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Rechtsprechung
   BFH, 13.03.1997 - V B 120/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3124
BFH, 13.03.1997 - V B 120/96 (https://dejure.org/1997,3124)
BFH, Entscheidung vom 13.03.1997 - V B 120/96 (https://dejure.org/1997,3124)
BFH, Entscheidung vom 13. März 1997 - V B 120/96 (https://dejure.org/1997,3124)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JurPC

    §§ 2 I Nr. 1, 69a III UrhG, § 12 II Nr. 7 c UStG (1993)
    Steuersatz bei der Herstellung von Computerprogrammen

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Aussetzung der Vollziehung eines Umsatzsteuerbescheides

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuersatz für die Veräußerung und Herstellung von Computerprogrammen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BFH, 24.08.2000 - V B 87/00

    Ermäßigter Steuersatz für Bibliothekssoftware?

    Nur wenn dem Kunden über die dem berechtigten Nutzer zustehenden Befugnisse hinaus weiter gehende Rechte (wie z.B. das Recht zur Weiterentwicklung, Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung oder sonstiger Verwertung) übertragen worden seien, sei, wie der BFH in dem Beschluss vom 13. März 1997 V B 120/96 (BFH/NV 1997, 814) entschieden habe, ein nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG steuerermäßigter Umsatz vorhanden.

    Mit der Beschwerde begehrt die Klägerin die Zulassung der Revision wegen Abweichung der Vorentscheidung von dem Beschluss des BFH in BFH/NV 1997, 814 (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--).

    Die Revision ist nicht nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO wegen Abweichung der Vorentscheidung von Grundsätzen in dem Beschluss des BFH in BFH/NV 1997, 814 zuzulassen.

    Eine Abweichung i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO ist nicht schon deshalb vorhanden, weil das FG --wie die Klägerin meint-- die Grundsätze aus dem Beschluss in BFH/NV 1997, 814 im Streitfall falsch angewendet habe.

  • BFH, 17.01.2002 - V R 13/01

    USt; Steuersatz für die Herstellung von Computerprogrammen

    Das FG schloss sich der Ansicht des Bundesfinanzhofs (BFH) im Beschluss vom 13. März 1997 V B 120/96 (BFH/NV 1997, 814) über die Aussetzung der Vollziehung einer der angefochtenen Steuerfestsetzungen an, wonach bei einem Werkvertrag, der auf die Herstellung eines urheberrechtlich geschützten Computerprogramms gerichtet sei, bei summarischer Beurteilung die damit verbundene Einräumung und Übertragung der Rechte nach dem UrhG auf den Auftraggeber wesentlicher Inhalt der geschuldeten Werkleistung sei.

    Das FG habe den dafür entscheidungserheblichen Sachverhalt, entgegen dem Hinweis des BFH in dem Aussetzungsbeschluss in BFH/NV 1997, 814, wonach der bislang festgestellte Sachverhalt noch weiterer Erläuterung in tatsächlicher Hinsicht bedürfe, nicht ausreichend aufgeklärt.

    In diesem Sinne ist auch der Beschluss des Senats in BFH/NV 1997, 814 im Aussetzungsverfahren zu verstehen.

  • BFH, 27.09.2001 - V R 14/01

    Umsatzsteuersatz bei Überlassung von Computerprogrammen

    In diesem Sinne ist auch der im Aussetzungsverfahren ergangene Beschluss des Senats vom 13. März 1997 V B 120/96 (BFH/NV 1997, 814) zu verstehen.
  • BFH, 25.11.2004 - V R 4/04

    Umsatzsteuersatz für Computerprogramme

    Da die Vereinbarungen auf die Herstellung einer urheberrechtlich geschützten Software gerichtet waren, ergeben die Erstellung des Programms und die Einräumung der Rechte aus dem UrhG eine einheitliche Leistung (vgl. BFH-Beschluss vom 13. März 1997 V B 120/96, BFH/NV 1997, 814;… Husmann in Rau/Dürrwächter, Umsatzsteuergesetz (Mehrwertsteuer), Kommentar, 8. Aufl., § 12 Abs. 2 Nr. 7 c Anm. 172 f.).
  • FG Niedersachsen, 28.09.1999 - V 575/98

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung; Rechtmäßigkeit eines angefochtenen …

    Sie nimmt Bezug auf einen Beschluss des Bundesfinanzhof - BFH - vom 13. März 1997 (V B 120/96, BFH/NV 1997, 814).

    Sofern ein Werkvertrag auf die Herstellung eines urheberrechtlich geschützten Computerprogramms gerichtet ist, ist die damit verbundene Einräumung und Übertragung der Rechte nach dem UrhG auf den Auftraggeber wesentlicher Inhalt der geschuldeten Werkleistung (BFH, Beschluss vom 13. März 1997 V B 120/96, BFH/NV 1997, 814).

    Vielmehr hat der Antragsgegner das Ruhen des Einspruchsverfahrens nach § 363 Abs. 2 AO bis zum rechtskräftigen Abschlussdes beim Finanzgericht Berlin anhängigen Rechtsstreits (Az.: 7 K 7221/98, dabei handelt es sich um das dem oben genannten Aussetzungsverfahren - Beschluss des BFH vom 13. März 1997 V B 120/96, BFH/NV 1997, 814 - zugrunde liegenden Hauptsacheverfahren) zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 c UStG angeregt.

  • FG Hamburg, 28.11.2003 - III 107/01

    Umsatzsteuer: Ermäßigter Steuersatz für die Übertragung von Urheberrechten an …

    d) Dafür, dass der BFH Computerprogramme als Werke von Schriftstellern im Sinne der Nr. 8 der Anlage H ansieht, spricht jedoch die Entscheidung vom 13. März 1997 V B 120/96 (BFH/NV 1997, 814) gegen die Anwendung des Regelsteuersatzes in einem summarischen Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung.

    a) Dementsprechend ist die Überlassung von geschützten Computerprogrammen nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG nur begünstigt, wenn der Urheber dem Leistungsempfänger die in § 69c S. 1 Nr. 1 bis 3 UrhG bezeichneten Rechte auf Vervielfältigung, Bearbeitung und Verbreitung nicht nur als Nebenfolge einräumt (…BFH vom 17. Januar 2002, V R 13/01 BFH/NV 2002, 681, 682;… vom 16. August 2001, V R 42/99, BFHE 196, 335 , BFH/NV 2002, 291 ; vom 27. September 2001, V R 14/01, BFHE 196, 357 , BStBl II 2002, 114, 116; vom 13. März 1997, V B 120/96; BFH/NV 1997, 814).

  • BFH, 16.08.2001 - V R 42/99

    Umsatzsteuersatz bei Überlassung von Computerprogrammen

    In diesem Sinne ist auch der Beschluss des Senats (vom 13. März 1997 V B 120/96, BFH/NV 1987, 814) im Aussetzungsverfahren zu verstehen.
  • FG Niedersachsen, 23.05.2001 - 5 V 124/01

    Besteuerung von Individual-Software mit ermäßigtem Steuersatz?

    Sie nimmt Bezug auf einen Beschluss des Bundesfinanzhof - BFH - vom 13. März 1997 (V B 120/96, BFH/NV 1997, 814).

    Sofern ein Werkvertrag auf die Herstellung eines urheberrechtlich geschützten Computerprogramms gerichtet ist, ist die damit verbundene Einräumung und Übertragung der Rechte nach dem UrhG auf den Auftraggeber wesentlicher Inhalt der geschuldeten Werkleistung (BFH, Beschluss vom 13. März 1997 V B 120/96, BFH/NV 1997, 814).

  • FG Berlin, 21.01.2003 - 7 K 7087/02

    Steuersatz für die Erstellung von Computerprogrammen

    Der Bundesfinanzhof -BFH- gab auf die Beschwerde der Klägerin dem Aussetzungsbegehren mit Beschluss vom 13. März 1997 in vollem Umfang statt (Aktenzeichen V B 120/96).

    Es hat unter Bezug auf die vom BFH in seinem Beschluss vom 13. März 1997 (Aktenzeichen V B 120/96) vertretene Rechtsauffassung, die Übertragung von Rechten nach Maßgabe des UrhG und der damit verbundenen Berechtigung, das Computerprogramm zu nutzen, seien als einheitliche Leistung anzusehen, der Klägerin den ermäßigten Steuersatz gewährt.

  • BFH, 29.04.1999 - V R 72/98

    Thermalschwimmbad in Kurhotel, ermäßigter Steuersatz

    Wirtschaftlich müssen die einzelnen Leistungen so aufeinander abgestimmt sein, daß sie bei natürlicher Betrachtung hinter dem Ganzen zurücktreten und ein selbständiges Drittes im Sinne eines einheitlichen wirtschaftlichen Vorgangs bilden (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. August 1996 V R 58/94, BFHE 181, 208, BStBl II 1997, 160 - Pauschalreise auf Kabinenschiffen;… vom 15. September 1994 XI R 51/91, BFH/NV 1995, 553 - Seebestattung; Beschluß vom 13. März 1997 V B 120/96, BFH/NV 1997, 814 - Verlagsrecht an einem Sprachwerk).
  • FG Schleswig-Holstein, 12.12.2007 - 4 K 103/06

    Steuersatz für die Tätigkeit eines Trauerredners

  • FG Berlin, 14.11.2000 - 7 K 7221/98

    Steuersatz für Umsätze mit Computerprogrammen

  • FG Köln, 13.09.2000 - 14 K 5167/97

    Erstellung von Computer-Software fuumlr Wirtschaftsunternehmen; Anspruch auf …

  • FG Köln, 29.09.2000 - 7 K 1119/99

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz bei Übertragung von Rechten aus dem …

  • FG München, 21.12.1999 - 3 V 3810/99
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