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Rechtsprechung
   BFH, 09.08.2005 - V B 56/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,9323
BFH, 09.08.2005 - V B 56/05 (https://dejure.org/2005,9323)
BFH, Entscheidung vom 09.08.2005 - V B 56/05 (https://dejure.org/2005,9323)
BFH, Entscheidung vom 09. August 2005 - V B 56/05 (https://dejure.org/2005,9323)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
    NZB: Schätzung - Verfahrensfehler

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 02.02.1982 - VIII R 65/80

    Schätzungsmethode - Aufschlagschätzung - Aufbewahrungsfrist - Buchführung - …

    Auszug aus BFH, 09.08.2005 - V B 56/05
    Diese erfassen auch die Schätzungsmethode (BFH-Urteil vom 2. Februar 1982 VIII R 65/80, BFHE 135, 158, BStBl II 1982, 409).
  • BFH, 01.12.1999 - XI B 88/98

    Darlegung von Zulassungsgründen

    Auszug aus BFH, 09.08.2005 - V B 56/05
    Wird --wie hier zusätzlich-- die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision darauf gestützt, dass das FG seine Verpflichtung zur Aufklärung des Sachverhalts (§ 76 Abs. 1 FGO) verletzt habe, ist die Beschwerde nach ständiger Rechtsprechung des BFH (s. z.B. Beschlüsse vom 1. Dezember 1999 XI B 88, 89/98, BFH/NV 2000, 730, …und vom 15. September 2000 V B 128/00, BFH/NV 2001, 323) nur formgerecht erhoben, wenn der Beschwerdeführer u.a. auch vorträgt, weshalb er, der Beschwerdeführer, --wenn er (wie hier) durch einen fachkundigen Prozessbevollmächtigten vertreten war-- in der mündlichen Verhandlung nicht ausdrücklich auf der von ihm angeregten Beweiserhebung bestanden hat.
  • BFH, 24.10.1995 - I B 14/95
    Auszug aus BFH, 09.08.2005 - V B 56/05
    Ein unzutreffendes Schätzungsergebnis, sollte es im Streitfall vorliegen, ist somit kein Verfahrensfehler i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO (vgl. BFH-Beschluss vom 24. Oktober 1995 I B 14/95, BFH/NV 1996, 339).
  • BFH, 15.09.2000 - V B 128/00

    Revision; Darlegung von Zulassungsgründen

    Auszug aus BFH, 09.08.2005 - V B 56/05
    Wird --wie hier zusätzlich-- die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision darauf gestützt, dass das FG seine Verpflichtung zur Aufklärung des Sachverhalts (§ 76 Abs. 1 FGO) verletzt habe, ist die Beschwerde nach ständiger Rechtsprechung des BFH (…s. z.B. Beschlüsse vom 1. Dezember 1999 XI B 88, 89/98, BFH/NV 2000, 730, und vom 15. September 2000 V B 128/00, BFH/NV 2001, 323) nur formgerecht erhoben, wenn der Beschwerdeführer u.a. auch vorträgt, weshalb er, der Beschwerdeführer, --wenn er (wie hier) durch einen fachkundigen Prozessbevollmächtigten vertreten war-- in der mündlichen Verhandlung nicht ausdrücklich auf der von ihm angeregten Beweiserhebung bestanden hat.
  • BFH, 04.07.1995 - VII B 43/95

    Rüge eines Verstoßes gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze

    Auszug aus BFH, 09.08.2005 - V B 56/05
    Soweit der Kläger in diesem Zusammenhang vorträgt, das FG sei von unzutreffenden Annahmen ausgegangen, macht er materielle Rechtsfehler geltend, die nach dem abschließenden Katalog des § 115 Abs. 2 FGO nicht zu einer Zulassung der Revision führen können (vgl. BFH-Beschluss vom 4. Juli 1995 VII B 43/95, BFH/NV 1996, 197).
  • BFH, 21.03.2006 - X B 94/05

    NZB: Rüge von Verfahrensmängeln; Einhaltung der Begründungsfrist

    Sie betrifft damit einen --behaupteten-- materiell-rechtlichen Mangel der Vorentscheidung, der für sich genommen die Zulassung der Revision nicht rechtfertigen kann (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. März 2005 X B 46/04, BFH/NV 2005, 1132, …und vom 19. Oktober 2005 X B 86/05, BFH/NV 2006, 118; BFH-Beschluss vom 9. August 2005 V B 56/05, BFH/NV 2005, 2230).
  • BFH, 24.03.2010 - VI B 132/09

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Überprüfung eines Lohnsteuerhaftungsbescheids - …

    Ein unzutreffendes Schätzungsergebnis, sollte es im Streitfall vorliegen, ist somit kein Verfahrensfehler i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO (vgl. BFH-Beschluss vom 9. August 2005 V B 56/05, BFH/NV 2005, 2230).
  • BFH, 24.03.2010 - VI B 131/09

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Überprüfung eines Lohnsteuerhaftungsbescheids

    Ein unzutreffendes Schätzungsergebnis, sollte es im Streitfall vorliegen, ist somit kein Verfahrensfehler i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO (vgl. BFH-Beschluss vom 9. August 2005 V B 56/05, BFH/NV 2005, 2230).
  • BFH, 14.09.2010 - IV B 60/09

    Fehlinterpretation der Einlassung von Beteiligten als Revisionsgrund - Rüge nicht …

    Verfahrensfehlerhaft wäre indes nur, wenn das FG seiner Sachaufklärungspflicht gemäß § 76 Abs. 1 FGO nicht nachgekommen wäre oder Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) unberücksichtigt gelassen hätte (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 9. August 2005 V B 56/05, BFH/NV 2005, 2230).
  • BFH, 28.09.2007 - XI B 38/07

    Verfahrensrüge wegen unterlassener Sachaufklärung

    Die darin liegende Rüge eines materiell-rechtlichen Mangels der Vorentscheidung ist nicht geeignet, die Zulassung der Revision zu rechtfertigen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 9. August 2005 V B 56/05, BFH/NV 2005, 2230;… vom 19. Oktober 2005 X B 86/05, BFH/NV 2006, 118).
  • BFH, 18.10.2007 - XI B 75/07

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Ladung; Vorliegen einer …

    Die darin liegende Rüge eines materiell-rechtlichen Mangels der Vorentscheidung ist nicht geeignet, die Zulassung der Revision zu rechtfertigen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 9. August 2005 V B 56/05, BFH/NV 2005, 2230;… vom 19. Oktober 2005 X B 86/05, BFH/NV 2006, 118).
  • BFH, 14.08.2007 - XI B 7/07

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

    Die darin liegende Rüge eines materiell-rechtlichen Mangels der Vorentscheidung ist nicht geeignet, die Zulassung der Revision zu rechtfertigen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 9. August 2005 V B 56/05, BFH/NV 2005, 2230;… vom 19. Oktober 2005 X B 86/05, BFH/NV 2006, 118).
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