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Rechtsprechung
   BFH, 16.03.2016 - V B 89/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,9489
BFH, 16.03.2016 - V B 89/15 (https://dejure.org/2016,9489)
BFH, Entscheidung vom 16.03.2016 - V B 89/15 (https://dejure.org/2016,9489)
BFH, Entscheidung vom 16. März 2016 - V B 89/15 (https://dejure.org/2016,9489)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Grundsätzliche Bedeutung - Ablaufhemmung wegen Fahndungsprüfung - Verwirkung - Neue Tatsache - "Vorliegen" einer Steuerhinterziehung oder einer leichtfertigen Steuerverkürzung i. S. des § 173 Abs. 2 AO

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 116 Abs 3 S 3, AO § 171 Abs 5, AO § 173 Abs 1, AO § 173 Abs 2, AO § 370, AO § 378
    Grundsätzliche Bedeutung - Ablaufhemmung wegen Fahndungsprüfung - Verwirkung - Neue Tatsache - "Vorliegen" einer Steuerhinterziehung oder einer leichtfertigen Steuerverkürzung i.S. des § 173 Abs. 2 AO

  • rechtsinformationen.bund.de

    Grundsätzliche Bedeutung - Ablaufhemmung wegen Fahndungsprüfung - Verwirkung - Neue Tatsache - "Vorliegen" einer Steuerhinterziehung oder einer leichtfertigen Steuerverkürzung i.S. des § 173 Abs. 2 AO

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 171 Abs 5 AO, § 173 Abs 1 AO
    Grundsätzliche Bedeutung - Ablaufhemmung wegen Fahndungsprüfung - Verwirkung - Neue Tatsache - "Vorliegen" einer Steuerhinterziehung oder einer leichtfertigen Steuerverkürzung i.S. des § 173 Abs. 2 AO

  • IWW

    § 116 Abs. 5 der Finanzgerichtsordnung, § ... 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 171 Abs. 5 AO, § 171 Abs. 5 der Abgabenordnung (AO), § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 173 Abs. 2 AO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend den Erlass eines Änderungsbescheides mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; AO § 171 Abs. 5
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend den Erlass eines Änderungsbescheides mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Ablaufhemmung wegen Fahndungsprüfung; Vorliegen einer Steuerhinterziehung oder einer leichtfertigen Steuerverkürzung i. S. des § 173 Abs. 2 AO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Außenprüfung, Steuerhinterziehung - und die Änderungsbefugnis des Finanzamts

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Änderungsbescheid - und die neue Tatsache

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ablaufhemmung wegen Fahndungsprüfung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • BFH, 24.04.2002 - I R 25/01

    Ablaufhemmung bei Fahndungsprüfung

    Auszug aus BFH, 16.03.2016 - V B 89/15
    Es kommt somit nicht darauf an, dass diese Bescheide innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Abschluss der Ermittlungen ergehen oder ihre Umsetzung über einen längeren Zeitraum unterbleibt (Senatsurteil vom 17. Dezember 2015 V R 58/14, juris unter II.1. b bb (1), Rz 19, sowie BFH-Urteil vom 24. April 2002 I R 25/01, BFHE 198, 303, BStBl II 2002, 586, unter II.4.a, Rz 19).

    Rn. 6 Eine zeitliche Grenze für den Erlass von Änderungsbescheiden im Anschluss an Fahndungsmaßnahmen wird nur durch den Eintritt der Verwirkung gezogen (BFH-Urteil in BFHE 198, 303, BStBl II 2002, 586, Rz 27).

    Eine Verwirkung setzt danach über den Zeitablauf hinausgehende Umstände voraus, die die verspätete Rechtsausübung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 198, 303, BStBl II 202, 5486, Rz 27, m.w.N.).

  • BFH, 08.07.2015 - VI R 51/14

    Änderung von Steuerbescheiden: Neue Tatsachen i. S. des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO und …

    Auszug aus BFH, 16.03.2016 - V B 89/15
    Grundsätzlich kommt es dabei auf den Wissensstand der zur Bearbeitung des Steuerfalls berufenen Dienststelle an, wobei aktenkundige Tatsachen stets als bekannt gelten (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 8. Juli 2015 VI R 51/14, BFHE 250, 322, unter II.1.a, Rz 14).
  • BFH, 21.10.2015 - V B 36/15

    Verfassungsmäßigkeit der Zinshöhe - Maßgeblicher Zeitpunkt bei Besetzungsrügen - …

    Auszug aus BFH, 16.03.2016 - V B 89/15
    Eine Rechtsfrage ist dann nicht klärungsbedürftig, wenn sie sich anhand des Gesetzes und der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lässt und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung durch den BFH geboten erscheinen lassen (vgl. Senatsbeschluss vom 21. Oktober 2015 V B 36/15, BFH/NV 2016, 223, m.w.N.).
  • BFH, 17.12.2015 - V R 58/14

    Verjährungshemmende Wirkung einer Steuerfahndungsprüfung

    Auszug aus BFH, 16.03.2016 - V B 89/15
    Es kommt somit nicht darauf an, dass diese Bescheide innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Abschluss der Ermittlungen ergehen oder ihre Umsetzung über einen längeren Zeitraum unterbleibt (Senatsurteil vom 17. Dezember 2015 V R 58/14, juris unter II.1. b bb (1), Rz 19, sowie BFH-Urteil vom 24. April 2002 I R 25/01, BFHE 198, 303, BStBl II 2002, 586, unter II.4.a, Rz 19).
  • BFH, 14.12.1994 - XI R 80/92

    Steuerhinterziehung - Leichtfertige Steuerverkürzung

    Auszug aus BFH, 16.03.2016 - V B 89/15
    Danach verlangt der Wortlaut der genannten Vorschrift lediglich, dass eine Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung "vorliegt" (vgl. BFH-Urteil vom 14. Dezember 1994 XI R 80/92, BFHE 176, 308, BStBl II 1995, 293).
  • BFH, 21.10.1988 - III R 194/84

    Steuerumgehung - Ausländische Gesellschaft - Einschaltung einer ausländischen …

    Auszug aus BFH, 16.03.2016 - V B 89/15
    Das ist dann der Fall, wenn die objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale einer Steuerhinterziehung oder leichtfertigen Steuerverkürzung erfüllt sind (BFH-Urteil vom 21. Oktober 1988 III R 194/84, BFHE 155, 232, BStBl II 1989, 216;… BFH-Beschluss vom 17. Februar 1999 IV B 66/98, BFH/NV 1999, 1188).
  • BFH, 01.04.2014 - V B 45/13

    Anforderungen an die Leistungsbeschreibung: Grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 16.03.2016 - V B 89/15
    Da das Erfordernis einer Entscheidung des BFH zur Fortbildung des Rechts einen Unterfall des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung darstellt (vgl. BFH-Beschluss vom 1. April 2014 V B 45/13, BFH/NV 2014, 1104, m.w.N.), kommt die Zulassung der Revision insbesondere wegen der vom Kläger aufgeworfenen Rechtsfragen aus unter 1.a, b und c genannten Gründen nicht in Betracht.
  • BFH, 17.02.1999 - IV B 66/98

    Steuerhinterziehung; Weitergabe nicht erklärter Einnahmen an Dritte

    Auszug aus BFH, 16.03.2016 - V B 89/15
    Das ist dann der Fall, wenn die objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale einer Steuerhinterziehung oder leichtfertigen Steuerverkürzung erfüllt sind (BFH-Urteil vom 21. Oktober 1988 III R 194/84, BFHE 155, 232, BStBl II 1989, 216; BFH-Beschluss vom 17. Februar 1999 IV B 66/98, BFH/NV 1999, 1188).
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