Rechtsprechung
| BFH, 13.12.1993 - V B 108/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Erhebung von Umsatzsteuer für Aufwendungsersatz von der Rundfunkanstalt
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Gewerbliche Tätigkeit i.S. des Umsatzsteuerrechts (§ 2 UStG )
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BFH, 31.07.1990 - I R 173/83
An- und Verkauf festverzinslicher Wertpapiere als gewerbliche Tätigkeit
Auszug aus BFH, 13.12.1993 - V B 108/93
Ihre sinngemäß erhobene Rüge, das FG habe seiner Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde gelegt und damit gegen § 96 FGO verstoßen, enthält keine Angaben dazu, inwiefern das Urteil des FG - ausgehend von der materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts - auf der unterlassenen Beweiserhebung beruhen kann und was deren voraussichtliches Ergebnis gewesen wäre (vgl. BFH-Urteil vom 31. Juli 1990 I B 173/83, BFHE 162, 236 [BFH 31.07.1990 - I R 173/83], BStBl II 1991, 66;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl. 1993, § 120 Rz. 40 m.w.N.). - BFH, 09.06.1986 - IX B 90/85
Nichtzulassungsbeschwerde - Wesentlicher Verfahrensmangel - Umdeutung - …
Auszug aus BFH, 13.12.1993 - V B 108/93
Sollten die Kläger gerügt haben wollen, das Urteil sei grob lückenhaft und daher nicht mit Gründen versehen, berufen sie sich auf einen absoluten Revisionsgrund (§ 116 Nr. 5 FGO), auf den eine Nichtzulassungsbeschwerde zulässigerweise mangels Rechtsschutzbedürfnisses nicht gestützt werden kann (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. Beschluß vom 9. Juni 1986 IX B 90/85, BFHE 146, 395, BStBl II 1986, 679 m.w.N.). - BFH, 17.07.1980 - V R 5/72
Die Führung der Geschäfte und die Vertretung einer KG durch eine GmbH ist keine …
Auszug aus BFH, 13.12.1993 - V B 108/93
Der Gewerbebegriff des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) und auch des Einkommensteuergesetzes (EStG) hat wegen der selbständigen Begriffsbestimmung des UStG für die Umsatzsteuer keine Bedeutung: Eine Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ist nicht erforderlich (vgl. Senatsurteil vom 17. Juli 1980 V R 5/72, BFHE 131, 114, BStBl II 1980, 622;… Mößlang in Sölch/Ringleb/List, Umsatzsteuergesetz, § 2 Rz. 53 m.w.N.; vgl. auch Art. 4 Abs. 1 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuer - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - 77/388/EWG - 6. Richtlinie -).
- BFH, 02.12.1998 - X R 83/96
Zum Begriff der Selbständigkeit im Steuerrecht
Das nationale Umsatzsteuerrecht erfaßt als Steuerpflichtigen (Unternehmer i.S. des § 2 Abs. 1 UStG 1980) jede Person, die nach den Voraussetzungen der Vorschrift sich --gleich gegenüber wem-- unternehmerisch betätigt (BFH-Urteil vom 13. Juli 1989 V R 8/86, BFHE 158, 166, BStBl II 1990, 100); es kennt kein Tatbestandsmerkmal "Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr" (BFH-Beschluß vom 13. Dezember 1993 V B 108/93, BFH/NV 1994, 832).
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