Rechtsprechung
| BFH, 20.08.1997 - V B 37/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Statthaftigkeit der Anfechtung von Kostenentscheidungen in einem Einstellungsbeschluss
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BFH, 28.11.1995 - VII R 63/95
Nachweis der Prozeßvollmacht nur durch Vorlage des Originals, nicht durch …
Auszug aus BFH, 20.08.1997 - V B 37/97
Daran ändert auch die nachträgliche Vorlage der Prozeßvollmacht im Original nach Ablauf der vom FG nach § 62 Abs. 3 FGO gesetzten Ausschlußfrist für die Vorlage der schriftlichen Vollmacht (vgl. zu den Anforderungen BFH-Urteil vom 28. November 1995 VII R 63/95, BFHE 179, 5, BStBl II 1996, 105) nichts, u. a. weil dadurch keine Heilung des Mangels eingetreten ist (…vgl. dazu Gräber/Koch, a. a. O., § 62 Rz. 64, m. w. N.). - BFH, 15.04.1994 - III B 97/93
Anforderungen an die Durchführung des Beschwerdeverfahrens
Auszug aus BFH, 20.08.1997 - V B 37/97
Werden die Kosten eines Verfahrens dem vollmachtlosen Vertreter auferlegt, so ist diese Entscheidung einer isolierten Kostenentscheidung gleichzusetzen, deren Anfechtung nach § 128 Abs. 4 Satz 1 FGO nicht statthaft ist (BFH-Beschluß vom 15. April 1994 III B 97/93, BFH/NV 1995, 148). - BFH, 03.12.1996 - IX B 109/96
Beschwerde gegen Kostenentscheidung
Auszug aus BFH, 20.08.1997 - V B 37/97
Der Senat entnimmt der Begründung, daß sich die Beschwerden lediglich gegen die Entscheidung über die dem Prozeßbevollmächtigten des Klägers auferlegten Verfahrenskosten richten und daß nicht die Unwirksamkeit der Klagerücknahme geltend gemacht wird (vgl. dazu Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 3. Dezember 1996 IX B 109/96, BFH/NV 1997, 306, m. w. N.).
- BFH, 17.06.1999 - VI B 109/99
Isolierte Kostenentscheidung
Da die Kosten nicht dem Kläger, sondern den Bevollmächtigten auferlegt worden sind, fehlt es für den Kläger schon an der notwendigen Beschwer (BFH-Beschlüsse vom 20. August 1997 V B 37/97, BFH/NV 1998, 207; vom 12. November 1993 III B 234/92, BStBl II 1994, 401, 403).Die Anfechtung der (isolierten) Kostenentscheidung in einem Einstellungsbeschluß ist nicht statthaft (…vgl. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 128 Rz. 9; BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1998, 207;… vom 28. September 1998 VII B 155/98, BFH/NV 1999, 341).
- FG Hamburg, 03.12.2010 - 3 KO 195/10
Verwaltungsakt nach Tod des Adressaten - Rechtsmittel und Kosten des Vertreters …
Selbst wenn der mit dem AdV-Antrag befasst gewesene Spruchkörper mangels bereits schriftlich beigebrachter Prozessvollmacht dem Erinnerungsführer persönlich als Vertreter ohne Vertretungsmacht die Kosten des gerichtlichen Verfahrens hätte auferlegen wollen, konnte das Gericht zwar die Rücknahme ohne Einwilligung des vollmachtlos Vertretenen als wirksam beurteilen (vgl. FG Rheinland-Pfalz vom 13. Mai 1987 1 K 103/85, Juris); es hätte jedoch eine Kostenentscheidung zu Lasten eines vollmachtlosen Vertreters nur in tenorierter Form treffen können, das heißt hier über § 144 FGO hinaus mittels eines ausdrücklichen Kostenausspruchs im Einstellungsbeschluss (vgl. FG Münster vom 25. Januar 1973 V 1630/72 L, EFG 1973, 278; FG Düsseldorf vom 02. Dezember 1970 VIII R 168/70 E, EFG 1971, 142; FG Berlin vom 01. April 1970 III R 133/69, EFG 1970, 401), gestützt auf § 136 Abs. 2 FGO (vgl. BFH vom 21. Oktober 1999 IX B 112/99, Juris; vom 20. August 1997 V B 37/97, BFH/NV 1998, 207).
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