Rechtsprechung
| BFH, 22.04.1999 - V B 163/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
BerlinFG § 2; ; BerlinFG § 8; ; AO 1977 § ... 173 Abs. 1 Nr. 2; ; AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 2; ; AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1
- Wolters Kluwer
Auslegung von Vorschriften - Zulassung der Revision - Ungültige Bestimmungen - Begründungsanforderungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2, 3
Grundsätzliche Bedeutung und Divergenz - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BFH, 02.05.1995 - VIII B 135/94
Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
Auszug aus BFH, 22.04.1999 - V B 163/98
Es muß also über den vorgelegten konkreten Einzelfall hinaus ein Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt sein (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. Mai 1995 VIII B 135/94, BFH/NV 1996, 138).Erforderlich wäre vielmehr, daß sich die als klärungsbedürftig aufgeworfene Frage, ob die nachträgliche Beantragung und Vorlage der Ursprungsbescheinigung nach § 8 BerlinFG ein Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 ist, das steuerliche Wirkung für die Vergangenheit entfaltet, noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft weiterhin stellen kann, wie dies bei Fragen aus fortgeltendem Recht regelmäßig der Fall ist (vgl. BFH-Beschluß in BFH/NV 1996, 138, m.w.N.).
- BFH, 30.06.1998 - III B 232/95
Divergenzrüge - Bezeichnungserfordernis - Entscheidungserheblichkeit - Einbau …
Auszug aus BFH, 22.04.1999 - V B 163/98
Nach ständiger Rechtsprechung kommt Rechtsfragen, die außer Kraft getretenes Recht betreffen, regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zu (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. Januar 1989 V B 123/86, BFH/NV 1989, 706, und vom 30. Juni 1998 III B 232/95, BFH/NV 1999, 59).Eine Abweichung i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO liegt nur dann vor, wenn das FG in einer bestimmten Rechtsfrage eine andere Auffassung vertritt als der BFH, und wenn das angefochtene Urteil auf dieser Divergenz beruht (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluß in BFH/NV 1999, 59).
- BFH, 12.07.1989 - X R 8/84
Antrag auf Realsplittung bei nachträglicher Zustimmung des Leistungsempfängers …
Auszug aus BFH, 22.04.1999 - V B 163/98
Soweit das FA Divergenz der Vorentscheidung vom BFH-Urteil vom 12. Juli 1989 X R 8/84 (BFHE 157, 484, BStBl II 1989, 957) rügt, weichen beide Entscheidungen jedenfalls deshalb nicht voneinander ab, weil sich das BFH-Urteil mit den Wirkungen eines Antrags nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes, nicht aber mit der Wirkung einer Ursprungsbescheinigung nach § 8 BerlinFG befaßt.
- BFH, 24.03.1987 - X R 38/81
1. Ursprungsbescheinigung durch Finanzbehörden nachprüfbar 2. Zum Begriff der …
Auszug aus BFH, 22.04.1999 - V B 163/98
Soweit das FA Divergenz der Vorentscheidung zum BFH-Urteil vom 24. März 1987 X R 38/81 (BFHE 150, 173, BStBl II 1987, 645) geltend macht, geht es --ebenfalls-- um unterschiedliche Rechtsfragen. - BFH, 30.01.1989 - V B 123/86
Voraussetzungen der Einordnung einer Rechtsfrage als grundsätzlich von Bedeutung
Auszug aus BFH, 22.04.1999 - V B 163/98
Nach ständiger Rechtsprechung kommt Rechtsfragen, die außer Kraft getretenes Recht betreffen, regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zu (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. Januar 1989 V B 123/86, BFH/NV 1989, 706, …und vom 30. Juni 1998 III B 232/95, BFH/NV 1999, 59). - BFH, 28.04.1997 - III B 63/96
Auszug aus BFH, 22.04.1999 - V B 163/98
Eine Abweichung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO ist nur dann gegeben, wenn das FG-Urteil in ein und derselben Rechtsfrage von einem BFH-Urteil abweicht (vgl. BFH-Beschluß vom 28. April 1997 III B 63/96, BFH/NV 1997, 790, m.w.N.).
- BFH, 05.03.2013 - X B 179/11
Erstattungsüberhang bei der Kirchensteuer - Verstoß gegen den klaren Inhalt der …
Erforderlich wäre vielmehr, dass sich die als klärungsbedürftig aufgeworfene Frage noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft weiterhin stellen kann, wie dies bei Fragen aus fortgeltendem Recht regelmäßig der Fall ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22. April 1999 V B 163/98, BFH/NV 1999, 1451, …und vom 22. November 1999 III B 58/99, BFH/NV 2000, 748). - BFH, 12.01.2001 - III B 59/00
Investitionszulage - Färsenproduktion - Landwirtschaft - Tierzucht - …
Erforderlich wäre vielmehr, dass sich die als klärungsbedürftig aufgeworfene Frage der Auslegung des § 3 Satz 1 Nr. 2 InvZulG 1993 noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft weiterhin stellen kann, wie dies bei Fragen aus fortgeltendem Recht regelmäßig der Fall ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22. April 1999 V B 163/98, BFH/NV 1999, 1451, …und vom 22. November 1999 III B 58/99, BFH/NV 2000, 748).
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