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Rechtsprechung
   BFH, 19.08.1992 - V B 27/92   

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https://dejure.org/1992,7920
BFH, 19.08.1992 - V B 27/92 (https://dejure.org/1992,7920)
BFH, Entscheidung vom 19.08.1992 - V B 27/92 (https://dejure.org/1992,7920)
BFH, Entscheidung vom 19. August 1992 - V B 27/92 (https://dejure.org/1992,7920)
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 16.01.1989 - V B 4/88

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Auszug aus BFH, 19.08.1992 - V B 27/92
    Eine nicht innerhalb der Monatsfrist ordnungsgemäß begründete Nichtzulassungsbeschwerde ist als unzulässig zu verwerfen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 16. Januar 1989 V B 4/88, BFH/NV 1989, 791;… Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 14. Aufl., § 155 FGO Tz.87).
  • BFH, 14.05.1987 - V B 52/87

    Selbstständige Anfechtung der Nichtzulassung der Revision mit der Beschwerde

    Auszug aus BFH, 19.08.1992 - V B 27/92
    Die Kläger müssen sich das Handeln und das Verschulden ihres Prozeßbevollmächtigten bei der Versäumung der Frist für die ordnungsgemäße Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde zurechnen lassen (§ 155 FGO i.V.m. § 85 Abs. 2 der Zivilprozeßordnung - ZPO - vgl. BFH-Beschluß vom 14. Mai 1987 V B 52/87, BFH/NV 1988, 39).
  • BFH, 22.05.2006 - VI R 49/04

    Verfassungswidrigkeit der Ausschlussfrist in § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG

    Zwar kommt auch bei einer schuldlosen Versäumung der Antragsfrist des § 110 Abs. 2 AO 1977 grundsätzlich die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht (…Pahlke in Pahlke/Koenig, Abgabenordnung, § 110 Rz. 72;… Söhn in Hübschmann/ Hepp/Spitaler, § 110 AO Rz. 128; zu § 56 FGO vgl. auch BFH-Beschluss vom 19. August 1992 V B 27/92, BFH/NV 1993, 480).
  • BFH, 07.12.2006 - IX B 21/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Das mögliche Verschulden der Prozessvertreterin, einen solchen Antrag nicht gestellt zu haben, müssen sich die Kläger als eigenes Verschulden zurechnen lassen (BFH-Beschluss vom 19. August 1992 V B 27/92, BFH/NV 1993, 480, m.w.N.).
  • BFH, 20.10.1993 - IX S 6/93

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 56 FGO )

    Die Kläger haben aber nicht hinreichend dargelegt, daß die gesetzlichen Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegeben sind und die in § 56 Abs. 2 Satz 1 FGO vorgeschriebene Antragsfrist von zwei Wochen gewahrt wurde (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 27. März 1985 II R 118/83, BFHE 144, 1, BStBl II 1985, 586;… vom 17. September 1992 IV R 78/90, BFH/NV 1993, 398; BFH-Beschluß vom 19. August 1992 V B 27/92, BFH/NV 1993, 480).
  • FG Hamburg, 10.10.2012 - 2 K 130/11

    Wiedereinsetzung in die Wiedereinsetzungsfrist - Keine Bindung des Gerichts an …

    Rn. 18 b) Allerdings kann auch wegen Versäumung der Wiedereinsetzungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden (…Bundesfinanzhof -BFH- vom 25.01.1989 V B 143/87, BFH/NV 1989, 705; vom 19.08.1992, V B 27/92, BFH/NV 1993, 480).
  • FG Köln, 19.11.2002 - 8 K 7737/01

    Wirksamkeit der mündlichen Verkündung eines Prüfungsergebnisses der …

    Von dem (prüfungs- und verwaltungs-) rechtskundigen Prozessbevollmächtigten war spätestens nach Zugang des Schreibens des Beklagten vom 18.10.2000 bei vorauszusetzender Kenntnis der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Verfassungsgemäßheit der Mündlichkeit von (negativen) Prüfungsbescheiden zu erwarten, dass er innerhalb der Zweiwochenfrist gem. § 56 FGO Wiedereinsetzung beantragen und Klage erheben würde (vgl. BFH-Beschluss vom 19.8.1992 V B 27/92, BFH/NV 1993, 480 …und Urteil vom 20.2.2001 IX R 48/98, BFH/NV 2001, 1010).
  • FG Köln, 19.11.2002 - 8 K 737/01

    Einwendungen gegen die mündliche Bekanntgabe der negativen Prüfungsentscheidung; …

    Von dem (prüfungs- und verwaltungs-) rechtskundigen Prozessbevollmächtigten war spätestens nach Zugang des Schreibens des Beklagten vom 18.10.2000 bei vorauszusetzender Kenntnis der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Verfassungsgemäßheit der Mündlichkeit von (negativen) Prüfungsbescheiden zu erwarten, dass er innerhalb der Zweiwochenfrist gem. § 56 FGO Wiedereinsetzung beantragen und Klage erheben würde (vgl. BFH-Beschluss vom 19.8.1992 V B 27/92, BFH/NV 1993, 480 …und Urteil vom 20.2.2001 IX R 48/98, BFH/NV 2001, 1010).
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