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Rechtsprechung
   BGH, 28.10.1965 - V BLw 43/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,3472
BGH, 28.10.1965 - V BLw 43/64 (https://dejure.org/1965,3472)
BGH, Entscheidung vom 28.10.1965 - V BLw 43/64 (https://dejure.org/1965,3472)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 1965 - V BLw 43/64 (https://dejure.org/1965,3472)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde - Anforderungen an die Ermittlung des Einheitswertes eines landwirtschaftlichen Hofes - Voraussetzungen für die Genehmigung eines Hofübergabevertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1966, 228
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.02.1954 - V BLw 60/53

    Bestimmung eines Abkömmlings zum Hoferben

    Auszug aus BGH, 28.10.1965 - V BLw 43/64
    Eine Bindung des Hofeigentümers an eine formlose Hoferbenbestimmung (vgl. hierzu BGHZ 12, 286 ff), die sich im Einzelfall aus Art, Umfang und Dauer der Beschäftigung des Abkömmlings ergeben könne, sei nur dann anzunehmen, wenn der Berechtigte in der sicheren Erwartung, den Hof später zu übernehmen, von der Gründung einer anderweitigen Existenz Abstand genommen oder eine andere sichere Lebensstellung für sich und seine Familie aufgegeben oder sonstwie ganz besondere Opfer für den Hof gebracht habe, die seinen Ausschluß von der Hoferbfolge als allem bäuerlichen Rechtsempfinden gröblichst widersprechend erscheinen lassen müßten.

    Wie der Senat in seiner in BGHZ 12, 286 ff veröffentlichten Entscheidung ausgeführt hat, kann darin, daß der Hofeigentümer durch Art, Umfang und Dauer der Beschäftigung eines Abkömmlings auf dem Hof zu erkennen gegeben hat, der Abkömmling solle das Anwesen übernehmen, und dieser sich darauf eingestellt hat, eine Vereinbarung über die künftige Hofnachfolge und zugleich die Bestimmung des Abkömmlings zum Hoferben liegen.

    Es liegt hier anders als in dem vom Senat entschiedenen Fall BGHZ 12, 286 ff, in dem der Sohn zeit seines Lebens auf dem Hof geschafft, dort seine Familie gegründet hatte und so davon abgehalten worden war, für eine andere Lebensstellung zu sorgen.

  • BGH, 09.02.1955 - V BLw 59/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.10.1965 - V BLw 43/64
    Die Entscheidung der Frage, ob jene Vereinbarung zustandegekommen ist, insbesondere die Würdigung etwaiger Erklärungen und des sonstigen Verhaltens der Beteiligten sowie der Auswirkungen des Verhaltens auf ihre Lebensstellung und Lebensgrundlage, ist Aufgabe des Tatrichters, an dessen Feststellungen das Rechtsbeschwerdegericht gebunden ist, es sei denn, daß diese Feststellungen auf einer Gesetzesverletzung beruhen, die vor allem dann vorliegt, wenn der Sachverhalt nicht umfassend aufgeklärt und vollständig gewürdigt ist, allgemeine Erfahrungsgrundsätze nicht beachtet sind oder die Entscheidung sonst von Rechtsirrtum beeinflußt ist (Beschluß des Senats vom 9. Februar 1955 - V BLw 59/54 - RdL 1955, 109, 111).

    Ohne Rechtsirrtum hat das Oberlandesgericht allein eine mündliche Vereinbarung des Vaters mit dem Sohn Peter über die Hofnachfolge nicht für rechtsverbindlich gehalten, da die Absprache, wie vom Beschwerdegericht näher belegt, nicht durch ein entsprechendes Verhalten der Beteiligten von längerer Dauer bestätigt worden ist (vgl. Beschluß des Senats vom 9. Februar 1955 a.a.O.).

    In Fällen, in denen eine wirksame Vereinbarung über die Hofnachfolge eines Abkömmlings und damit dessen bindende Bestimmung zum Hoferben vorliegt, stellt die Auswahl eines anderen Hofnachfolgers eine mißbräuchliche Ausübung des freien Bestimmungsrechts mit der Folge der Nichtigkeit des Übergabevertrags dar (Beschlüsse des Senats vom 9. Februar 1955 a.a.O. S. 112 und vom 17. Dezember 1964 - V BLw 36/63 - S. 13).

  • BGH, 05.02.1957 - V BLw 37/56

    Formlose Hoferbenbestimmung

    Auszug aus BGH, 28.10.1965 - V BLw 43/64
    Gegen den angefochtenen Beschluß ist aus Rechtsgründen auch insoweit nichts einzuwenden, als er zu der Ansicht gelangt, der Antragsgegner habe kein besonderes Opfer für den Hof erbracht und eine sichere Lebensstellung für sich und seine Familie auf Grund der Zusage des Vaters nicht aufgegeben (vgl. Beschluß des Senats vom 5. Februar 1957 - V BLw 37/56 - RdL 1957, 96, 101).
  • BGH, 28.01.1958 - V BLw 46/57
    Auszug aus BGH, 28.10.1965 - V BLw 43/64
    Der Senat hat es zwar in seinem Beschluß vom 28. Januar 1958 - V BLw 46/57 (RdL 1958, 72, 73) nicht für erforderlich erachtet, die Frage zu prüfen, ob eine formlose Hoferbenbestimmung wirksam ist, wenn der durch Erbvertrag übergängene Abkömmling im Falle der Nichtigkeit des Erbvertrags gesetzlicher Hoferbe sein würde; dann braucht nur untersucht zu werden, ob der Erbvertrag wegen Mißbrauchs des freien Bestimmungsrechts gemäß § 138 BGB nichtig ist.
  • BGH, 17.12.1964 - V BLw 36/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.10.1965 - V BLw 43/64
    In Fällen, in denen eine wirksame Vereinbarung über die Hofnachfolge eines Abkömmlings und damit dessen bindende Bestimmung zum Hoferben vorliegt, stellt die Auswahl eines anderen Hofnachfolgers eine mißbräuchliche Ausübung des freien Bestimmungsrechts mit der Folge der Nichtigkeit des Übergabevertrags dar (…Beschlüsse des Senats vom 9. Februar 1955 a.a.O. S. 112 und vom 17. Dezember 1964 - V BLw 36/63 - S. 13).
  • BGH, 16.10.1992 - V ZR 125/91

    Übereignungsanspuch bei formlosen Hofübergabevertrag

    1. Zutreffend ist allerdings der rechtliche Ausgangspunkt, daß ein Rückgriff auf die - auf besondere Härtefälle beschränkte und daher in den Tatbestandsvoraussetzungen engere - Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Bindung an eine formlos vereinbarte Hofnachfolge (BGHZ 12, 286, 302 ff; 23, 249, 252 ff; 47, 184, 186 ff; Beschl. v. 9. Februar 1955, V BLw 59/54, NJW 1955, 1065;… Urt. v. 3. Dezember 1958, V ZR 98/57, RdL 1959, 127, 128; Beschl. v. 28. Oktober 1965, V BLw 43/64, RdL 1966, 41, 43; Beschl. v. 7. Juli 1966, V BLw 33/65, RdL 1966, 290, 292) gemäß § 242 BGB auch nach der Novellierung der Höfeordnung nicht ausgeschlossen ist (BGHZ 73, 324, 329 [BGH 15.02.1979 - V BLw 12/78]; 87, 237) [BGH 05.05.1983 - V BLw 12/82].
  • BGH, 04.06.1970 - V BLw 3/70

    Landwirtschaftsgerichtliche Genehmigung eines Übergabevertrages - Voraussetzungen …

    Auch im Beschluß vom 28. Oktober 1965 - V BLw 43/64 (RdL 1966, 41/42), in dem der Bundesgerichtshof ausgeführt habe, daß allein die Pachtung des Anwesens ein besonderes Opfer des Abkömmlings für den Hof nicht erkennen lasse, sei folgendes hervorgehoben: "Anders wäre der Sachverhalt vielleicht zu beurteilen, wenn der Antragsgegner infolge der ihm mit Aussicht auf die Hofübernahme angetragenen Pachtung andere günstigere Erpachtungs- oder Berufsmöglichkeiten ausgeschlagen hätte".
  • BGH, 05.06.1985 - BLw 19/84

    Vorliegen einer Abweichung von der Entscheidung eines obersten Gerichts - …

    Sie stimmen vielmehr mit den Ausführungen des Bundesgerichtshofs in den Entscheidungen vom 16. Februar 1954, V BLw 60/53, RdL 1954, 153, 157; 9. Februar 1955, V BLw 59/54, NJW 1955, 1065, 1066; 5. Februar 1957, V BLw 37/56, RdL 1957, 96, 98; 18. Oktober 1961, V ZR 230/60, RdL 1961, 18 und 28. Oktober 1965, V BLw 43/64, RdL 1966, 41, 44 ausdrücklich überein.
  • BGH, 23.04.1968 - V BLw 2/68

    Wirksamkeit einer formlosen Hoferbenbestimmung - Annahme einer Bindung nach den …

    Zu Unrecht erblickt die Rechtsbeschwerde eine Abweichung von den Beschlüssen des Senats vom 9. Februar 1955 (V BLw 59/54, RdL 1955, 109), vom 28. Januar 1958 (V BLw 46/57, RdL 1958, 72) und 28. Oktober 1965 (V BLw 43/64, RdL 1966, 41) darin, daß das Beschwerdegericht die Rechtswirksamkeit des Übergabevertrages nur unter dem Gesichtspunkt erörtert habe, ob eine formlose Vereinbarung über die Hofnachfolge des Antragsgegners vorliege, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als gültig zu behandeln sei.
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