Rechtsprechung
| BFH, 28.02.2014 - V B 76/13 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Beurteilung eines Gegenstandes als "Originalerzeugnis der Bildhauerkunst" - Rechtliches Gehör
- openjur.de
Beurteilung eines Gegenstandes als "Originalerzeugnis der Bildhauerkunst"; Rechtliches Gehör
- Bundesfinanzhof
FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § ... 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3, FGO § 96 Abs 2, GG Art 103 Abs 1, UStG Anl 2 Nr 53 Buchst c, FGO § 96 Abs 1 S 1, UStG § 12 Abs 2 Nr 1, UStG VZ 2009, UStG VZ 2010
Beurteilung eines Gegenstandes als "Originalerzeugnis der Bildhauerkunst" - Rechtliches Gehör - rechtsinformationen.bund.de
Beurteilung eines Gegenstandes als "Originalerzeugnis der Bildhauerkunst" - Rechtliches Gehör
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 3 FGO, § 96 Abs 2 FGO
Beurteilung eines Gegenstandes als "Originalerzeugnis der Bildhauerkunst" - Rechtliches Gehör - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die umsatzsteuerliche Behandlung von Werken der Bildhauerkunst mangels Darlegung eines Divergenzfalls
- datenbank.nwb.de
Originalerzeugnis der Bildhauerkunst i.S. der Anlage 2 Nr. 53 Buchstabe c UStG; Gewährung rechtlichen Gehörs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 06.06.2013 - 5 K 325/12
- BFH, 28.02.2014 - V B 76/13
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BFH, 26.11.1996 - VII R 54/96
Berechnung des Umsatzsteuersatzes für "Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst"
Auszug aus BFH, 28.02.2014 - V B 76/13
Rn. 5 Dieser Rechtssatz stehe im Widerspruch zu einem ebenfalls entscheidungserheblichen Rechtssatz aus dem Urteil des BFH vom 26. November 1996 VII R 54/96 (BFH/NV 1997, 724).Das FG hat sich nicht nur formal auf das Urteil des BFH in BFH/NV 1997, 724 bezogen, sondern es hat sich auch inhaltlich daran orientiert.
Das FG ist vielmehr im Einklang mit dem vom FA als tragend herausgearbeiteten Rechtssatz des BFH-Urteils in BFH/NV 1997, 724 zu dem Schluss gelangt, dass die Werke des Klägers mit handwerklich oder industriell gefertigter Ware nicht zu vergleichen seien.
- BFH, 17.01.2013 - IX B 74/12
Darlegung eines Gehörsverstoßes - Mietvertrag unter nahen Angehörigen - …
Auszug aus BFH, 28.02.2014 - V B 76/13
Im Übrigen verpflichtet das Gebot, rechtliches Gehör zu gewähren, das Gericht nicht, die für die Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte mit den Beteiligten umfassend zu erörtern und ihnen die einzelnen für die Entscheidung maßgebenden Gesichtspunkte im Voraus anzudeuten oder das Ergebnis einer Gesamtwürdigung einzelner Umstände offen zu legen; das Gericht ist insbesondere nicht verpflichtet, der von einem Beteiligten vertretenen Rechtsansicht zu folgen (BFH-Beschluss vom 17. Januar 2013 IX B 74/12, juris, mit Nachweisen).
- BFH, 26.11.2025 - V B 74/24
Zur mangelnden Darlegung von Zulassungsgründen
Auch das vorläufige Ergebnis seiner Gesamtwürdigung einzelner Umstände muss es nicht im Voraus offenlegen (BFH-Beschlüsse vom 28.02.2014 - V B 76/13, BFH/NV 2014, 900, Rz 8; vom 07.03.2023 - VI B 4/22, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2023, 669, Rz 21). - FG Baden-Württemberg, 22.06.2015 - 14 K 3317/13
Umsatzsteuersatz für "Feuerschalen": Abgrenzung Handelware von …
Rn. 31 Im Ergebnis hat hiernach also eine Gesamtwürdigung des äußeren Erscheinungsbildes zu erfolgen, bei der zu beurteilen ist, ob es sich bei dem Werk um eine höchst persönliche Schöpfung handelt, mit der der Künstler einem ästhetischen Ideal Ausdruck verleiht (vgl. Beschlüsse des BFH vom 28. Februar 2014 V B 76/13, BFH/NV 2014, 900;… 12. September 2013 VII B 5/13, BFH/NV 2014, 78 …und vom 12. September 2007 VII S 61/06 (PKH), BFH/NV 2008, 121) und bei dem daher der künstlerische Eindruck prägend ist oder ob es wegen seines überwiegenden Gebrauchswerts oder anderer objektiver Merkmale mit vergleichbaren industriellen oder handwerklichen Erzeugnissen in (potentiellen) wirtschaftlichen Wettbewerb tritt.
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