Rechtsprechung
| BFH, 08.11.2012 - V B 38/12 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Nachweis Ausbildungswilligkeit beim Kindergeld - Aufklärungspflicht des FG
- openjur.de
Nachweis Ausbildungswilligkeit beim Kindergeld; Aufklärungspflicht des FG
- Bundesfinanzhof
EStG § 68, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 76
Nachweis Ausbildungswilligkeit beim Kindergeld - Aufklärungspflicht des FG - rechtsinformationen.bund.de
Nachweis Ausbildungswilligkeit beim Kindergeld - Aufklärungspflicht des FG
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 68 EStG 2002, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 76 FGO
Nachweis Ausbildungswilligkeit beim Kindergeld - Aufklärungspflicht des FG - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 76
Anforderungen an den Nachweis der Ausbildungsbereitschaft eines Kindes - datenbank.nwb.de
Nachweis des Ausbildungswillens des Kindes durch den Kindergeldberechtigten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 27.02.2012 - 1 K 172/10
- BFH, 08.11.2012 - V B 38/12
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BFH, 19.06.2008 - III R 66/05
Kindergeld: Die Meldung des Kindes bei der Agentur für Arbeit als Nachweis für …
Auszug aus BFH, 08.11.2012 - V B 38/12
Telefonische Anfragen können im Einzelfall als Nachweis ausreichen, wenn detailliert und glaubhaft dargelegt wird, mit welchen Firmen, Behörden usw. zu welchen Zeitpunkten (erfolglose) Gespräche geführt worden sind (vgl. BFH-Urteile vom 19. Juni 2008 III R 66/05, BFHE 222, 343, BStBl II 2009, 1005, …und vom 22. September 2011 III R 35/08, BFH/NV 2011, 232). - BFH, 22.09.2011 - III R 35/08
Kindergeld: Eingeschränkte Überprüfbarkeit der FG-Entscheidung zum ernsthaften …
Auszug aus BFH, 08.11.2012 - V B 38/12
Telefonische Anfragen können im Einzelfall als Nachweis ausreichen, wenn detailliert und glaubhaft dargelegt wird, mit welchen Firmen, Behörden usw. zu welchen Zeitpunkten (erfolglose) Gespräche geführt worden sind (vgl. BFH-Urteile vom 19. Juni 2008 III R 66/05, BFHE 222, 343, BStBl II 2009, 1005, und vom 22. September 2011 III R 35/08, BFH/NV 2011, 232). - BFH, 07.12.2006 - VIII B 48/05
NZB: Revisionszulassungsgründe
Auszug aus BFH, 08.11.2012 - V B 38/12
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) hat das FG nur hinreichend substantiierten Beweisanträgen nachzugehen, da die prozessuale Mitwirkungspflicht von dem Beteiligten verlangt, Beweisanträge zu bestimmten substantiierten Tatsachenbehauptungen zu stellen (BFH-Beschluss vom 7. Dezember 2006 VIII B 48/05, BFH/NV 2007, 712).
- FG Münster, 05.03.2013 - 13 K 2572/11
Anforderungen an die Festsetzung von Kindergeldleistungen für ein erwachsenes …
Telefonische Anfragen können im Einzelfall als Nachweis ausreichen, wenn detailliert und glaubhaft dargelegt wird, mit welchen Firmen, Behörden usw. zu welchen Zeitpunkten (erfolglose) Gespräche geführt worden sind (…BFH-Urteile vom 22.09.2011 III R 35/08, BFH/NV 2012, 232, vom 19.06.2008 III R 66/05, BFHE 222, 343, BStBl II 2009, 1005, …und vom 17.07.2008 III R 109/07, BFH/NV 2009, 391; BFH-Beschluss vom 8.011.2012 V B 38/12, juris).Die prozessuale Mitwirkungspflicht verlangt von dem Beteiligten, Beweisanträge zu bestimmten substantiierten Tatsachenbehauptungen zu stellen (BFH-Beschlüsse vom 08.11.2012 V B 38/12, juris, …und vom 07.12.2006 VIII B 48/05, BFH/NV 2007, 712).
Der Beweisantrag war daher als unzulässiger Beweisermittlungsantrag anzusehen (vgl. BFH-Beschluss vom 08.11.2012 V B 38/12, juris).
- FG Berlin-Brandenburg, 03.12.2013 - 6 K 6346/10
Familienleistungsausgleich (Aufhebung und Rückforderung des Kindergelds für Felix …
Rn. 27 b) Wird das Kind nicht oder nicht mehr in der Vermittlungskartei der Agentur für Arbeit geführt, muss es auf andere geeignete Weise nachweisen, dass es sich um einen Ausbildungsplatz bemüht hat, z. B. durch Vorlage von Stellenanzeigen in der Zeitung oder Bewerbungs- und Ablehnungsschreiben (BFH, Urteil vom 19. Juni 2008 III R 66/05, BStBl. II 2009, 1005; Beschluss vom 08. November 2012 V B 38/12, BFH/NV 2013, 524).Rn. 28 c) Die Beweislast für die Ausbildungswilligkeit des Kindes liegt beim Kindergeldberechtigten, d. h. bei der Klägerin (FG München, Urteil vom 03. Juli 2013 5 K 1523/12, Juris; BFH, Beschluss vom 08. November 2012 V B 38/12, BFH/NV 2013, 524).
- FG München, 03.07.2013 - 5 K 1523/12
Kindergeld: Nach drei Monaten Parallelbewerbung erforderlich bei …
Auch Bewerbungen und Absagen durch E Mails können zu berücksichtigen sein (ständige Rechtsprechung, zuletzt, soweit ersichtlich, in Bundesfinanzhof -BFH- Beschluss vom 8. November 2012 V B 38/12, nv, juris).
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