Rechtsprechung
| BFH, 08.10.2009 - V B 45/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
Vorsteuerabzug; Bezeichnung des Leistungsempfängers in der Rechnung
- Judicialis
FGO § 76; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 118 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Substanziierung der Revisionszulassungsgründe bei einer sog. kumulativen Begründung der Entscheidung
- datenbank.nwb.de
Bezeichnung des Leistungsempfängers in der Rechnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Münster, 26.02.2009 - 5 K 3070/05
- BFH, 08.10.2009 - V B 45/09
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BFH, 02.04.1997 - V B 26/96
Zur zutreffenden Bezeichnung des Leistungsempfängers in Rechnungen für Zwecke des …
Auszug aus BFH, 08.10.2009 - V B 45/09
Demgegenüber hat der Bundesfinanzhof (BFH) bereits mit Beschluss vom 2. April 1997 V B 26/96 (BFHE 182, 430, BStBl II 1997, 443) entschieden, dass für die Bezeichnung von Leistungsempfänger und leistendem Unternehmer in der Rechnung gleichermaßen eine Bezeichnung erforderlich ist, die eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung des Namens und der Anschrift des jeweiligen Unternehmers ermöglicht. - BFH, 27.06.1996 - V R 51/93
Vorsteuerabzug aus einer GmbH-Rechnung nur zulässig, wenn der in der Rechnung …
Auszug aus BFH, 08.10.2009 - V B 45/09
Somit hat sich der Leistungsempfänger nicht nur hinsichtlich der in der Rechnung angegebenen Geschäftsdaten des Rechnungserstellers (Anschrift, Firma und Rechtsform) zu vergewissern (BFH-Urteil vom 27. Juni 1996 V R 51/93, BFHE 181, 197, BStBl II 1996, 620), sondern ebenso hinsichtlich seiner eigenen Geschäftsdaten. - BFH, 21.10.1999 - V R 94/98
Vorsteuerabzug; Bezeichnung des Leistenden
Auszug aus BFH, 08.10.2009 - V B 45/09
Zwar kann auch die Angabe einer unzutreffenden Rechtsform im Einzelfall unschädlich sein (BFH-Urteil vom 21. Oktober 1999 V R 94/98, BFH/NV 2000, 610 zur unzutreffenden Bezeichnung einer GmbH als Einzelfirma). - BFH, 29.03.2006 - I B 53/05
NZB: Verfahrensmängel
Auszug aus BFH, 08.10.2009 - V B 45/09
Insoweit fehlte es bereits am Vortrag aufgrund welcher Umstände die Beweisangebote der Klägerin nach der maßgeblichen Rechtsauffassung des FG (vgl. BFH-Beschluss vom 29. März 2006 I B 53/05, BFH/NV 2006, 1484) entscheidungserheblich waren. - BFH, 07.11.2006 - VII B 29/06
GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer; LSt-Haftung
Auszug aus BFH, 08.10.2009 - V B 45/09
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH muss, wenn das FG seine Entscheidung mit einer sog. kumulativen Begründung versehen hat, von der jede für sich das Ergebnis des angefochtenen Urteils trägt, für jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund schlüssig dargetan werden und vorliegen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 7. November 2006 VII B 29/06, BFH/NV 2007, 399).
- FG Baden-Württemberg, 23.03.2017 - 1 K 3704/15
Zulässiger Ansatz von Sicherheitszuschlägen im Rahmen einer Schätzung von …
Hierfür ist eine Bezeichnung erforderlich und ausreichend, die eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung des Namens und der Anschrift des Leistungsempfängers ermöglicht (BFH-Entscheidungen vom 2. April 1997 V B 26/96, BFHE 182, 430, BStBl II 1997, 443; vom 6. Oktober 2005 V R 40/01, BFHE 212, 138, BStBl II 2007, 13; vom 23. September 2009 XI R 14/08, BFHE 227, 218, BStBl II 2010, 243; vom 8. Oktober 2009 V B 45/09, BFH/NV 2010, 261). - FG Berlin-Brandenburg, 22.02.2011 - 5 V 5004/11
Kein Vorsteuerabzug wegen unrichtiger Bezeichnung der Rechtsform des …
Hieraus folgt, dass die unzutreffende Angabe der Rechtsform des Leistungsempfängers zum Verlust des Vorsteuerabzugs führt, wenn bei Angabe einer inländischen anstelle einer ausländischen Rechtsform eine erhöhte Verwechselungsgefahr in Bezug auf die Person des Leistungsempfängers besteht (Beschluss des BFH vom 8.10.2009 V B 45/09, BFH/NV 2010, 261). - FG Berlin-Brandenburg, 09.10.2014 - 5 K 5092/14
Kein rückwirkender Vorsteuerabzug bei Berichtigung von unzutreffenden Angaben in …
Hieraus folgt, dass die unzutreffende Angabe der Rechtsform des Leistungsempfängers zum Verlust des Vorsteuerabzugs führt, wenn bei Angabe einer inländischen anstelle einer ausländischen Rechtsform eine erhöhte Verwechselungsgefahr in Bezug auf die Person des Leistungsempfängers besteht (Beschluss des BFH vom 8.10.2009 V B 45/09, BFH/NV 2010, 261).
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