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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.07.1962 - V C 75.62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,529
BVerwG, 11.07.1962 - V C 75.62 (https://dejure.org/1962,529)
BVerwG, Entscheidung vom 11.07.1962 - V C 75.62 (https://dejure.org/1962,529)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Juli 1962 - V C 75.62 (https://dejure.org/1962,529)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Leistungen für die Ausbildung der Körperbehinderten durch die Fürsorgeträger - Ausschluss der Körperbehinderten von der Ausbildungshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) - Bestehen eines Anspruchs auf Ausbildung nach dem Körperbehindertengesetz (KBG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 14, 313
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 23.03.1961 - IV C 5.60

    Die Hilfsmaßnahmen nach dem KBG erschöpfen sich nicht ausschließlich in …

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1962 - V C 75.62
    Zur Begründung nahm er auf dasUrteil vom 23. März 1961 - BVerwG IV C 5.60 - Bezug und führte ergänzend aus: Wer entsprechende Ansprüche auf Ausbildungsförderung gegenüber anderen Kostenträgern habe, sei nicht infolge der Schädigung außerstande, die Ausbildungskosten zu tragen.

    Soweit die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere dasUrteil vom 23. März 1961 - BVerwG IV C 5.60 - (ZLA 1961, 237 = IFLA 1962, 13), hiervon abweicht, wird sie aufgegeben.

  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69

    Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung …

    Jedoch kann nicht übersehen werden, daß eine Anweisung, die das Ermessen der Wehrverwaltung in dem zur Heranziehung führenden mehrstufigen wehrbehördlichen Verfahren in einer Weise bindet, die den gesetzesgebundenen Entscheidungen in einem anderen Abschnitt des Verfahrens widerspricht, ihrerseits rechtswidrig ist und deshalb auch als Ermessensrichtlinie keine Verbindlichkeit beanspruchen kann (BVerwGE 14, 313 [314]).
  • BVerwG, 14.11.1980 - 8 C 12.79

    Wehrpflicht - Zurückstellung - Berufsausbildung - Ausbildungsgang

    Diese Erfordernisse, die in den bisher vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen einschlägigen Fällen stets außer Zweifel standen und daher keiner besonderen Erörterung bedurften (vgl. BVerwGE 7, 66; 14, 318 [BVerwG 11.07.1962 - V C 75/62]; 24, 1 [BVerwG 25.03.1966 - VII C 21/63]; 25, 338 [BVerwG 08.12.1966 - III C 149/65]; 34, 291), folgen daraus, daß § 11 Abs. 1 Nr. 3 WPflG nicht nur von Bekenntnis spricht, sondern auch von Geistlichen.
  • BVerwG, 11.12.1969 - VIII C 46.68

    Als Prediger anerkannt - Religionen müssen nicht christlich sein

    Inhaber von Dienstämtern bei der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas können zum Kreise der hauptamtlich tätigen Geistlichen anderer Bekenntnisse gehören und vom Wehrdienst befreit sein; ob die hauptamtlich ausgeübte Tätigkeit "geistlicher" Natur ist und dem Amt eines der in § 11 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 WpflG genannten Geistlichen "entspricht", ist unabhängig von den Glaubenslehren der großen Kirchen und einem daraus sich ergebenden "Leitbild" zu entscheiden (Abweichung von BVerwGE 7, 66; 14, 318 [BVerwG 11.07.1962 - V C 75/62]; 24, 1) [BVerwG 25.03.1966 - VII C 21/63].

    Der früher in Wehrpflichtsachen zuständige VII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat hierzu entschieden, daß zwar die Gemeinschaft der Zeugen Jehovas ein anderes Bekenntnis im Sinne dieser Vorschrift sei, aber kein Dienstamt dieser Gemeinschaft dem Amt eines Geistlichen des evangelischen oder des römisch-katholischen Bekenntnisses entspreche; er hatte dies, ausgesprochen nicht nur für die neben einem bürgerlichen Beruf als Prediger tätigen Zeugen Jehovas, sondern auch für die sogenannten Vollzeitdiener wie Sonderpioniere, Kreisdiener und Betheidiener (BVerwGE 7, 66; 14, 318 [BVerwG 11.07.1962 - V C 75/62]; 24, 1 [BVerwG 25.03.1966 - VII C 21/63]; sowie dieUrteile vom 8. Februar 1963 - BVerwG VII C 63.62 - [Buchholz BVerwG 448.0, § 11 WpflG Nr. 8] und BVerwG VII C 92.62 - [NJW 1963, 1169]).

  • BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 219.67

    Ablehnung des Antrags auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen …

    Entsprechend dem Antrag der Beklagten wurde die Klage abgewiesen, im wesentlichen aus den folgenden Gründen: Es fehle am Tatbestand für eine Ersatzdienstbefreiung (vgl. BVerwGE 14, 318); eine Ersatzdienstverweigerung aus Gewissensgründen könne nicht auf Art. 4 GG gestützt werden (BVerwGE 7, 66; 14, 318) [BVerwG 11.07.1962 - V C 75/62].
  • BVerwG, 17.02.1972 - VIII C 66.70

    Rechtscharakter einer Einberufungsanordnung

    Indessen ist, wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt hervorgehoben hat, selbstverständliche und aus dem Rechtsstaatserfordernis des Art. 20 Abs. 3 GG herzuleitende Voraussetzung einer solchen Selbstbindung, daß Verwaltungsanordnung und die durch sie bestimmte Verwaltungspraxis mit dem objektiven Recht vereinbar sind (BVerwGE 14, 313 sowie die bereits erwähnten Urteile BVerwGE 34, 278 und 36, 323; Urteil vom 1. Juli 1971 - BVerwG VIII C 26.69 -).
  • BVerwG, 23.03.1972 - VIII C 36.70

    Zurückstellung eines Wehrpflichtigen wegen rechtsmißbräuchlicher Herbeiführung …

    Indessen ist, wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt hervorgehoben hat, selbstverständliche und aus dem Rechtsstaatserfordernis des Art. 20 Abs. 3 GG herzuleitende Voraussetzung einer solchen Selbstbindung, daß Verwaltungsanordnung und die durch sie bestimmte Verwaltungspraxis mit dem objektiven Recht vereinbar sind (BVerwGE 14, 313 [BVerwG 11.07.1962 - BVerwG V C 75.62] sowie die bereits erwähnten.
  • BVerwG, 11.12.1969 - VIII C 43.68

    Befreiung eines Anhängers der Zeugen Jehovas vom Ersatzdienst - Rechtsgrundsätze …

    "Der früher in Wehrpflichtsachen zuständige VII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat hierzu entschieden, daß zwar die Gemeinschaft der Zeugen Jehovas ein anderes Bekenntnis im Sinne dieser Vorschrift sei, aber kein Dienstamt dieser Gemeinschaft dem Amt eines Geistlichen des evangelischen oder des römisch-katholischen Bekenntnisses entspreche; er hatte dies ausgesprochen nicht nur für die neben einem bürgerlichen Beruf als Prediger tätigen Zeugen Jehovas, sondern auch für die sogenannten Vollzeitdiener wie Sonderpioniere, Kreisdiener und Betheldiener (BVerwGE 7, 66; 14, 318 [BVerwG 11.07.1962 - V C 75/62]; 24, 1 [BVerwG 25.03.1966 - VII C 21/63]; sowie die Urteile vom 8. Februar 1963 - BVerwG VII C 63.62 [Buchholz BVerwG 448.0, § 11 WpflG Nr. 8] und BVerwG VII C 92.62 - [NJW 1963, 1169]).
  • BVerwG, 26.07.1962 - V B 16.62

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ausbildungshilfe für ein …

    Denn nach dessen § 6 sind die allgemeinen fürsorgerechtlichen Vorschriften einschließlich des Grundsatzes der Subsidiarität (§ 21 RFV, § 5 RGr.) anzuwenden, nach denen die Fürsorgebehörden nur einzugreifen haben, wenn und soweit der notwendige Lebensbedarf nicht von anderer Seite, z.B. nach den Vorschriften des Lastenausgleichsgesetzes, beschafft werden kann, wie der erkennende Senat in demUrteil vom 11. Juli 1962 - BVerwG V C 75.62 - dargelegt hat.
  • BSG, 23.03.1971 - 7 RAr 4/68

    Zur Berufung des BA auf den RV-Träger bei Ersatzanspruch eines Sozialhilfeträgers

    Fürsorge vom 40 Dezember 1924 (BGBl° I 765) ergibt - die öffentliche Fürsorge immer nur als letztes und äußerstes Mittel nach Erschöpfung aller anderen Möglich= keiten einzugreifen hate Ihre Verpflichtungen sind absolut subsidiärer Naturo Das gilt auch für Leistungen nach dem KEG, einem fürsorgerechtlichen Spezialgesetz" für das nach seinem 5 6 die allgemeinen fürsorgerechtlichen Grundw Sätze maßgebend sind (vgl" BVerwG 14, 313; BSG 139 134" 137)° Soweit es sich demnach in dem vorliegenden Rechtsstreit - im einzelnen wird hierauf später noch einzugehen Maßnahmen nach 5 39 Abso 3 AVAVG handelt".
  • BVerwG, 11.12.1969 - VIII C 45.68

    Befreiung vom Wehrdienst wegen eines geistlichen Bekenntnisses - Rechtmäßigkeit …

    Der früher in Wehrpflichtsachen zuständige VII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat hierzu entschieden, daß zwar die Gemeinschaft der ... ein anderes Bekenntnis im Sinne dieser Vorschrift sei, aber kein Dienstamt dieser Gemeinschaft dem Amt eines Geistlichen des evangelischen oder des römisch-katholischen Bekenntnisses entspreche; er hatte dies ausgesprochen nicht nur für die neben einem bürgerlichen Beruf als Prediger tätigen ... sondern auch für die sogenannten Vollzeitdiener wie Sonderpioniere, Kreisdiener und Betheldiener (BVerwGE 7, 66; 14, 318 [BVerwG 11.07.1962 - V C 75/62]; 24, 1 [BVerwG 25.03.1966 - VII C 21/63]; sowie dieUrteile vom 8. Februar 1963 - BVerwG VII C 63.62 [Buchholz BVerwG 448.0, § 11 WpflG Nr. 8] und BVerwG VII C 92.62 - [NJW 1963, 1169]).
  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 101.69

    Anspruchsbegründende Selbstbindung der Wehrverwaltung

  • BVerwG, 14.09.1964 - V B 80.64

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 10.03.1965 - V C 96.64

    Rechtsmittel

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