Rechtsprechung
| BFH, 16.03.2016 - V B 89/15 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Grundsätzliche Bedeutung - Ablaufhemmung wegen Fahndungsprüfung - Verwirkung - Neue Tatsache - "Vorliegen" einer Steuerhinterziehung oder einer leichtfertigen Steuerverkürzung i. S. des § 173 Abs. 2 AO
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 116 Abs 3 S 3, AO § 171 Abs 5, AO § 173 Abs 1, AO § 173 Abs 2, AO § 370, AO § 378
Grundsätzliche Bedeutung - Ablaufhemmung wegen Fahndungsprüfung - Verwirkung - Neue Tatsache - "Vorliegen" einer Steuerhinterziehung oder einer leichtfertigen Steuerverkürzung i.S. des § 173 Abs. 2 AO - rechtsinformationen.bund.de
Grundsätzliche Bedeutung - Ablaufhemmung wegen Fahndungsprüfung - Verwirkung - Neue Tatsache - "Vorliegen" einer Steuerhinterziehung oder einer leichtfertigen Steuerverkürzung i.S. des § 173 Abs. 2 AO
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 171 Abs 5 AO, § 173 Abs 1 AO
Grundsätzliche Bedeutung - Ablaufhemmung wegen Fahndungsprüfung - Verwirkung - Neue Tatsache - "Vorliegen" einer Steuerhinterziehung oder einer leichtfertigen Steuerverkürzung i.S. des § 173 Abs. 2 AO - IWW
§ 116 Abs. 5 der Finanzgerichtsordnung, § ... 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 171 Abs. 5 AO, § 171 Abs. 5 der Abgabenordnung (AO), § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 173 Abs. 2 AO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend den Erlass eines Änderungsbescheides mangels grundsätzlicher Bedeutung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; AO § 171 Abs. 5
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend den Erlass eines Änderungsbescheides mangels grundsätzlicher Bedeutung - datenbank.nwb.de
Ablaufhemmung wegen Fahndungsprüfung; Vorliegen einer Steuerhinterziehung oder einer leichtfertigen Steuerverkürzung i. S. des § 173 Abs. 2 AO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Außenprüfung, Steuerhinterziehung - und die Änderungsbefugnis des Finanzamts
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Änderungsbescheid - und die neue Tatsache
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ablaufhemmung wegen Fahndungsprüfung
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 03.09.2015 - 16 K 215/14
- BFH, 16.03.2016 - V B 89/15
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BFH, 24.04.2002 - I R 25/01
Ablaufhemmung bei Fahndungsprüfung
Auszug aus BFH, 16.03.2016 - V B 89/15
Es kommt somit nicht darauf an, dass diese Bescheide innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Abschluss der Ermittlungen ergehen oder ihre Umsetzung über einen längeren Zeitraum unterbleibt (Senatsurteil vom 17. Dezember 2015 V R 58/14, juris unter II.1. b bb (1), Rz 19, sowie BFH-Urteil vom 24. April 2002 I R 25/01, BFHE 198, 303, BStBl II 2002, 586, unter II.4.a, Rz 19).Rn. 6 Eine zeitliche Grenze für den Erlass von Änderungsbescheiden im Anschluss an Fahndungsmaßnahmen wird nur durch den Eintritt der Verwirkung gezogen (BFH-Urteil in BFHE 198, 303, BStBl II 2002, 586, Rz 27).
Eine Verwirkung setzt danach über den Zeitablauf hinausgehende Umstände voraus, die die verspätete Rechtsausübung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 198, 303, BStBl II 202, 5486, Rz 27, m.w.N.).
- BFH, 08.07.2015 - VI R 51/14
Änderung von Steuerbescheiden: Neue Tatsachen i. S. des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO und …
Auszug aus BFH, 16.03.2016 - V B 89/15
Grundsätzlich kommt es dabei auf den Wissensstand der zur Bearbeitung des Steuerfalls berufenen Dienststelle an, wobei aktenkundige Tatsachen stets als bekannt gelten (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 8. Juli 2015 VI R 51/14, BFHE 250, 322, unter II.1.a, Rz 14). - BFH, 21.10.2015 - V B 36/15
Verfassungsmäßigkeit der Zinshöhe - Maßgeblicher Zeitpunkt bei Besetzungsrügen - …
Auszug aus BFH, 16.03.2016 - V B 89/15
Eine Rechtsfrage ist dann nicht klärungsbedürftig, wenn sie sich anhand des Gesetzes und der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lässt und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung durch den BFH geboten erscheinen lassen (vgl. Senatsbeschluss vom 21. Oktober 2015 V B 36/15, BFH/NV 2016, 223, m.w.N.).
- BFH, 17.12.2015 - V R 58/14
Verjährungshemmende Wirkung einer Steuerfahndungsprüfung
Auszug aus BFH, 16.03.2016 - V B 89/15
Es kommt somit nicht darauf an, dass diese Bescheide innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Abschluss der Ermittlungen ergehen oder ihre Umsetzung über einen längeren Zeitraum unterbleibt (Senatsurteil vom 17. Dezember 2015 V R 58/14, juris unter II.1. b bb (1), Rz 19, sowie BFH-Urteil vom 24. April 2002 I R 25/01, BFHE 198, 303, BStBl II 2002, 586, unter II.4.a, Rz 19). - BFH, 14.12.1994 - XI R 80/92
Steuerhinterziehung - Leichtfertige Steuerverkürzung
Auszug aus BFH, 16.03.2016 - V B 89/15
Danach verlangt der Wortlaut der genannten Vorschrift lediglich, dass eine Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung "vorliegt" (vgl. BFH-Urteil vom 14. Dezember 1994 XI R 80/92, BFHE 176, 308, BStBl II 1995, 293). - BFH, 21.10.1988 - III R 194/84
Steuerumgehung - Ausländische Gesellschaft - Einschaltung einer ausländischen …
Auszug aus BFH, 16.03.2016 - V B 89/15
Das ist dann der Fall, wenn die objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale einer Steuerhinterziehung oder leichtfertigen Steuerverkürzung erfüllt sind (BFH-Urteil vom 21. Oktober 1988 III R 194/84, BFHE 155, 232, BStBl II 1989, 216;… BFH-Beschluss vom 17. Februar 1999 IV B 66/98, BFH/NV 1999, 1188). - BFH, 01.04.2014 - V B 45/13
Anforderungen an die Leistungsbeschreibung: Grundsätzliche Bedeutung
Auszug aus BFH, 16.03.2016 - V B 89/15
Da das Erfordernis einer Entscheidung des BFH zur Fortbildung des Rechts einen Unterfall des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung darstellt (vgl. BFH-Beschluss vom 1. April 2014 V B 45/13, BFH/NV 2014, 1104, m.w.N.), kommt die Zulassung der Revision insbesondere wegen der vom Kläger aufgeworfenen Rechtsfragen aus unter 1.a, b und c genannten Gründen nicht in Betracht. - BFH, 17.02.1999 - IV B 66/98
Steuerhinterziehung; Weitergabe nicht erklärter Einnahmen an Dritte
Auszug aus BFH, 16.03.2016 - V B 89/15
Das ist dann der Fall, wenn die objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale einer Steuerhinterziehung oder leichtfertigen Steuerverkürzung erfüllt sind (BFH-Urteil vom 21. Oktober 1988 III R 194/84, BFHE 155, 232, BStBl II 1989, 216; BFH-Beschluss vom 17. Februar 1999 IV B 66/98, BFH/NV 1999, 1188).
- BFH, 20.10.2016 - V R 36/14
Zur Versagung des Vorsteuerabzugs aus Gutschriften, weil in der Gutschrift nicht …
Dafür müssen die objektiven und subjektiven Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung, das heißt eines der Tatbestände des § 370 Abs. 1 AO, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit festzustellen sein (…BFH-Urteile vom 11. Dezember 2012 IX R 33/11, BFH/NV 2013, 1057, Rz 30; vom 29. Oktober 2013 VIII R 27/10, BFHE 243, 116, BStBl II 2014, 295, Rz 15; vom 2. April 2014 VIII R 38/13, BFHE 245, 295, BStBl II 2014, 698, Rz 51, zu § 169 Abs. 2 Satz 2 AO; BFH-Urteil vom 21. Oktober 1988 III R 194/84, BFHE 155, 232, BStBl II 1989, 216; Senatsbeschluss vom 16. März 2016 V B 89/15, BFH/NV 2016, 993, Rz 9, zu § 173 Abs. 2 Satz 1 AO; vgl. bereits Beschluss des Großen Senats des BFH vom 5. März 1979 GrS 5/77, BFHE 127, 140, BStBl II 1979, 570). - BFH, 31.01.2019 - V B 99/16
Zu den Nachweisanforderungen an steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen
Dabei muss es sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame Frage handeln, die klärungsbedürftig und im zu erwartenden Revisionsverfahren klärungsfähig, d.h. entscheidungserheblich ist (BFH-Beschluss vom 16. März 2016 V B 89/15, BFH/NV 2016, 993).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".