, 23.05.2002 - V B 104/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9524
BFH, 23.05.2002 - V B 104/01 (https://dejure.org/2002,9524)
BFH, Entscheidung vom 23.05.2002 - V B 104/01 (https://dejure.org/2002,9524)
BFH, Entscheidung vom 23. Mai 2002 - V B 104/01 (https://dejure.org/2002,9524)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative; ; UStG § 2 Abs. 1 Satz 3; ; UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Umsatzsteuer - Parkhausgesellschaft - GbR - Gründung einer GbR - Auflösung einer GbR - Gemeinsamer Zweck - Vorsteuerbeträge - Unternehmereigenschaft - Ausführung entgeltlicher Leistungen - Objektive Anhaltspunkte - Grundsätzliche Bedeutung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorsteuerabzug; umsatzloser Unternehmer

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 18.11.1999 - V R 22/99

    Beginn der Unternehmereigenschaft bei Auftragsforschung

    Auszug aus BFH, 23.05.2002 - V B 104/01
    Vorbereitungshandlungen in diesem Sinne sind nur auf Ausführung entgeltlicher Leistungen gerichtete Handlungen, insbesondere also Leistungsbezüge, die nach oder mit der Begründung des Unternehmens vorgenommen werden (vgl. BFH-Urteile vom 17. September 1998 V R 28/98, BFHE 187, 67, BStBl II 1999, 146; vom 18. November 1999 V R 22/99, BFHE 190, 255, BStBl II 2000, 241), wenn diese unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles objektiv erkennbar der Vorbereitung der beabsichtigten Tätigkeit dienen.
  • BFH, 14.03.2000 - V B 23/00

    Vorsteuerabzug; umsatzlos gebliebener Unternehmer

    Auszug aus BFH, 23.05.2002 - V B 104/01
    a) Die Voraussetzungen, unter denen ein Vorsteuerabzug für Leistungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung einer beabsichtigen Unternehmertätigkeit vorgenommen werden kann, sind geklärt (vgl. BFH-Beschluss vom 14. März 2000 V B 23/00, BFH/NV 2000, 1148).
  • BFH, 17.09.1998 - V R 28/98

    Jahresgesamtumsatz bei Kleinunternehmern

    Auszug aus BFH, 23.05.2002 - V B 104/01
    Vorbereitungshandlungen in diesem Sinne sind nur auf Ausführung entgeltlicher Leistungen gerichtete Handlungen, insbesondere also Leistungsbezüge, die nach oder mit der Begründung des Unternehmens vorgenommen werden (vgl. BFH-Urteile vom 17. September 1998 V R 28/98, BFHE 187, 67, BStBl II 1999, 146; vom 18. November 1999 V R 22/99, BFHE 190, 255, BStBl II 2000, 241), wenn diese unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles objektiv erkennbar der Vorbereitung der beabsichtigten Tätigkeit dienen.
  • BFH, 17.10.2001 - III B 97/01

    Beschwerde - Darlegungserfordernis - Zulassungsgrund - Begründung - Gewerbesteuer …

    Auszug aus BFH, 23.05.2002 - V B 104/01
    Es muss sich um eine klärungsbedürftige Rechtsfrage handeln, die im Revisionsverfahren geklärt werden kann (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. August 2001 X B 60/01, BFH/NV 2002, 347; vom 17. Oktober 2001 III B 97/01, BFH/NV 2002, 366).
  • BFH, 28.08.2001 - X B 60/01

    Beschwerde - Finanzgericht - Zulassung - Rechtsmittel - Divergenz - Beschwer - …

    Auszug aus BFH, 23.05.2002 - V B 104/01
    Es muss sich um eine klärungsbedürftige Rechtsfrage handeln, die im Revisionsverfahren geklärt werden kann (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. August 2001 X B 60/01, BFH/NV 2002, 347;… vom 17. Oktober 2001 III B 97/01, BFH/NV 2002, 366).
  • BFH, 24.07.1997 - V B 115/96

    Vorsteuerabzug bei erfolglosen Unternehmern

    Auszug aus BFH, 23.05.2002 - V B 104/01
    b) Die Frage, welche objektiven Nachweise für die Absicht, eine (konkrete) unternehmerische Tätigkeit aufzunehmen, zu verlangen sind, kann in der Regel nur unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls beantwortet werden und ist deshalb keine Rechtsfrage von rechtsgrundsätzlicher Bedeutung (vgl. BFH-Beschluss vom 24. Juli 1997 V B 115/96, BFH/NV 1998, 227).
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