Rechtsprechung
| BFH, 28.07.1993 - V B 25/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (14)
- BFH, 16.01.2003 - VIII B 114/01
Domizilgesellschaft; Benennungsverlangen
Es ist nicht ersichtlich, welche Maßnahmen sich dem FG ohne Bezeichnung der von den Domizilgesellschaften beauftragten Unternehmen durch die zur Mitwirkung an der Aufklärung des Sachverhalts verpflichtete Klägerin (§ 90 Abs. 2 der Abgabenordnung --AO 1977--) hätten aufdrängen müssen und warum die Klägerin nicht von sich aus bestimmte zusätzliche Ermittlungen spätestens in der mündlichen Verhandlung beantragt hat (vgl. dazu u.a. BFH-Beschluss vom 28. Juli 1993 V B 25/93, BFH/NV 1995, 307, ständige Rechtsprechung). - BFH, 10.05.2001 - III B 115/00
Übernahme einer Bürgschaft; Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen; …
Auch aus dem Sitzungsprotokoll vom 13. Oktober 2000 ergibt sich weder, dass die Frage der Anhörung oder der Vernehmung eines Beteiligten (…vgl. dazu List in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., § 80 FGO Rz. 2) erörtert noch dass ein entsprechender Antrag gestellt worden ist (Verzicht des Rügerechts gemäß § 155 FGO i.V.m. § 295 ZPO; BFH-Beschluss vom 28. Juli 1993 V B 25/93, BFH/NV 1995, 307). - BFH, 01.04.2004 - VIII B 56/03
Gewerblicher Grundstückshandel bei unbedingter Veräußerungsabsicht
Außerdem muss dargelegt werden, warum der sachkundig vertretene Beschwerdeführer nicht von sich aus die Erhebung weiterer Beweise oder die Vornahme bestimmter zusätzlicher Ermittlungen spätestens in der letzten mündlichen Verhandlung beantragt hat (Verzicht auf das Rügerecht gemäß § 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung; vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. Juli 1993 V B 25/93, BFH/NV 1995, 307;… vom 24. Juni 1996 VIII B 127/95, BFH/NV 1996, 842).
- BFH, 01.03.2004 - VIII B 286/03
Keine notwendige Beiladung des Ehegatten bei Aufhebung der Kindergeldfestsetzung; …
Außerdem hätte dargelegt werden müssen, warum der sachkundig vertretene Kläger nicht von sich aus die Erhebung weiterer Beweise oder die Vornahme bestimmter zusätzlicher Ermittlungen spätestens in der mündlichen Verhandlung beantragt hat (Verzicht des Rügerechts gemäß § 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung; vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. Juli 1993 V B 25/93, BFH/NV 1995, 307;… vom 24. Juni 1996 VIII B 127/95, BFH/NV 1996, 842). - BFH, 17.06.2004 - VIII B 325/03
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Rüge unterlassener Zeugeneinvernahme
Ferner muss dargelegt werden, warum der sachkundig vertretene Kläger nicht von sich aus die Beweiserhebung durch Vernehmung der Ehefrau oder die Vornahme bestimmter zusätzlicher Ermittlungen beantragt hat (Verzicht auf das Rügerecht gemäß § 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung; vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. Juli 1993 V B 25/93, BFH/NV 1995, 307;… vom 24. Juni 1996 VIII B 127/95, BFH/NV 1996, 842). - BFH, 09.03.2004 - VIII B 252/03
Rüge der Verletzung der Amtsermittlungspflicht; Antrag auf Berichtigung des …
Bei der Rüge der Verletzung der Amtsermittlungspflicht des FG muss auch dargelegt werden, warum der sachkundig vertretene Beschwerdeführer nicht von sich aus die Erhebung weiterer Beweise oder die Vornahme bestimmter zusätzlicher Ermittlungen beantragt hat (Verzicht des Rügerechts gemäß § 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung; vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. Juli 1993 V B 25/93, BFH/NV 1995, 307;… vom 24. Juni 1996 VIII B 127/95, BFH/NV 1996, 842). - BFH, 30.01.2003 - VIII B 131/01
Darlegung eines Verfahrensmangels wegen Verletzung der Aufklärungspflicht
Die Kläger hätten im Anschluss an die Erörterungen in der mündlichen Verhandlung auf Abänderungen des Gesellschaftsvertrags oder das Gesellschaftsverhältnis betreffende Beschlüsse hinweisen und im vorliegenden Beschwerdeverfahren darlegen müssen, weshalb ihr Prozessbevollmächtigter in der mündlichen Verhandlung nicht von sich aus die Erhebung weiterer Beweise oder die Vornahme bestimmter zusätzlicher Ermittlungen durch das Gericht beantragt hat (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung --ZPO--; vgl. dazu u.a. BFH-Beschlüsse vom 28. Juli 1993 V B 25/93, BFH/NV 1995, 307, …und vom 24. Juni 1996 VIII B 127/95, BFH/NV 1996, 842). - BFH, 17.08.1998 - III B 92/97
Internatsunterbringung als außergewöhnliche Belastung
Verstöße dagegen können grundsätzlich nicht mit der Verfahrensrüge geltend gemacht werden (vgl. BFH-Beschluß vom 28. Juli 1993 V B 25/93, BFH/NV 1995, 307). - BFH, 24.06.1996 - VIII B 127/95
Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache
Es hat darüber hinaus auch nicht vorgetragen, warum es nicht spätestens in der mündlichen Verhandlung entsprechende Anträge gestellt hat (Verzicht des Rügerechts gemäß § 155 FGO i. V. m. § 295 der Zivilprozeßordnung; BFH-Beschluß vom 28. Juli 1993 V B 25/93, BFH/NV 1995, 307;… BFH-Urteil vom 2. September 1987 I R 315/83, BFH/NV 1988, 300, ständige Rechtsprechung). - BFH, 05.12.2000 - VIII B 64/00
Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Vertragsauslegung - …
Bei der Rüge der Verletzung der Amtsermittlungspflicht des FG muss auch dargelegt werden, warum der sachkundig vertretene Beschwerdeführer nicht von sich aus die Erhebung von Beweisen oder die Vornahme bestimmter zusätzlicher Ermittlungen beantragt hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. Juli 1993 V B 25/93, BFH/NV 1995, 307;… vom 24. Juni 1996 VIII B 127/95, BFH/NV 1996, 842). - BFH, 14.03.2000 - VIII B 143/99
Darlegungsanforderungen - Beweiswürdigung - Fehlerhafte Rechtsanwendung - …
- BFH, 13.03.2000 - VIII B 133/99
Sachverhaltsermittlung - Beweismittel - Beweisthema - Beweisantrag - …
- BFH, 26.06.2003 - VIII B 273/02
Rüge einer Verletzung des Rechts auf Gehör; Rügeverzicht bei Verstoß gegen …
- BFH, 17.06.1997 - VIII B 59/96
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