Rechtsprechung
| BVerwG, 28.11.1962 - V C 143.62 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Notwendigkeit einer gesetzlichen Grundlage für die endgültige Behandlung der Reparationsschäden, Restitutionsschäden und Rückerstattungsschäden - Voraussetzungen für die Gewährung von bedingt rückzahlbaren Darlehen an Reparationsgeschädigte, Restitutionsgeschädigte und ...
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 20.02.1962 - X VGL 308/61
- BVerwG, 18.09.1962 - V C 143.62
- BVerwG, 28.11.1962 - V C 143.62
Papierfundstellen
- DÖV 1963, 387
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 21.03.1958 - VII C 6.57
Auszug aus BVerwG, 28.11.1962 - V C 143.62
In ständiger Rechtsprechung vertritt das Bundesverwaltungsgericht den Standpunkt, daß die leistunggewährende Verwaltung für geldliche Zuwendungen an Private nicht unter allen Umständen der gesetzlichen Grundlage bedarf, wenn der parlamentarische Wille auf Gewährung solcher Leistungen irgendwie erkennbar ist und demnach die Leistungen kein ungerechtfertigtes Geschenk bedeuten (BVerwGE 6, 282). - BVerwG, 24.01.1958 - IV C 183.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 28.11.1962 - V C 143.62
Die bloße dem Geldbetrag zugedachte Zweckbestimmung, einem noch zu errichtenden Betrieb zu dienen, genügt nicht, dieses Geld als Teil eines Betriebsvermögens anzusehen, auch wenn es aus dem früheren bereits aufgegebenen Betrieb des Klägers stammte (vgl. Urteil des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 24. Januar 1958 - BVerwG IV C 183.56 - [RLA 1958 S. 168]). - BVerwG, 07.12.1960 - IV C 4.60
Koppelung der Geltendmachung eines Kriegssachschadens an das Betriebsvermögen - …
Auszug aus BVerwG, 28.11.1962 - V C 143.62
Zwar hat der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinemUrteil vom 7. Dezember 1960 - BVerwG IV C 4.60 - (RLA 1961 S. 154) entschieden: "Sammelt ein Unternehmer, der seit langem als solcher tätig war, nach seinem Ausscheiden aus einer Unternehmergesellschaft von der dabei erhaltenen Abfindung Maschinen zur Errichtung eines eigenen Betriebes gleichen Geschäftszweiges an, verzögert sich die Betriebseröffnung aus kriegsbedingten Gründen und kommt es infolge eines lastenausgleichsrechtlich erheblichen Schadensereignisses nicht mehr zur Betriebseröffnung, so können die Maschinen als Betriebsvermögen dieses Unternehmens angesehen werden." Hierbei handelt es sich indessen offensichtlich um einen Sonderfall. - BVerwG, 27.01.1960 - V C 271.57
Auszug aus BVerwG, 28.11.1962 - V C 143.62
Nach Art. 3 GG in Verbindung mit dem Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung hat der Kläger einen Anspruch darauf, daß die zuständige Verwaltungsbehörde diese Richtlinien bei Erfüllung der dort genannten Voraussetzungen ermessensfehlerfrei auf ihn anwendet (Urteil des erkennenden Senats vom 27. Januar 1960 [BVerwGE 10, 112]).
- BVerwG, 02.06.1976 - VII C 33.74
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Eine solche, die betroffenen Personen ausschließlich begünstigende Regelung widerspricht nicht dem Gesetzesvorbehalt (Art. 20 Abs. 3 GG), zumal da hier lediglich Leistungen aus einem entschädigungsergänzenden Hilfsfonds begrenzter Bedeutung in Frage stehen und der parlamentarische Wille auf Gewährung der Leistung dadurch erkennbar geworden ist, daß die Regelung aus Anlaß einer parlamentarischen Anfrage (Bundestagsdrucksache I/1260) geschaffen und vom Bundestag jahrzehntelang unbeanstandet geblieben ist (vgl. BVerwGE 6, 282 [287]; ferner Urteil vom 28. November 1962 - BVerwG V C 143.62 - in DÖV 1963, 387).Das vom Berufungsgericht zitierte Urteil vom 28. November 1962 - BVerwG V C 143.62 - (DÖV 1963, 387 [388]) besagt nichts anderes.
- BVerwG, 28.03.1963 - III C 229.60
Rechtsmittel
Nach der ständigen Rechtsprechung der mit Lastenausgleichssachen befaßten Senate des Bundesverwaltungsgerichts setzt der Begriff "Betriebsvermögen" in § 13 Abs. 1 Nr. 1 LAG voraus, daß ein Gewerbebetrieb bestanden hat (vgl. Urteile vom 10. Mai 1961 - BVerwG IV C 153.59 - [Buchholz BVerwG 427.3 § 13 LAG Nr. 67 mit weiteren Nachweisen]; vom 28. November 1962 - BVerwG V C 143.62 -). - BVerwG, 23.06.1964 - III B 143.63
Rechtsmittel
Durch die Rechtsprechung ist geklärt, daß Voraussetzung einer Entschädigung für den Verlust von Betriebsvermögen die Tatsache ist, daß ein Betrieb jemals vorhanden war oder, falls die Feststellung des Verlustes von Gegenständen der Berufsausübung beansprucht wird, daß der Beruf im Zeitpunkt des geltend gemachten Verlustes tatsächlich - nachhaltig - ausgeübt worden ist (siehe hierzu Entscheidungen vom 13. Februar 1958 [BVerwGE 6, 188]; vom 17. August 1959 - BVerwG IV C 189.59 - [RLA 1959, 315]; vom 26. November 1959 - BVerwG III C 132.58 - vom 10. Mai 1961 - BVerwG IV C 153.59 - und vom 28. November 1962 - BVerwG V C 143.62 -).
- BVerwG, 24.11.1964 - III C 97.63
Rechtsmittel
Entscheidend kommt es, wie grundsätzlich im Lastenausgleich, auf die Verwendung eines Gegenstandes im Schadenszeitpunkt an (vgl. BVerwGE 6, 188; Urteile vom 26. November 1959 - BVerwG III C 132.58 - [ZLA 1960, 104]; vom 10. Mai 1961 - BVerwG IV C 153.59 - [Buchholz BVerwG 427, 3, § 13 LAG Nr. 67]; vom 28. November 1962 - BVerwG V C 143.62 - [DÖV 1963, 387]; Beschluß vom 24. September 1963 - BVerwG III B 102.63 - [ZLA 1964, 37]). - BVerwG, 04.06.1964 - III C 44.63
Vertreibungsschaden durch Verlust von Gegenständen der Berufsausübung - …
Betriebes als Teil eines Betriebsvermögens angesehen werden kann (vgl. Urteil vom 28. März 1963 - BVerwG III C 229.60 - [BVerwGE 16, 42 [BVerwG 28.03.1963 - III C 229/60]];… Urteil vom 10. Mai 1961 - BVerwG IV C 153.59 - [Buchholz a.a.O. zu § 13 LAG Nr. 67]) können auch für Ausbildungs- oder für spätere Berufszwecke angeschaffte Gegenstände nicht als bereits für die Berufsausübung erforderlich angesehen werden (…vgl. Urteil vom 30. Mai 1960 - BVerwG IV C 108.60 - [Buchholz a.a.O. zu § 13 LAG Nr. 59]; ferner Urteil vom 28. November 1962 - BVerwG V C 143.62 -[DÖV 1963, 387 = Mtbl.BAA 1963, 548]). - BVerwG, 08.12.1965 - V C 22.64
Rückerstattungspflichtige oder Rückgriffspflichtige Nachfolger eines loyalen …
Demnach muß hier geprüft werden, ob die Richtlinien hinsichtlich des verwendeten Rechtsbegriffs "unmittelbar Geschädigter" richtig angewandt worden sind (Urteil vom 28. November 1962 - BVerwG V C 143.62 - [DÖV 1963, 387]). - BVerwG, 27.09.1963 - V B 72.63
Darlehen nach den Richtlinien der Bundesregierung über die Gewährung von Darlehen …
Insoweit gilt - wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 28. November 1962 - BVerwG V C 143.62 - (DÖV 1963 S. 387) entschieden hat - nichts Abweichendes für die hier in Rede stehenden Richtlinien.
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