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| BFH, 25.01.1989 - V B 143/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Zulassung einer Revision wegen eines Verfahrensmangels
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BFH, 02.05.1974 - IV B 3/74
Tragende Gründe des Urteils - Zulassungsgrund - Revision - Voraussetzungen für …
Auszug aus BFH, 25.01.1989 - V B 143/87
Ist eine Entscheidung des FG aber auf mehrere tragende Gründe gestützt worden, muß hinsichtlich jedes Grundes ein Zulassungsgrund vorgebracht werden (vgl. BFH-Entscheidung vom 2. Mai 1974 IV B 3/74, BFHE 112, 337, BStBl II 1974, 524). - BFH, 30.04.1987 - V B 86/86
BFH - Beschwerdegericht - Prüfungsumfang - Nichtzulassungsbeschwerde - …
Auszug aus BFH, 25.01.1989 - V B 143/87
Der BFH ist berechtigt, diese nach Ablauf der Beschwerdefrist vorgetragenen Tatsachen zu berücksichtigen und zu würdigen (Beschluß vom 30. April 1987 V B 86/86, BFHE 149, 437, BStBl II 1987, 502). - BFH, 05.10.1967 - V B 29/67
Verhandlungsführung - Überflüssiges Vorbringen - Rechtliches Gehör - Revision
Auszug aus BFH, 25.01.1989 - V B 143/87
Da es sich bei der Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs und der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht durch das FG um sog. verzichtbare Verfahrensmängel handelt (§ 155 FGO i. V. m. § 295 der Zivilprozeßordnung - ZPO -), muß zur Bezeichnung der Mängel auch vorgetragen werden, daß der jeweilige Verfahrensverstoß vor dem FG gerügt worden ist (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. Oktober 1967 V B 29/67, BFHE 90, 452, BStBl II 1968, 179;… Klein / Ruban, Der Zugang zum Bundesfinanzhof, Rdnr. 167).
- FG Hamburg, 10.10.2012 - 2 K 130/11
Wiedereinsetzung in die Wiedereinsetzungsfrist - Keine Bindung des Gerichts an …
Rn. 18 b) Allerdings kann auch wegen Versäumung der Wiedereinsetzungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden (Bundesfinanzhof -BFH- vom 25.01.1989 V B 143/87, BFH/NV 1989, 705;… vom 19.08.1992, V B 27/92, BFH/NV 1993, 480). - FG Hamburg, 18.11.2002 - II 358/01
Schuldhafte Fristversäumnis bei längerer Abwesenheit:
d) Eine Wiedereinsetzung ist zwar auch bei Versäumnis der Wiedereinsetzungsfrist des § 110 Abs. 2 S. 1 AO zulässig (BFH-Beschluss v. 25. Januar 1989 V B 143/87, BFH/NV 1989, 705), im Streitfall ist jedoch ein derartiger Antrag weder gestellt worden noch hat der Prozessbevollmächtigte innerhalb der Antragsfrist des § 110 Abs. 2 S. 1 AO Tatsachen zur Begründung seines ggf. schuldlos verspätet gestellten Wiedereinsetzungsantrages dargelegt. - FG München, 16.04.1999 - 7 K 2831/97
Änderung bestandskräftig gewordener Einkommenssteuerbescheide; Wirksamkeit eines …
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