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Rechtsprechung
   BFH, 04.04.2003 - V B 212/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,14034
BFH, 04.04.2003 - V B 212/02 (https://dejure.org/2003,14034)
BFH, Entscheidung vom 04.04.2003 - V B 212/02 (https://dejure.org/2003,14034)
BFH, Entscheidung vom 04. April 2003 - V B 212/02 (https://dejure.org/2003,14034)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Billigkeitserlass mangels Vorsteuerabzugs

  • datenbank.nwb.de

    Erlass von USt bei fehlender Abzugsmöglichkeit der Vorsteuer beim Leistungsempfänger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 24.07.2002 - V B 25/02

    Vorsteuerabzug aus Leistungen eines Subunternehmers

    Auszug aus BFH, 04.04.2003 - V B 212/02
    Die Rechtsfrage muss klärungsbedürftig und im Streitfall klärbar sein (BFH-Beschluss vom 24. Juli 2002 V B 25/02, BFH/NV 2002, 1407).
  • BFH, 21.08.1997 - V R 47/96

    Steuerpflicht von Bauleistungen nach dem UStG -DDR

    Auszug aus BFH, 04.04.2003 - V B 212/02
    Möglicherweise meinte der Kläger das BFH-Urteil vom 21. August 1997 V R 47/96 (BFH/NV 1998, 141).
  • BFH, 06.10.2005 - V R 15/04

    Keine Abhängigkeit zwischen USt und Vorsteuer

    aa) Nach der Rechtsprechung des Senats im Beschluss vom 4. April 2003 V B 212/02 (BFH/NV 2003, 1098) besteht kein Zweifel daran, dass der Unternehmer die von ihm geschuldete Umsatzsteuer auch dann zu entrichten hat, wenn sie bei ordnungsgemäßer Inrechnungstellung vom Leistungsempfänger als Vorsteuer abgezogen werden könnte.

    Insoweit geht die Auffassung der Klägerin fehl, der BFH sei in dem Beschluss in BFH/NV 2003, 1098 ohne weiteres davon ausgegangen, dass ein Irrtum über die Steuerpflichtigkeit eines Umsatzes einen Billigkeitserlass im Einzelfall rechtfertigen könne.

  • BFH, 05.03.2004 - V B 69/03

    Erlass von rechtskräftig festgesetzter USt

    Sie erfolgt zur weiteren Klärung der Frage, ob --und ggf. unter welchen Umständen-- ein (teilweiser) Erlass rechtskräftig festgesetzter Umsatzsteuer gerechtfertigt ist, wenn der leistende Unternehmer Umsatzsteuer auf von ihm zunächst rechtsirrtümlich als umsatzsteuerfrei beurteilte Umsätze wegen Konkurses (Insolvenz) des Leistungsempfängers nicht mehr durch nachträgliche Inrechnungstellung von Umsatzsteuer auf diesen abwälzen kann (…vgl. bereits Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. November 1988 V R 186/83, BFH/NV 1989, 419; BFH-Beschluss vom 4. April 2003 V B 212/02, BFH/NV 2003, 1098).
  • FG München, 19.03.2009 - 14 K 4678/06

    Erlass von Haftungsschulden

    Da das Gesetz (§§ 1, 2, 13, 16 ff. UStG) die Umsatzsteuerpflicht des leistenden Unternehmers nicht vom Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers abhängig macht, entspricht es den Wertungen des Gesetzes, dass der leistende Unternehmer unabhängig vom Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers zur Umsatzsteuer veranlagt wird (vgl. BFH-Beschluss vom 4. April 2003 V B 212/02, BFH/NV 2003, 1098).
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