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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 01.06.1967 - V OE 13/67   

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https://dejure.org/1967,677
VGH Hessen, 01.06.1967 - V OE 13/67 (https://dejure.org/1967,677)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01.06.1967 - V OE 13/67 (https://dejure.org/1967,677)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01. Juni 1967 - V OE 13/67 (https://dejure.org/1967,677)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • ESVGH 18, 122
  • NJW 1968, 70
  • DVBl 1968, 191
  • DÖV 1967, 757
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 02.05.1962 - I B 27.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Hessen, 01.06.1967 - V OE 13/67
    Sowohl das Verwaltungsgericht Berlin (Urteil vom 12. Juni 1962) wie auch das Oberverwaltungsgericht Berlin (Urteil vom 10. Juli 1963 -- OVG I B 27.62 --) hatten in ihren Urteilen die erhobene Klage wegen partieller Prozeßunfähigkeit des Klägers als unzulässig abgewiesen.

    Zur Ergänzung des Sachverhalts wird ferner auf die Schriftsätze des Klägers und der Beklagten, auf den Inhalt des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 10. Juli 1963 -- OVG I B 27.62 -- und des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. November 1965 -- V C 118.63 -- Bezug genommen.

    Nicht nur der Inhalt der vom Oberverwaltungsgericht Berlin in dem rechtskräftigen Urteil vom 10. Juli 1963 -- I B 27.62 -- wiedergegebenen Schriftsätze des Klägers, sondern auch die Art seiner Prozeßführung im vorliegenden Rechtsstreit vermitteln dem Senat ohne Zuziehung eines medizinischen Sachverständigen die Gewissheit, daß das Prozessieren beim Kläger zum Selbstzweck und zum abartigen Lebensinhalt geworden ist und daß er wegen dieser krankhaften Veranlagung nicht mehr in der Lage ist, das zur Förderung eines Prozesses wirklich Nützliche und Zweckmäßige vom Unnützlichen und Unzweckmäßigen zu unterscheiden und danach zu handeln.

  • BVerwG, 24.11.1965 - V C 118.63

    Kündigung des Vollmachtvertrages in Anwaltsprozessen - Bestellung eines …

    Auszug aus VGH Hessen, 01.06.1967 - V OE 13/67
    Rn. 9 Sie legte Abdruck eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. November 1965 -- V C 118.63 -- vor, das zwischen denselben Beteiligten ergangen ist und die Abweisung der auf "Freifahrt in der Polsterklasse mit Begleitperson und Personalfahrt" gerichteten Verpflichtungsklage durch die Vorinstanzen bestätigte.

    Zur Ergänzung des Sachverhalts wird ferner auf die Schriftsätze des Klägers und der Beklagten, auf den Inhalt des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 10. Juli 1963 -- OVG I B 27.62 -- und des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. November 1965 -- V C 118.63 -- Bezug genommen.

  • BVerwG, 31.08.1966 - V C 223.65
    Auszug aus VGH Hessen, 01.06.1967 - V OE 13/67
    Dem Kläger ist entgegenzuhalten, daß sich das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 31. August 1966 -- V C 223.65 -- (veröffentlicht in der Zeitschrift für Sozialhilfe 1967, 22) ausdrücklich auf das Urteil vom 24. November 1965 bezogen und den Ausführungen zur partiellen Prozeßunfähigkeit beigepflichtet hat.
  • BAG, 03.12.1954 - 1 AZR 381/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Zuständigkeit bei Streitigkeiten aus …

    Auszug aus VGH Hessen, 01.06.1967 - V OE 13/67
    Es ist in Rechtsprechung und Schrifttum allgemein anerkannt, daß auch Prozeßurteile der materiellen Rechtskraft fähig sind (RGZ 159, 173 (176); BAG, Urt. vom 3. Dezember 1954, NJW 1955, 476;… Baumbach-Lauterbach, ZPO, 26. Aufl., Anm. 1 A zu § 322; Wieczorek, Großkommentar zur ZPO, Anm. B I b 1 zu § 322, Seite 657).
  • RG, 13.01.1939 - III 89/38

    1. In welchem Umfange sind Vorbehaltsurteile des Urkundenprozesses für die …

    Auszug aus VGH Hessen, 01.06.1967 - V OE 13/67
    Es ist in Rechtsprechung und Schrifttum allgemein anerkannt, daß auch Prozeßurteile der materiellen Rechtskraft fähig sind (RGZ 159, 173 (176); BAG…, Urt. vom 3. Dezember 1954, NJW 1955, 476;… Baumbach-Lauterbach, ZPO, 26. Aufl., Anm. 1 A zu § 322; Wieczorek, Großkommentar zur ZPO, Anm. B I b 1 zu § 322, Seite 657).
  • SG Magdeburg, 17.05.2010 - S 11 AS 610/09

    Sozialgerichtliches Verfahren: Bestellung eines besonderen Vertreters bei …

    Rn. 49 Es wird zwar auch die Auffassung vertreten, dass dann keine Veranlassung für die Bestellung eines Vertreters besteht, wenn ein Kläger "die deutsche Gerichtsbarkeit mutwillig und missbräuchlich in Anspruch nimmt" (vgl. Hessischer VGH, Entscheidung vom 1.6.1967 - V OE 13/67, NJW 1968, 70 ff, wobei der Rechtsmissbrauch aus der "einmaligen Häufung anhängig gemachter Prozesse und der Art, in der diese geführt werden" abgeleitet wurde) und auch das Bundessozialgericht hat bereits im o. a. Verfahren B 14 AS 41/08 S von der Bestellung eines besonderen Vertreters für den Antragsteller wegen der Haltlosigkeit seines Begehrens abgesehen.

    Weil es sich um die Angelegenheiten der Grundsicherung handelt, die vor dem erstinstanzlichen Tatsachengericht geltend gemacht werden, sollen die Anträge und Klagen mit Hilfe des besonderen Vertreters geordnet und mit der Erwartung bearbeitet werden, dass Rechtsschutzbegehren, die offensichtlich haltlos und unzulässig sind, nicht weiterverfolgt werden (s. anders Hessischer VGH, Entscheidung vom 1.6.1967, a. a. O., der erwogen hatte, zukünftige Anträge und Klagen unbearbeitet wegzulegen, solange das querulatorische Verhalten andauert).

    Allerdings hat es keine präjudizielle Wirkung, wenn der Antragsteller in Verfahren vor anderen Gerichten als prozessfähig angesehen wird (Hessische VGH, Entscheidung vom 1.6.1967 - V OE 13/67, NJW 1968, 70 ff.).

  • FG Baden-Württemberg, 22.07.2016 - 13 K 65/16

    Prozessunfähigkeit eines Beteiligten

    Rn. 72 4. Der Kläger hat inzwischen offenkundig jeden Überblick über seine Verfahren verloren, was gegen die Prozessfähigkeit des Klägers spricht (vgl. Hessischer VGH, Entscheidung vom 1. Juni 1967 V OE 13/67, juris).

    Rn. 74 Da der Senat keine Anhaltspunkte für die Prozessfähigkeit des Klägers hat und mangels diesbezüglicher Mitwirkungsbereitschaft des Klägers diese auch nicht positiv feststellen kann, muss der Senat aufgrund der Vielzahl der beim Kläger offen zu Tage scheinenden Symptome von einer krankhaften Form der Querulanz und mithin Prozessunfähigkeit ausgehen (vgl. Urbaniok, FOTRES [2007] S. 370f.; BVerwG, Beschluss vom 7. November 1986 5 B 58/86, 5 B 59/86, 5 B 60/86, 5 B 61/86, 5 B 62/86, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 7. August 2015 26 K 4946/15, juris; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Entscheidung vom 1. Juni 1967 V OE 13/67, NJW 1968, 70).

  • VGH Hessen, 21.02.1989 - 11 UE 2883/88

    Prozeßfähigkeit eines Beteiligten; Prozeßunfähigkeit; Rechtsbehelfsbefugnis

    Eine partielle Geschäfts- und Prozeßunfähigkeit kann indes von dem Gericht dann ohne medizinischen Sachverständigen festgestellt werden, wenn die maßgeblichen Umstände auch einem medizinisch nicht vorgebildeten Laien den eindeutigen Schluß auf diese Eigenschaft gestatten (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.01.1973 - V CB 119.69 -. Buchholz 310, § 62 VwGO Nr. 11; Urteil vom 24.11.1965 - V C 117.63 -, Buchholz 310, § 62 VwGO Nr. 3; Hess. VGH, Urteil vom 26.01.1987 - IX OE 87/82 - Urteil vom 01.06.1967 - V OE 13/67 -, DÖV 1967, 757 und Beschluß vom 25.08.1978 - I OE 69/75 - Bay.VGH, BayVBl. 1984, 757; VGH Mannheim, Urteil vom 13.05.1985 - 10 S 554/85 - BGHZ 86, 184 ff.;… Kopp, a.a.O., Rdnr. 2 zu § 62).
  • VGH Hessen, 27.06.1995 - 1 TG 1808/95

    Entscheidung des Gerichts über die Prozeßfähigkeit einer Partei ohne Hinzuziehung …

    In der Beurteilung derartiger ärztlicher Fragen durch den Richter liegt jedoch kein Verfahrensmangel, wenn die maßgeblichen Umstände des Falles auch einem medizinisch nicht vorgebildeten Laien den eindeutigen Schluß auf das Vorliegen der auf medizinischem Gebiet liegenden tatsächlichen Voraussetzungen für das Vorliegen einer (partiellen) Geschäftsunfähigkeit gestatten (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. November 1965 …und vom 25. Januar 1973 a.a.O.; Hess. VGH, Urteil vom 1. Juni 1967, NJW 1968, 70 …sowie Urteil vom 21. Februar 1989 a.a.O., NJW 1990, 403 f. m.w.N.).
  • VG Köln, 27.02.2018 - 7 K 2297/14

    Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung zur Einfuhr des Betäubungsmittels …

    Rn. 45 vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.09.1965 - V CB 107.64 - juris (nur Orientierungssatz); BVerwG, Urteil vom 24.11.1965 - V C 117.63 - Buchholz 310 § 62 Nr. 3, S. 8; OVG NRW, Beschluss vom 19.12.1995 - 15 A 4370/95 - juris, Rn. 7 und 8; HessVGH, Beschluss vom 27.06.1995 - 1 TG 1808/95 - juris, Rn. 28 f. und Urteil vom 01.06.1967 - V OE 13/67 - juris, Rn. 28.
  • BVerwG, 14.07.1971 - VI C 22.64

    Partielle Geschäftsunfähigkeit und Prozessunfähigkeit auf Grund eines paranoiden …

    Sowohl mit den tatsächlichen Feststellungen, auf Grund derer das Berufungsgericht zu einer Annahme der partiellen Prozeßunfähigkeit des Klägers kommt, als auch mit ihrer zutreffenden Würdigung befindet sich das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit den rechtskräftigen Urteilen des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 29. April 1964 - III 704/61 - des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 1. Juni 1967 (NJW 1968, 70 = DÖV 1967, 757), des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 23. Oktober 1970 - OVG Bf. I 95/69 - sowie des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. November 1965 - BVerwG V C 117.63 und BVerwG V C 118.63 -.
  • LSG Hessen, 22.04.1975 - L 4 V 1053/73
    Obwohl dem VGH Kassel der große Umfang der Prozeßführung des Klägers zu 3. bei Verkündung seines Urteiles vom 1. Juni 1967 - V UE 13/67 (NJW 1968 S. 70) nicht bekannt war, weil auch nach diesem Zeitpunkt weitere Prozesse der Erbengemeinschaft angestrengt wurden, hat der VGH in diesem Urteil erwogen, "ob zukünftige Eingaben des Klägers überhaupt noch zu bearbeiten sind".
  • BVerwG, 14.07.1971 - VI C 21.64
    Sowohl mit den tatsächlichen Feststellungen, auf Grund derer das Berufungsgericht zu einer Annahme der partiellen Prozeßunfähigkeit des Klägers kommt, als auch mit ihrer zutreffenden Würdigung befindet sich das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit den rechtskräftigen Urteilen des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 29. April 1964 - III 704/61 -, des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 1. Juni 1967 (NJW 1968, 70 = DÖV 1967, 757), des Hamburgischen.
  • VGH Hessen, 24.04.1980 - F 165/77

    Prozess/Prozessunfähigkeit; Geschäftsunfähigkeit

    Ohne die Mitwirkung medizinischer Sachverständiger kann vom Gericht eine partielle Prozeßunfähigkeit angenommen werden, wenn die maßgeblichen Umstände auch einem medizinisch nicht vorgebildeten Laien den eindeutigen Schluß auf diese Eigenschaft gestatten (vergleiche BVerwG, Urteil vom 25.01.1973 - V C E 119/69; Hess. VGH, Urteil vom 01.06.1967 in DÖV 1967, Seite 757; Urteil vom 18.10.1978 - I OE 69/75;… Eyermann - Fröhler, 7. Auflage, 1977, Randnummer 10 a, § 62 VwGO;… Kopp, 4. Auflage, 1979 Anmerkung 2 zu § 62 VwGO).
  • BVerwG, 14.07.1971 - VI C 55.64

    Einstellung als Postinspektoranwärter für die Laufbahn des gehobenen …

    Sowohl mit den tatsächlichen Feststellungen, auf Grund derer das Berufungsgericht zu einer Annahme der partiellen Prozeßunfähigkeit des Klägers kommt, als auch mit ihrer zutreffenden Würdigung befindet sich das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit den rechtskräftigen Urteilen des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 29. April 1964 - III 704/61 -, des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 1. Juni 1967 (NJW 1968, 70 = DÖV 1967, 757), des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 23. Oktober 1970 - OVG Bf. I 95/69 - sowie, des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. November 1965 - BVerwG V C 117.63 und BVerwG V C 118.63 -.
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