Rechtsprechung
| BFH, 03.11.2016 - V B 81/16 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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Beseitigung der Gefährdung des Steueraufkommens bei unberechtigtem Steuerausweis
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
FGO § 115 Abs 2 Nr 1, UStG § 14c Abs 2 S 4, UStG VZ 2012
Beseitigung der Gefährdung des Steueraufkommens bei unberechtigtem Steuerausweis - rechtsinformationen.bund.de
Beseitigung der Gefährdung des Steueraufkommens bei unberechtigtem Steuerausweis
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 14c Abs 2 S 4 UStG 2005, UStG VZ 2012
Beseitigung der Gefährdung des Steueraufkommens bei unberechtigtem Steuerausweis - IWW
§ 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 14c Abs. 2 Satz 4 des Umsatzsteuergesetzes (UStG), § 14c Abs. 2 Satz 4 UStG, § 14c UStG, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO, § 14c Abs. 2 Satz 3 UStG, § 135 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die umsatzsteuerliche Behandlung von Erlösen mangels grundsätzlicher Bedeutung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die umsatzsteuerliche Behandlung von Erlösen mangels grundsätzlicher Bedeutung
- rechtsportal.de
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ; UStG § 14 Abs. 2 S. 4
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die umsatzsteuerliche Behandlung von Erlösen mangels grundsätzlicher Bedeutung - datenbank.nwb.de
Berichtigung des unberechtigten Steuerausweises; Beseitigung der Gefährdung des Steueraufkommens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der noch nicht berichtigte Steuerausweis - und die Umsatzsteuersonderprüfung
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Unrichtiger und unberechtigter Steuerausweis
- Unberechtigter Steuerausweis nach § 14c Abs. 2 UStG
- Rechnungsberichtigung
- Gefährdung des Steueraufkommens
Verfahrensgang
- FG Saarland, 18.05.2016 - 1 K 1047/13
- BFH, 03.11.2016 - V B 81/16
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BFH, 16.09.2015 - XI R 47/13
Zur Beseitigung der Gefährdung des Steueraufkommens bei unberechtigtem …
Auszug aus BFH, 03.11.2016 - V B 81/16
Rn. 8 Mit der behaupteten Divergenzentscheidung hat der BFH entschieden, dass eine Gefährdung des Steueraufkommens nicht i.S. von § 14c Abs. 2 Satz 3 UStG beseitigt ist, wenn die zuständige Steuerfahndungsstelle Zweifel daran hat, ob in Rechnung gestellte Leistungen tatsächlich ausgeführt worden sind (BFH-Urteil vom 16. September 2015 XI R 47/13, Betriebs-Berater --BB-- 2016, 481).Im Übrigen zitiert der BFH in der behaupteten Divergenzentscheidung auch den Gesetzestext von § 14c Abs. 2 Satz 4 UStG (Urteil in BB 2016, 481, Rz 47), der im Streitfall --im Unterschied zur behaupteten Divergenzentscheidung-- einschlägig war.
- BFH, 14.12.2015 - XI B 113/14
Umsatzbesteuerung von Glücksspielen; Vereinbarkeit des § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG …
Auszug aus BFH, 03.11.2016 - V B 81/16
Außerdem muss die Rechtsfrage klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärbar sein (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 14. Dezember 2015 XI B 113/14, BFH/NV 2016, 599, Rz 7, m.w.N.).An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn die Rechtsfrage anhand der gesetzlichen Grundlagen und der bereits vorliegenden Rechtsprechung beantwortet werden kann und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung der Rechtsfrage durch den BFH geboten erscheinen lassen (vgl. Beschluss in BFH/NV 2016, 599, Rz 7, m.w.N.).
- BFH, 02.06.2016 - IX B 10/16
Steuerbarkeit des Gewinns aus der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung …
Auszug aus BFH, 03.11.2016 - V B 81/16
Danach ist schon nicht ersichtlich, dass es sich bei dem Streitfall und der behaupteten Divergenzentscheidung um einen gleichen oder vergleichbaren Sachverhalt handelt, bei dem es um dieselbe Rechtsfrage gehen würde (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 2. Juni 2016 IX B 10/16, BFH/NV 2016, 1448, Rz 9).
- BFH, 07.04.2025 - V B 7/24
Zur Aufrechnung mit anzeigelos abgetretenen Steuererstattungsansprüchen
Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage, wenn hinsichtlich ihrer Beantwortung Unsicherheit besteht, nicht aber, wenn die Rechtsfrage anhand der gesetzlichen Grundlagen und der bereits vorliegenden Rechtsprechung beantwortet werden kann und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar oder vorgetragen sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage geboten erscheinen lassen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 13.08.2019 - III B 2/19, BFH/NV 2019, 1362, Rz 9; vom 03.11.2016 - V B 81/16, BFH/NV 2017, 330, Rz 3 …und vom 04.01.2023 - XI B 51/22, BFH/NV 2023, 279, Rz 3). - BFH, 09.07.2025 - XI R 25/23
Unrichtiger Steuerausweis; Berichtigung der Rechnung durch einen mit der Prüfung …
Rn. 39 cc) Die für eine Berichtigung des unberechtigten Steuerausweises erforderliche Beseitigung der Gefährdung des Steueraufkommens kommt in Betracht, wenn ein Vorsteuerabzug beim Empfänger der Rechnung nicht durchgeführt oder die geltend gemachte Vorsteuer an die Finanzbehörde zurückgezahlt worden ist (s. § 14c Abs. 2 Satz 4 UStG zum unberechtigten Steuerausweis; vgl. BFH-Beschluss vom 03.11.2016 - V B 81/16, BFH/NV 2017, 330, Leitsatz 1 und Rz 5; BFH-Urteil vom 08.11.2016 - VII R 34/15, BFHE 256, 6, BStBl II 2017, 496, Rz 17). - FG Nürnberg, 27.11.2018 - 2 K 54/16
Umsatzsteuer 2011
Die Gefährdung des Steueraufkommens kann auch dann beseitigt sein, wenn der Rechnungsempfänger wegen einer Umsatzsteuersonderprüfung an der Durchführung des begehrten Vorsteuerabzugs tatsächlich gehindert war (BFH-Beschluss vom 03.11.2016 V B 81/16, BFH/NV 2017, 330).Die Vorschrift ist somit unabhängig davon anwendbar, warum der Vorsteuerabzug letztlich nicht geltend gemacht werden konnte (vgl. BFH-Beschluss vom 03.11.2016 V B 81/16, BFH/NV 2017, 330, Rn. 5).
- FG München, 27.07.2023 - 14 K 2411/21
Umsatzsteuer 2020
Da § 14c Abs. 2 UStG seinem Wortlaut nach lediglich darauf abstellt, ob ein Vorsteuerabzug im Ergebnis nicht durchgeführt wurde, ist die Regelung unabhängig davon anwendbar, weshalb der Vorsteuerabzug letztlich nicht geltend gemacht werden konnte (BFH-Beschluss vom 3. November 2016 - V B 81/16, BFH/NV 2017, 330, Rn. 5). - BFH, 24.06.2025 - V B 72/23
Auslegung von Prozesserklärungen
Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage, wenn hinsichtlich ihrer Beantwortung Unsicherheit besteht, nicht aber, wenn die Rechtsfrage anhand der gesetzlichen Grundlagen und der bereits vorliegenden Rechtsprechung beantwortet werden kann und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar oder vorgetragen sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage geboten erscheinen lassen (vgl. Senatsbeschluss vom 03.11.2016 - V B 81/16, BFH/NV 2017, 330, Rz 3;… BFH-Beschlüsse vom 13.08.2019 - III B 2/19, BFH/NV 2019, 1362, Rz 9;… vom 04.01.2023 - XI B 51/22, BFH/NV 2023, 279, Rz 3).
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