Rechtsprechung
| BFH, 22.05.1998 - V B 73/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3
- Wolters Kluwer
Umsatzsteuersonderprüfung - Erhöhung des Umsatzes - Ungeklärte Geldzuflüsse - Sicherheitszuschlag - Beweisaufnahme - Ehemann als Zeuge - Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätze der Beweiswürdigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BFH, 19.11.1985 - VIII R 4/83
Zur Frage der Gewinnerzielungsabsicht als dem Streben nach einem Totalgewinn und …
Auszug aus BFH, 22.05.1998 - V B 73/97
Dies gilt auch dann, wenn sich ein solcher Verstoß nicht auf die rechtliche Subsumtion, sondern auf die Würdigung von Tatsachen erstreckt (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. November 1985 VIII R 4/83, BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289;… BFH-Beschluß vom 19. August 1992 V B 30/90, BFH/NV 1995, 748). - BFH, 19.08.1992 - V B 30/90
Zuordnung des Tatbestandsmerkmals Leistung im Umsatzsteuerrecht anhand eines …
Auszug aus BFH, 22.05.1998 - V B 73/97
Dies gilt auch dann, wenn sich ein solcher Verstoß nicht auf die rechtliche Subsumtion, sondern auf die Würdigung von Tatsachen erstreckt (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. November 1985 VIII R 4/83, BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289; BFH-Beschluß vom 19. August 1992 V B 30/90, BFH/NV 1995, 748).
- BFH, 20.04.2004 - IV B 113/02
Verfahrensmangel: nicht mit Gründen versehenes Urteil
Den Urteilsgründen muss zu entnehmen sein, aufgrund welcher Unterlagen oder Erwägungen der Tatrichter zu den seiner Entscheidung zugrunde liegenden Feststellungen und seinen rechtlichen Folgerungen gelangt ist (BFH-Beschluss vom 22. Mai 1998 V B 73/97, BFH/NV 1999, 52). - BFH, 03.02.1999 - X B 137/98
NZB; Begründungserfordernis
Soweit der Einwand, das Finanzgericht (FG) habe sich "trotz ausführlicher Erörterung in der mündlichen Verhandlung nicht mit der Frage der Vertreterbestellung und deren Möglichkeit" auseinandergesetzt, nicht überhaupt gegen die dem angefochtenen Urteil zugrunde liegende Rechtsansicht gerichtet und daher in diesem Zusammenhang unbeachtlich ist (…vgl. etwa die BFH-Beschlüsse vom 28. April 1998 V B 140/97, BFH/NV 1999, 80, 81; vom 22. Mai 1998 V B 73/97, BFH/NV 1999, 52, …und vom 2. Juni 1998 XI B 83/97, BFH/NV 1999, 53, 54;… Gräber, a.a.O., § 115 Rz. 24 ff., m.w.N.), erweist er sich angesichts der Urteilsbegründung als unzutreffend.
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