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| BFH, 25.02.1993 - V B 84/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (2)
- BFH, 08.12.1988 - V R 28/84
Nichtunternehmer, die sich rechtsirrtümlich für Unternehmer halten, schulden in …
Auszug aus BFH, 25.02.1993 - V B 84/92
Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 8. Dezember 1988 V R 28/84, BFHE 155, 427, BStBl II 1989, 250 [BFH 08.12.1988 - V R 28/84]) bestand für den Antragsteller keine Berichtigungsmöglichkeit, da eine entsprechende Anwendung des § 14 Abs. 2 UStG 1980 auf die Fälle des gesonderten Steuerausweises durch Nichtunternehmer, die sich irrtümlich für Unternehmer halten, ausgeschlossen ist. - BFH, 19.04.1968 - IV B 3/66
Statthaftigkeit einer Anschlussbeschwerde im finanzgerichtlichen Verfahren und …
Auszug aus BFH, 25.02.1993 - V B 84/92
3.Aussetzung der Vollziehung wegen unbilliger, nicht durch öffentliche Interessen gebotener Härte i.S. des § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO setzt voraus, daß dem Steuerpflichtigen durch die Zahlung Nachteile drohen, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und die nicht oder schwer wiedergutzumachen wären, oder daß die wirtschaftliche Existenz durch die Zahlung gefährdet würde (Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 19. April 1968 IV B 3/66, BFHE 92, 314, BStBl II 1968, 538, unter B. V.).
- BFH, 31.07.2019 - XI B 15/19
AdV; Umsätze eines privaten Arbeitsvermittlers; keine Berichtigung von Rechnungen …
Rn. 20 3. AdV wegen unbilliger, nicht durch öffentliche Interessen gebotener Härte i.S. des § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO setzt voraus, dass dem Steuerpflichtigen durch die Zahlung Nachteile drohen, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und die nicht oder schwer wiedergutzumachen wären, oder dass die wirtschaftliche Existenz durch die Zahlung gefährdet würde (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Februar 1993 - V B 84/92, BFH/NV 1994, 422, unter II.3.).Im Verfahren wegen Rechtmäßigkeit der Umsatzsteuerfestsetzung kann jedoch nicht über Billigkeitsmaßnahmen gemäß §§ 163, 227 AO befunden werden (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1994, 422, unter II.4.).
- BFH, 27.06.2008 - II B 20/08
Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage
a) Das Vorbringen des Klägers, das Finanzgericht (FG) habe einen Billigkeitserlass unter dem Gesichtspunkt der Folgenbeseitigung oder von Treu und Glauben nicht in Erwägung gezogen und sei damit von den Entscheidungen des BFH vom 10. Juni 1975 VIII R 50/72 (BFHE 116, 103, BStBl II 1975, 789) und vom 25. Februar 1993 V B 84/92 (BFH/NV 1994, 422) abgewichen, genügt den Darlegungsanforderungen nicht. - FG Rheinland-Pfalz, 14.12.2004 - 2 K 2588/04
Vorliegen einer Steuerbefreiung bei Durchführung von ärztlichen Leistungen …
Die Rechtmäßigkeit des Steuerfestsetzungsbescheides darf ein Steuerpflichtiger aber nicht mit Einwendungen gegen den Grundlagenbescheid angreifen, § 351 Abs. 2 AO, § 42 FGO (vgl. hierzu: BFH, Beschlüsse vom 18. März 1996, V B 131/95, NV 1996, 692 undvom 25. Februar 1993, V B 84/92, NV 1994, 422).
- BFH, 04.04.1996 - V S 1/96 Da nach den vorstehenden Ausführungen die Erfolgsaussichten des Einspruchs gegen die geänderten Umsatzsteuerbescheide als offen zu betrachten sind und im Streitfall eine Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz der Antragstellerin unstreitig vorhanden ist, würde eine Vollziehung der streitgegenständlichen Bescheide vor Bestandskraft eine unbillige, nicht durch öffentliche Interessen gebotene Härte darstellen (Beschlüsse des Senats vom 25. Februar 1993 V B 84/92, BFH/NV 1994, 422, …und vom 31. August 1987 V B 57/86, BFH/NV 1988, 174).
- BFH, 13.02.1998 - V B 69/97
Option: Beginn der Gebäudeerrichtung
Eine Aussetzung der Vollziehung wegen unbilliger, nicht durch öffentliche Interessen gebotener Härte i. S. des § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO setzt voraus, daß dem Steuerpflichtigen durch die Zahlung Nachteile drohen, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und die nicht oder schwer wiedergutzumachen wären, oder daß die wirtschaftliche Existenz durch die Zahlung gefährdet würde (vgl. z. B. BFH-Beschluß vom 25. Februar 1993 V B 84/92, BFH/NV 1994, 422 m. w. N.). - BFH, 20.12.2000 - III B 31/00
Divergenzrüge - Treu und Glauben - Investitionszulage - Verfahrensmangel - …
Der Beklagte und Beschwerdeführer (das Finanzamt --FA--) meint, das angefochtene Urteil des Finanzgerichts (FG) weiche von dem Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. Februar 1993 V B 84/92 (BFH/NV 1994, 422) ab. - BFH, 26.11.1998 - XI B 167/97
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
Falls der Kläger ein Abweichen der Vorentscheidung von dem von ihm zitierten BFH-Beschluß vom 25. Februar 1993 V B 84/92 (BFH/NV 1994, 422) rügen wollte, so hätte er abstrakte Rechtssätze des angefochtenen Urteils und der BFH-Entscheidung gegenüberstellen und darlegen müssen, daß sie sich widersprechen. - FG München, 17.10.2001 - 6 V 3619/01
Neuregelung des § 34 Abs. 1 EStG durch das StEntlG 1999/2000/2002 vom 24.3.1999 …
- FG München, 08.10.2019 - 12 V 1818/19
Ermittlung der Einkünfteerzielungsabsicht in Fällen offener und verdeckter …
Diese unbillige Härte i.S. des § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO setzt voraus, dass dem Steuerpflichtigen durch die Zahlung Nachteile drohen, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und die nicht oder schwer wiedergutzumachen wären, oder dass die wirtschaftliche Existenz durch die Zahlung gefährdet würde (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. Februar 1993 V B 84/92, BFH/NV 1994, 422 ;… vom 31. Juli 2019 XI B 15/19, BFH/NV 2019, nn, juris). - OVG Sachsen, 27.06.2014 - 5 B 570/13
- FG Düsseldorf, 12.05.1999 - 9 V 2019/99
Anspruch auf Aussetzung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheides; Annahme …
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