Rechtsprechung
| BFH, 23.07.1992 - V B 48/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die ordnungsgemäße Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BFH, 13.09.1991 - IV B 105/90
Grundsätzlich keine Verfassungs- und Rechtswidrigkeit des angefochtenen …
Auszug aus BFH, 23.07.1992 - V B 48/92
Dies erfordert, daß die Tatsachen, die den Verfahrensmangel ergeben, genau angegeben werden und außerdem dargelegt wird, daß das Urteil des Finanzgerichts (FG) auf dem Mangel beruhen kann (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 13. September 1991 IVB105/90, BFHE 165, 469, BStBl II1992, 148 m.w.N.). - BFH, 07.07.1976 - I R 218/74
Medizinischer Fußpfleger erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Auszug aus BFH, 23.07.1992 - V B 48/92
Dabei ist von der materiell-rechtlichen Auffassung des FG auszugehen (BFH-Urteil vom 7. Juli 1976 IR218/74, BFHE 119, 274, BStBl II1976, 621;… Senatsbeschluß vom 11. Januar 1990 V B 109/89, BFH/NV 1990, 607; ständige Rechtsprechung). - BFH, 11.01.1990 - V B 109/89
Gründe für eine Zulassung der Revision
Auszug aus BFH, 23.07.1992 - V B 48/92
Dabei ist von der materiell-rechtlichen Auffassung des FG auszugehen (BFH-Urteil vom 7. Juli 1976 IR218/74, BFHE 119, 274, BStBl II1976, 621; Senatsbeschluß vom 11. Januar 1990 V B 109/89, BFH/NV 1990, 607; ständige Rechtsprechung). - BFH, 16.01.1990 - VII B 116/89
Voraussetzungen der ordnungsgemäßen Rüge der Verletzung der …
Auszug aus BFH, 23.07.1992 - V B 48/92
Im letzten Falle ist für die ordnungsgemäße Rüge der mangelnden Sachaufklärung die genaue Angabe der Beweismittel erforderlich, die das FG nicht erhoben hat, deren Erhebung sich ihm aber auch ohne besonderen Antrag als noch erforderlich hätte aufdrängen müssen (BFH-Beschluß vom 16. Januar 1990 VII B 116/89, BFH/NV 1990, 715). - BFH, 28.03.1989 - V B 90/87
Auszug aus BFH, 23.07.1992 - V B 48/92
Wird als Verfahrensmangel die Versagung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO) geltend gemacht, ist schlüssig vorzutragen, was bei zureichendem rechtlichem Gehör vorgebracht worden wäre und daß dieser Vortrag das FG möglicherweise zu einer anderen Entscheidung veranlaßt hätte (BFH-Beschluß vom 28. März 1989 V B 90, 98/87, BFH/NV 1991, 98; ständige Rechtsprechung).
- BFH, 14.03.1994 - VI B 70/92
Anforderungen an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels
Wird - wie im Streitfall - die Verletzung der Sachaufklärungspflicht des FG gerügt, so muß der Beschwerdeführer vortragen, daß das FG von ihm angebotene Beweise nicht erhoben habe oder daß es den Sachverhalt auch ohne Beweisantritt aufgrund bestimmter Umstände und mit näher bezeichneten Beweismitteln von Amts wegen hätte aufklären müssen (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 23. Juli 1992 V B 48/92, BFH/NV 1993, 307, …und vom 8. Februar 1993 I B 127-128/92, BFH/NV 1993, 551). - BFH, 02.11.1993 - V B 137/93
Anforderungen an die Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde
Notwendig ist u.a. die Darlegung, daß das angefochtene Urteil auf dem geltend gemachten Verfahrensmangel beruhen kann; dabei ist von der materiell-rechtlichen Auffassung des FG auszugehen (vgl. z.B. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. Juli 1992 V B 48/92, BFH/NV 1993, 307 m.w.N.).
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