Rechtsprechung
| BFH, 22.10.2003 - V R 103/01 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
UStG 1991/1993 § 18 Abs. 9; UStDV 1991/1993 § 61 Abs. 3; Richtlinie 77/388/EWG Art. 4 Abs. 4 2. Unterabs.
- Judicialis
UStG 1991/1993 § 18 Abs. 9; ; UStDV 1991/1993 § 61 Abs. 3; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 4 Abs. 4 2. Unterabs.
- IWW
- Simons & Moll-Simons
UStG 1991/1993 § 18 Abs. 9; UStDV 1991/1993 § 61 Abs. 3; Richtlinie 77/388/EWG Art. 4 Abs. 4 2. Unterabs
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
UStG § 2, § 18 Abs. 9; UStDV § 61 Abs. 3
Unternehmerbescheinigung gem. § 61 Abs. 3 UStDV - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unternehmerbescheinigung beim Vorsteuervergütungsverfahren
- datenbank.nwb.de
Unternehmerbescheinigung i. S. des § 61 Abs. 3 UStDV als Voraussetzung für Vergütung von Vorsteuern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bewertung einer Unternehmerbescheinigung als Nachweis über die Ansässigkeit als Steuerpflichtiger; Vergütung der Vorsteuerbeträge an nicht im Ausland ansässige Unternehmer; Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens; Harmonisierung der Rechtsvorschriften der ...
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Köln, 26.10.2000 - 2 K 7140/96
- BFH, 22.10.2003 - V R 103/01
Papierfundstellen
- BFHE 203, 519
- BB 2004, 91
- DB 2004, 170
- BStBl II 2004, 30
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BFH, 29.10.1986 - VII R 110/82
Auszug aus BFH, 22.10.2003 - V R 103/01
Der Senat ist als Revisionsgericht nicht nur an die eigentlichen tatrichterlichen Feststellungen der Vorinstanz, sondern auch an deren tatrichterliche Würdigung gebunden, wenn die Folgerungen des FG nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 29. Oktober 1986 VII R 110/82, BFHE 148, 90). - FG Köln, 26.10.2000 - 2 K 7140/96
Nachweis der Unternehmereigenschaft im Vergütungsverfahren
Auszug aus BFH, 22.10.2003 - V R 103/01
Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 233 veröffentlichtem Urteil ab. - Generalanwalt beim EuGH, 13.04.2000 - C-136/99
Monte Dei Paschi Di Siena
Auszug aus BFH, 22.10.2003 - V R 103/01
Mit seiner Anfrage an die niederländische Finanzbehörde hat das BfF von seiner Befugnis Gebrauch gemacht, sich an die Behörde des Mitgliedstaats zu wenden, die die Bescheinigung ausgestellt hat, um Informationen einzuholen (vgl. zu diesem Vorgehen die Schlussanträge des Generalanwalts Antonio Saggio vom 13. April 2000 Rs. C-136/99 --Société Monte Dei Paschi Di Siena--, Slg. 2000, I-6111 Randnr. 13).
- BFH, 22.01.2004 - V R 71/01
Vorsteuervergütungsverfahren
Dies kann z.B. der Fall sein, wenn anderslautende Auskünfte aus dem Mitgliedstaat vorliegen, der die Bescheinigung ausgestellt hat (vgl. BFH-Urteil vom 22. Oktober 2003 V R 103/01, BFH/NV 2004, 297) oder wenn Tatsachen vorliegen, die dafür sprechen, dass der Steuerpflichtige in dem ausstellenden Staat nur seinen "rechtlichen Sitz" hat (vgl. BFH-Urteil in BFHE 203, 193, BStBl II 2003, 819).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".