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Rechtsprechung
   BFH, 13.11.2003 - V B 121/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,12099
BFH, 13.11.2003 - V B 121/02 (https://dejure.org/2003,12099)
BFH, Entscheidung vom 13.11.2003 - V B 121/02 (https://dejure.org/2003,12099)
BFH, Entscheidung vom 13. November 2003 - V B 121/02 (https://dejure.org/2003,12099)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 96 Abs. 1; UStG (1993) § 2 Abs. 1
    NZB: Unternehmereigenschaft

  • datenbank.nwb.de

    Überprüfung der Unternehmereigenschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde; Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Ausübung der Tätigkeit als Sachverständiger

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 12.12.1996 - V R 23/93

    Zur Unternehmereigenschaft bei der Vermietung eines Wohnmobils

    Auszug aus BFH, 13.11.2003 - V B 121/02
    Der tatsächlichen Würdigung der Einzelheiten durch das Tatsachengericht kommt insoweit besondere Bedeutung zu; der BFH prüft als Revisionsinstanz nur, ob dem FG bei der tatsächlichen Würdigung Rechtsverstöße unterlaufen sind (vgl. BFH-Urteil vom 12. Dezember 1996 V R 23/93, BFHE 182, 388, BStBl II 1997, 368, unter II.1.a).
  • BFH, 17.09.1998 - V R 28/98

    Jahresgesamtumsatz bei Kleinunternehmern

    Auszug aus BFH, 13.11.2003 - V B 121/02
    Zudem ist nach der Rechtsprechung des BFH, auf die sich der Kläger beruft und die auch der angefochtenen Vorentscheidung zugrunde liegt, eine Schulung, die der Gründung eines Unternehmens vorausgeht, grundsätzlich noch keine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 3 des Umsatzsteuergesetzes 1993 und berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug aus den für die Schulung bezogenen Leistungen; anderes gilt für Leistungsbezüge im Zusammenhang mit einer Schulung, die unmittelbar auf einen bestimmten selbständigen Beruf vorbereitet (vgl. BFH-Urteile vom 15. März 1993 V R 18/89, BFHE 171, 111, BStBl II 1993, 561; vom 17. September 1998 V R 28/98, BFHE 187, 67, BStBl II 1999, 146).
  • BFH, 15.03.1993 - V R 18/89

    Vorsteuerabzug aus Studienkosten eines selbständigen Ingenieurs, wenn das …

    Auszug aus BFH, 13.11.2003 - V B 121/02
    Zudem ist nach der Rechtsprechung des BFH, auf die sich der Kläger beruft und die auch der angefochtenen Vorentscheidung zugrunde liegt, eine Schulung, die der Gründung eines Unternehmens vorausgeht, grundsätzlich noch keine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 3 des Umsatzsteuergesetzes 1993 und berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug aus den für die Schulung bezogenen Leistungen; anderes gilt für Leistungsbezüge im Zusammenhang mit einer Schulung, die unmittelbar auf einen bestimmten selbständigen Beruf vorbereitet (vgl. BFH-Urteile vom 15. März 1993 V R 18/89, BFHE 171, 111, BStBl II 1993, 561; vom 17. September 1998 V R 28/98, BFHE 187, 67, BStBl II 1999, 146).
  • BFH, 17.01.2002 - V B 88/01

    Außenprüfung; Steuerfahndungsprüfung

    Auszug aus BFH, 13.11.2003 - V B 121/02
    Allgemeine Angriffe gegen die Richtigkeit der Vorentscheidung können die Zulassung der Revision nicht rechtfertigen (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Januar 2002 V B 88/01, BFH/NV 2002, 748).
  • BFH, 19.12.2002 - V B 164/01

    Vorsteuerabzug bei Schulungskosten

    Auszug aus BFH, 13.11.2003 - V B 121/02
    c) Insoweit besteht auch der vom Kläger angenommene grundsätzliche Klärungsbedarf nicht (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Dezember 2002 V B 164/01, BFH/NV 2003, 521).
  • BFH, 15.04.2003 - I B 142/02

    Grundsätzliche Bedeutung; Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 13.11.2003 - V B 121/02
    Eine Divergenz, die i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO eine Entscheidung des BFH zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordert, ist nur dann dargelegt, wenn in der Beschwerdebegründung ein abstrakter Rechtssatz aus einer Entscheidung des BFH (bzw. des EuGH) genannt wird, der von einem Rechtssatz in der Vorentscheidung des FG abweicht (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 15. April 2003 I B 142/02, BFH/NV 2003, 1334).
  • BFH, 06.10.2005 - V R 7/04

    USt: Einbringung von Anlagevermögen in GmbHs gegen Gewährung von …

    Für den Einzelfall ist aufgrund des Gesamtbildes der Verhältnisse zu beurteilen, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Dezember 1996 V R 23/93, BFHE 182, 388, BStBl II 1997, 368; vom 18. Juli 1991 V R 86/87, BFHE 165, 116, BStBl II 1991, 776; BFH-Beschluss vom 13. November 2003 V B 121/02, BFH/NV 2004, 540, m.w.N.).
  • BFH, 18.06.2004 - V B 41/04

    USt: Unternehmereigenschaft

    Der tatsächlichen Würdigung der Einzelheiten durch das Tatsachengericht kommt insoweit besondere Bedeutung zu; der BFH prüft als Revisionsinstanz nur, ob dem FG bei der tatsächlichen Würdigung Rechtsverstöße unterlaufen sind (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 13. November 2003 V B 121/02, BFH/NV 2004, 540, m.w.N.).
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