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Rechtsprechung
   BFH, 25.10.1989 - V R 104/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,6416
BFH, 25.10.1989 - V R 104/84 (https://dejure.org/1989,6416)
BFH, Entscheidung vom 25.10.1989 - V R 104/84 (https://dejure.org/1989,6416)
BFH, Entscheidung vom 25. Oktober 1989 - V R 104/84 (https://dejure.org/1989,6416)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Umsatzsteuer auf Vermittlungsprovisionen (Bearbeitungsgebühren) für die Vermietung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern im Ausland - Umsatzsteuerbefreiung für die Leistungen als Versicherungsvertreter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 18.05.1988 - X R 44/82

    Havariekommissar - Aufgabenbereich - Zusammenhang mit der Schiffshavarie - …

    Auszug aus BFH, 25.10.1989 - V R 104/84
    Denn nach dem festgestellten Sachverhalt ist die Klin. nicht auf Grund einer Verpflichtung zur Vermittlung oder zum Abschluß von Versicherungsgeschäften tätig geworden (vgl. BFH-Urteil vom 18. Mai 1988 X R 44/82, unter 2. a, m. w. N.; BFHE 153, 258, BStBl II 1988, 801).
  • BFH, 20.02.1986 - V R 133/75

    Anforderungen an die Besteuerung eines Unternehmers - Umsatzsteuerliche …

    Auszug aus BFH, 25.10.1989 - V R 104/84
    Vielmehr setzt sie im Rahmen der für den Besteuerungsmaßstab maßgebenden Entgeltsbeschreibung voraus, daß derjenige, der durchlaufende Posten vereinnahmt und verausgabt, selbst keine entsprechende Leistung erbracht hat (vgl. BFH-Urteil vom 20. Februar 1986 V R 133/75, unter 2., BFH/NV 1986, 311).
  • BFH, 11.02.1981 - I R 13/77

    Auslegung von Verträgen - Vertragstext - Auslegung

    Auszug aus BFH, 25.10.1989 - V R 104/84
    Der BFH hat zwar die Auslegung von Verträgen auch unter dem Gesichtspunkt zu überprüfen, ob das FG die für die Auslegung bedeutsamen, außerhalb des Vertragstextes liegenden Umstände erforscht und berücksichtigt hat (vgl. BFH-Urteil vom 11. Februar 1981 I R 13/77, BFHE 133, 3, BStBl II 1981, 475).
  • BFH, 05.11.1968 - II R 118/67

    Mindestanforderungen einer Revisionsbegründung

    Auszug aus BFH, 25.10.1989 - V R 104/84
    Dieses Revisionsvorbringen ist unzulässig, weil es nicht mit zulässigen und begründeten Revisionsrügen verbunden ist (vgl. hierzu Beschluß des BFH vom 5. November 1968 II R 118/67, BFHE 94, 116, BStBl II 1969, 84).
  • BFH, 19.02.2004 - V R 10/03

    Sog. Selbstwerbung von Holz

    a) Die rechtliche Einordnung des von den Vertragspartnern Gewollten am Maßstab der jeweils einschlägigen Normen ist für das Revisionsgericht nicht nach § 118 Abs. 2 FGO bindend, sondern in vollem Umfang nachprüfbare Rechtsanwendung (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 5. Mai 1976 I R 166/74, BFHE 119, 478, BStBl II 1976, 717; vom 25. Oktober 1989 V R 104/84, BFH/NV 1990, 676; vom 2. April 1998 III R 67/97, BFHE 186, 79, BStBl II 1998, 613).
  • BFH, 11.02.1997 - I R 43/96

    Verträge zwischen Kapitalgesellschaft und beherrschendem Gesellschafter

    Verboten ist damit die Buchstabeninterpretation; geboten die Berücksichtigung u. a. des sprachlichen Zusammenhangs der abgegebenen Willenserklärungen, die Stellung der auslegungsbedürftigen Formulierung im Gesamtzusammenhang des Textes und sämtliche Begleitumstände (…vgl. z. B. Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 56. Aufl., § 133 Rdnr. 15; BFH-Urteile vom 5. Februar 1992 II R 110/88, BFHE 166, 402, BStBl II 1992, 357; vom 25. Oktober 1989 V R 104/84, BFH/NV 1990, 676; in BFHE 167, 344, BStBl II 1993, 15).
  • FG München, 13.11.2003 - 12 K 3585/02

    Abzweigung des vollen Kindergeldes an den Sozialhilfeträger bei Heimunterbringung …

    Zum Erlass einer Ermessensentscheidung mit einem bestimmten Inhalt kann das Gericht den Beklagten aber verpflichten, wenn die vom Gericht vorzunehmende Sachverhaltsermittlung ergibt, dass nur der Erlass eines Verwaltungsakts mit dem beantragten Inhalt ermessensfehlerfrei ist (sog. Ermessensreduzierung auf Null; vgl. BFH-Urteil vom 4. Oktober 1989 V R 104/84, BStBl II 1990, 179 ).
  • FG Hamburg, 23.09.1999 - II 212/97

    VGA bei freiwilligen Sonderzahlungen

    Verboten ist damit die Buchstabeninterpretation; geboten die Berücksichtigung u. a. des sprachlichen Zusammenhangs der abgegebenen Willenserklärungen, die Stellung der auslegungsbedürftigen Formulierung im Gesamtzusammenhang des Textes und sämtliche Begleitumstände (…vgl. z. B. Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch , 56. Aufl., § 133 Rdn. 15; BFH-Urteile vom 5. Februar 1992 - II R 110/88 -, BFHE 166, 402, BStBl II 1992, 357 ; vom 25. Oktober 1989 - V R 104/84 -, BFH/NV 1990, 676).
  • FG Niedersachsen, 10.10.2000 - 6 K 259/98

    Verdeckte Gewinnausschüttung aufgrund von nicht als Abzugsbetrag erwähnten …

    Verboten ist damit die Buchstabeninterpretation; geboten die Berücksichtigung u.a. des sprachlichen Zusammenhangs der abgegebenen Willenserklärungen, die Stellung der auslegungsbedürftigen Formulierung im Gesamtzusammenhang des Textes und sämtliche Begleitumstände (…vgl. z.B. Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 56. Aufl., § 133 Rdnr. 15; BFH-Urteile vom 5. Februar 1992 II R 110/88, BFHE 166, 402, BStBl II 1992, 357; vom 25. Oktober 1989 V R 104/84, BFH/NV 1990, 676; in BFHE 167, 344, BStBl II 1993, 15).
  • FG Hessen, 01.04.1998 - 6 K 2075/96
    Mit Urteilen vom 20.02.1986 - V R 133/75 , BFH/NV 1986, 311 - und vom 25.10.1989 - ( V R 104/84 , BFH/NV 1990, 676) hat der BFH aber klargestellt, daß § 10 Abs. 1 Satz 4 UStG eine selbstständige, umsatzsteuerauslösende oder den Besteuerungstatbestand ausschließende Bedeutung nicht zukomme.
  • FG Hessen, 01.04.1998 - 6 K 1188/96

    Einstufung von Deponiegebühren von Bankkunden; Vorliegen von durchlaufenden …

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  • BFH, 17.09.1992 - I R 45/91

    Eingliederungsbeihilfen als Betriebseinnahmen

    Tatsächliche Feststellungen und Gesamtwürdigungen, die verfahrensrechtlich einwandfrei zustandegekommen und durch keine Denkfehler oder die Verletzung von Erfahrungssätzen beeinflußt sind, binden das Revisionsgericht auch dann, wenn sie nicht zwingend, sondern nur möglich sind (s. BFH-Urteil vom 25. Oktober 1989 V R 104/84, BFH/NV 1990, 676;… Gräber / Ruban, Finanzgerichtsordnung, Kommentar, 2. Aufl., 1987, § 118 Rz.40 m.w.N.).
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