Rechtsprechung
| BFH, 24.05.2006 - V B 120/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; UStG 1999 § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 76 Abs. 2
Sachaufklärungspflicht; unterlassene Beweiserhebung - datenbank.nwb.de
Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme; keine Verpflichtung des Gerichts zu einem Hinweis auf seine Rechtsauffassung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 29.04.2005 - 1 K 4316/01
- BFH, 24.05.2006 - V B 120/05
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BFH, 04.07.2002 - IX B 169/01
Grundsätzliche Bedeutung; Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage; fehlerhafte …
Auszug aus BFH, 24.05.2006 - V B 120/05
Soweit der Kläger damit die Beweiswürdigung des FG angreift, legt er mit diesem Vorbringen keinen Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO dar, denn die Grundsätze der Beweiswürdigung sind dem materiellen Recht zuzuordnen (…vgl. Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz. 82 f.; BFH-Beschluss vom 4. Juli 2002 IX B 169/01, BFH/NV 2002, 1476, m.w.N.). - BFH, 31.01.1989 - VII B 162/88
Revision - Übergangener Beweisantrag
Auszug aus BFH, 24.05.2006 - V B 120/05
Außerdem muss vorgetragen werden, weshalb die Nichterhebung des Beweises nicht bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung gerügt wurde bzw. weshalb eine solche Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 31. Januar 1989 VII B 162/88, BFHE 155, 498, BStBl II 1989, 372, …und vom 17. November 1997 VIII B 12/97, BFH/NV 1998, 608). - BFH, 14.06.1999 - I B 127/98
Verletzung des rechtlichen Gehörs; Überraschungsentscheidung
Auszug aus BFH, 24.05.2006 - V B 120/05
Der Vortrag, er hätte "durch die Stellung von Beweisanträgen für eine entsprechende Sachverhaltsaufklärung in seinem Sinne sorgen können", wenn das FG ihn rechtzeitig darauf hingewiesen hätte, dass "es einen umsatzsteuerpflichtigen Leistungsaustausch für eine erbrachte Leistung annehmen würde", genügt diesen Anforderungen u.a. auch deshalb nicht, weil die richterliche Hinweispflicht i.S. des § 76 Abs. 2 FGO --deren Verletzung der Kläger in diesem Zusammenhang rügt-- nicht die Verpflichtung des Gerichts umfasst, die einzelnen für die Entscheidung erheblichen (rechtlichen oder tatsächlichen) Gesichtspunkte im Voraus anzudeuten (BFH-Beschlüsse vom 14. Juni 1999 I B 127/98, BFH/NV 1999, 1609; vom 6. Mai 2004 I B 143/03, juris, jeweils m.w.N.).
- BFH, 17.09.2003 - XI B 220/02
Übernahme von Feststellungen aus einem Strafurteil
Auszug aus BFH, 24.05.2006 - V B 120/05
Die erforderliche Darlegung (§ 116 Abs. 3 Satz 3 FGO) eines Verfahrensmangels verlangt eine genaue Angabe der Tatsachen, die den gerügten Mangel ergeben, und den schlüssigen Vortrag, inwiefern das angegriffene Urteil ohne diesen Verfahrensmangel anders ausgefallen wäre (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. September 2003 XI B 220/02, BFH/NV 2004, 345, m.w.N.). - BFH, 17.11.1997 - VIII B 12/97
Anforderungen an die Geltendmachung einer Verfahrensrüge
Auszug aus BFH, 24.05.2006 - V B 120/05
Außerdem muss vorgetragen werden, weshalb die Nichterhebung des Beweises nicht bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung gerügt wurde bzw. weshalb eine solche Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 31. Januar 1989 VII B 162/88, BFHE 155, 498, BStBl II 1989, 372, und vom 17. November 1997 VIII B 12/97, BFH/NV 1998, 608). - BFH, 25.11.1992 - II B 169/91
Auslegung des Begriffs des Verfahrensmangels im Sinne des § 115 Abs. 3 S. 3 der …
Auszug aus BFH, 24.05.2006 - V B 120/05
Denn auch der Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme (§ 81 Abs. 1 FGO) ist eine Verfahrensvorschrift, auf deren Einhaltung ein Beteiligter --ausdrücklich oder durch Unterlassen einer Rüge-- verzichten kann (z.B. BFH-Beschlüsse vom 25. November 1992 II B 169/91, BFH/NV 1993, 258;… vom 14. Januar 2002 IX B 115/01, BFH/NV 2002, 667;… Gräber/Ruban, FGO, 6. Aufl., § 115 Rz. 101). - BFH, 06.05.2004 - I B 143/03
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; schlüssige Darlegung der …
Auszug aus BFH, 24.05.2006 - V B 120/05
Der Vortrag, er hätte "durch die Stellung von Beweisanträgen für eine entsprechende Sachverhaltsaufklärung in seinem Sinne sorgen können", wenn das FG ihn rechtzeitig darauf hingewiesen hätte, dass "es einen umsatzsteuerpflichtigen Leistungsaustausch für eine erbrachte Leistung annehmen würde", genügt diesen Anforderungen u.a. auch deshalb nicht, weil die richterliche Hinweispflicht i.S. des § 76 Abs. 2 FGO --deren Verletzung der Kläger in diesem Zusammenhang rügt-- nicht die Verpflichtung des Gerichts umfasst, die einzelnen für die Entscheidung erheblichen (rechtlichen oder tatsächlichen) Gesichtspunkte im Voraus anzudeuten (…BFH-Beschlüsse vom 14. Juni 1999 I B 127/98, BFH/NV 1999, 1609; vom 6. Mai 2004 I B 143/03, juris, jeweils m.w.N.). - BFH, 14.01.2002 - IX B 115/01
NZB; Verfahrensmangel; Verlust des Rügerechts
Auszug aus BFH, 24.05.2006 - V B 120/05
Denn auch der Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme (§ 81 Abs. 1 FGO) ist eine Verfahrensvorschrift, auf deren Einhaltung ein Beteiligter --ausdrücklich oder durch Unterlassen einer Rüge-- verzichten kann (…z.B. BFH-Beschlüsse vom 25. November 1992 II B 169/91, BFH/NV 1993, 258; vom 14. Januar 2002 IX B 115/01, BFH/NV 2002, 667;… Gräber/Ruban, FGO, 6. Aufl., § 115 Rz. 101).
- BFH, 20.08.2010 - IX B 41/10
Zur verlängerten Festsetzungsfrist wegen Steuerhinterziehung bei Eheleuten - …
Bei einem Verstoß gegen den Unmittelbarkeitsgrundsatz handelt es sich um einen verzichtbaren Verfahrensmangel (§ 81 Abs. 1 FGO), auf deren Einhaltung ein Beteiligter ausdrücklich oder durch bloßes Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge verzichten kann (BFH-Beschluss vom 24. Mai 2006 V B 120/05, BFH/NV 2006, 2084;… vom 22. April 2008 X B 67/07, BFH/NV 2008, 1346). - BFH, 18.04.2017 - III B 76/16
Wechsel der ehrenamtlichen Richter nach Vertagung, Zeugeneinvernahme bei …
Bei einem Verstoß gegen den Unmittelbarkeitsgrundsatz handelt es sich um einen Verfahrensverstoß, auf dessen Geltendmachung ein Beteiligter ausdrücklich oder durch bloßes Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge verzichten kann (BFH-Beschlüsse vom 24. Mai 2006 V B 120/05, BFH/NV 2006, 2084, …und vom 22. April 2008 X B 67/07, BFH/NV 2008, 1346).
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