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Rechtsprechung
   BFH, 06.11.1990 - V B 98/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,5826
BFH, 06.11.1990 - V B 98/90 (https://dejure.org/1990,5826)
BFH, Entscheidung vom 06.11.1990 - V B 98/90 (https://dejure.org/1990,5826)
BFH, Entscheidung vom 06. November 1990 - V B 98/90 (https://dejure.org/1990,5826)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erfüllung des Tatbestands des Rechtsmissbrauchs durch die Einschaltung von Zwischenmietern

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (8)

  • BFH, 10.12.1986 - I B 121/86

    Steuerbescheid - Aufhebung der Vollziehung - Säumniszuschlag - Wirkung der …

    Auszug aus BFH, 06.11.1990 - V B 98/90
    Für eine Aufhebung der Vollziehung von verwirkten Säumniszuschlägen gemäß § 69 Abs. 3 Satz 4 FGO (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 10. Dezember 1986 I B 121/86, BFHE 149, 6, BStBl II 1987, 389) ist nach den vorangegangenen Ausführungen kein Raum.
  • BFH, 23.02.1989 - V B 60/88

    Rechtsmißbrauch - Gestaltung - Finanzgerichtsverfahren - Vollzugsaussetzung - …

    Auszug aus BFH, 06.11.1990 - V B 98/90
    Da die Antragstellerin an einer Gestaltung mitgewirkt hat, deren objektive Umstände sie unangemessen erscheinen lassen, kann sie die Anwendung des § 42 AO 1977 nicht durch subjektive Umstände wie Unkenntnis oder Ausnutzung einer Gewinnchance ausschalten (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 23. Februar 1989 V B 60/88, BFHE 155, 503, BStBl II 1989, 396 unter II 2 c).
  • BFH, 22.06.1989 - V R 34/87

    Für die Beurteilung der Zwischenvermietung als rechtsmißbräuchlich sind allein …

    Auszug aus BFH, 06.11.1990 - V B 98/90
    Das FG hat übereinstimmend mit der Rechtsprechung des Senats entschieden, daß die Einschaltung von Zwischenmietern, d. h. von Personen, die das Mietverhältnis nur eingehen, um die gemieteten Wohnräume an Dritte zur Nutzung weiterzuvermieten, den Tatbestand des Rechtsmißbrauchs i. S. von § 42 Satz 1 AO 1977 erfüllt, wenn für die Einschaltung - abgesehen von dem Ziel der Vorsteuererstattung - wirtschaftliche oder sonst beachtliche Gründe fehlen (ständige Rechtsprechung, z. B. BFH-Urteil vom 22. Juni 1989 V R 34/87, BFHE 158, 152, BStBl II 1989, 1007 m. w. N.).
  • BFH, 29.10.1987 - V B 109/86

    Zwischenvermietung als Gestaltungsmißbrauch

    Auszug aus BFH, 06.11.1990 - V B 98/90
    Die Antragstellerin hat auch nicht glaubhaft gemacht, daß sie ernsthaft mit so erheblichen Belastungen durch die Verwaltung der streitbefangenen und ihrer anderen Eigentumswohnung bei einer Vermietung an einen Endmieter hatte rechnen müssen, daß sie diese nach im Wirtschaftsleben üblichen Maßstäben nicht durch Einschaltung eines Hausverwalters, sondern durch Zwischenvermietung an einen gewerblichen Zwischenmieter von sich abwenden konnte (vgl. BFH-Beschluß vom 29. Oktober 1987 V B 109/86, BFHE 151, 247, BStBl II 1988, 96).
  • BFH, 28.11.1974 - V B 44/74

    Antrag - Aussetzung der Vollziehung - Negative Steuerzahlungsschuld - Höhere …

    Auszug aus BFH, 06.11.1990 - V B 98/90
    Die vorläufige Auszahlung negativer Umsatzsteuer kann mit der Aussetzung der Vollziehung nicht erreicht werden (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 28. November 1974 V B 44/74, BFHE 114, 171, BStBl II 1975, 240).
  • BFH, 17.12.1981 - V R 81/81

    Vollzugsaussetzung - Aufrechnung

    Auszug aus BFH, 06.11.1990 - V B 98/90
    Sie kann daher nicht den mit § 69 Abs. 3 i. V. m. Abs. 2 FGO gewährten vorläufigen Rechtsschutz gegen den drohenden Vollzug des Leistungsgebots erreichen (vgl. BFH-Urteil vom 17. Dezember 1981 V R 81/81,BFHE 134, 402, BStBl II 1982, 149).
  • BFH, 15.12.1983 - V R 133/76

    Zum Vorsteuerabzug bei sog. Zwischenmietverhältnissen

    Auszug aus BFH, 06.11.1990 - V B 98/90
    Sie konnte eine Erklärung dafür, daß die B-GmbH bereit war, durch den Abschluß des Zwischenmietvertrages fünf Jahre lang Verluste bei der Vermietung hinzunehmen, nur in dem ihr nach dem Werbeprospekt beim Erwerb der Eigentumswohnung versprochenen Zugang zum Vorsteuerabzug finden (vgl. dazu BFH-Urteil vom 15. Dezember 1983 V R 133/76, BFHE 140, 369, BStBl II 1984, 395 unter 3 b).
  • BFH, 29.09.1976 - I B 15/76

    Beschwerde gegen Gewerbesteuermeßbescheid - Änderung des angefochtenen Bescheides …

    Auszug aus BFH, 06.11.1990 - V B 98/90
    Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des während des finanzgerichtlichen Verfahrens geänderten Umsatzsteueränderungsbescheids für 1987, der entsprechend § 68 FGO Gegenstand des gerichtlichen Aussetzungsverfahrens geworden ist (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 29. September 1976 I B 15/76, BFHE 120, 139, BStBl II 1977, 37), ist nicht statthaft.
  • BFH, 30.05.2007 - V B 186/06

    Rüge mangelnder Sachaufklärung

    Die hierzu vom FG zitierte Rechtsprechung des BFH (Beschluss vom 30. Juli 1990 V B 98/90 --richtig: V B 48/90--, BFH/NV 1991, 62) bezieht sich entgegen der Auffassung der Klägerin nicht nur auf die Zurechnung der Umsätze einer Gaststätte, sondern gilt allgemein (…vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 25. Juni 1999 V B 107/98, BFH/NV 1999, 1649).
  • BFH, 20.05.1992 - V B 73/91

    Versagung des Vorsteuerabzugs auf Grund steuerfreier Vermietung im Rahmen der …

    Die Sicherung des Mieteingangs über einen längeren Zeitraum scheidet als Grund für die von der gesetzlichen Wertung abweichende Gestaltung aus, solange der Eigentümer - wie im Streitfall die Antragsteller - keine erfolglosen eigenen konkreten Vermietungsbemühungen beweist (…vgl. dazu BFH-Beschluß vom 11.Februar 1991 V B 175/89, BFH/NV 1991, 710), die auf eine zumutbare Vermietung an einen Endmieter gerichtet waren (…vgl. dazu BFH-Beschluß vom 29. Juni 1990 V B 135/89, BFH/NV 1991, 278;… vgl. im übrigen Beschlüsse des Senats vom 29. Juni 1990 V B 158/89, BFH/NV 1991, 492; vom 6. November 1990 V B 98/90, BFH/NV 1991, 492).
  • BFH, 11.11.1991 - V B 54/91

    Versagung des Vorsteuerabzugs auf Grund steuerfreier Vermietung bei der …

    Selbst eine Zwischenvermietung zu einer (bisher nur behauptet) über dem Marktzins liegenden Miete ist unbeachtlich, solange nicht nachgewiesen worden ist, daß Vermietungsbemühungen für eine vergleichbare Vermietung an einen Wohnungsendmieter nicht unternommen worden sind (…vgl. im übrigen Beschlüsse des Senats vom 29. Juni 1990 V B 158/89, BFH/NV 1991, 394; vom 6. November 1990 V B 98/90, BFH/NV 1991, 492).
  • BFH, 02.12.1991 - V B 74/91

    Maßgeblichkeit der Umsatzsteuerjahreserklärung für den Beginn der …

    Selbst eine Zwischenvermietung zu einer (bisher nur behauptet) über dem Marktzins liegenden Miete ist unbeachtlich, solange z. B. nicht nachgewiesen worden ist, daß Vermietungsbemühungen für eine vergleichbare Vermietung an einen Wohnungsendmieter unternommen worden sind (…vgl. im übrigen Beschlüsse des Senats vom 29. Juni 1990 V B 158/89, BFH/NV 1991, 492, und vom 6. November 1990 V B 98/90, BFH/NV 1991, 492).
  • BFH, 29.06.1990 - V B 158/89

    Verweis auf andere Entscheidung

    Der Sachverhalt entspricht weitgehend dem Sachverhalt, der dem nachstehend abgedruckten Beschluß V B 98/90 vom 06.11.1990 zugrunde liegt.
  • BFH, 27.04.1992 - V B 77/91

    Abzugsfähigkeit von für die Errichtung einer Eigentumswohnung anfallenden …

    Die Sicherung des Mieteingangs über einen längeren Zeitraum scheidet als Grund für die von der gesetzlichen Wertung abweichende Gestaltung aus, solange der Eigentümer keine erfolglosen eigenen konkreten Vermietungsbemühungen beweist (…vgl. dazu BFH-Beschluß vom 11.Februar 1991 V B 175/89, BFH/NV 1991, 710), die auf eine zumutbare Vermietung an einen Endmieter gerichtet waren (…vgl. dazu BFH-Beschluß vom 29. Juni 1990 V B 135/89, BFH/NV 1991, 278;… vgl. im übrigen Beschlüsse des Senats vom 29. Juni 1990 V B 158/89, BFH/NV 1991, 492; vom 6. November 1990 V B 98/90, BFH/NV 1991, 492).
  • BFH, 22.01.1992 - V B 170/91

    Begehrter Vorsteuerabzug trotz steuerfreier Vermietung bei der erstmaligen …

    Dies gilt auch für den Streitfall, in dem für die Zwischenvermietung einer Wohnung die Sicherung des Mieteingangs über einen längeren Zeitraum geltend gemacht wird, aber keine erfolglosen eigenen konkreten Vermietungsbemühungen bewiesen worden sind, die auf eine Vermietung an einen Endmieter gerichtet waren (…vgl. dazu BFH-Beschluß vom 29. Juni 1990 V B 135/89, BFH/NV 1991, 278;… vgl. im übrigen Beschlüsse des Senats vom 29. Juni 1990 V B 158/89, BFH/NV 1991, 492; vom 6. November 1990 V B 98/90, BFH/NV 1991, 492).
  • FG Hamburg, 21.07.2003 - V 94/03

    Wechsel des Verfahrensgegenstandes: Vorauszahlungsbescheid - Jahressteuerbescheid

    Die vorläufige Auszahlung negativer USt kann mit der Aussetzung der Vollziehung nicht erreicht werden (vgl. BFH, Beschlüsse vom 28.11.1974 V B 44/74, BFHE 114, 171 , BStBl II 1975, 240, vom 6.11.1990 V B 98/90, BFH/NV 1991, 492; Urteil vom 17.12.1981 V R 81/81, BStBl II 1982, 149, BFHE 134, 402 ).
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