Rechtsprechung
| BFH, 11.02.1993 - V R 128/89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung der Erfüllung der Mitwirkungspflichten durch den Steuerpflichtigen bei der finanzgerichtlichen Überprüfung der vom Finanzamt geltend gemachten steuererhöhenden Umstände
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BFH, 15.02.1989 - X R 16/86
Beweiswürdigung - Schätzung
Auszug aus BFH, 11.02.1993 - V R 128/89
Die Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen verstärkt sich bei außergewöhnlichen Gestaltungen, z.B. der Einzahlung hoher Barbeträge, bei widersprüchlichen, teilweise eindeutig widerlegten Angaben zur Herkunft der eingezahlten Mittel und aus dem Gesichtspunkt der Beweisnähe, wenn der Steuerpflichtige allein in der Lage ist, die erforderlichen Informationen zu geben (BFH-Urteil vom 15. Februar 1989 X R 16/86, BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462).Wird der Steuerpflichtige diesen Anforderungen an seine Mitwirkung bei der Sachverhaltsaufklärung nicht gerecht, können sich das FA und das FG hinsichtlich steuerbegründender und steuererhöhender Tatsachen mit einem geringeren Grad an Überzeugung begnügen (BFH-Urteile in BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462; vom 30. November 1989 I R 14/87, unter A 3. c, BFHE 159, 82, BStBl II 1990, 993).
- BFH, 30.11.1989 - I R 14/87
Zulässigkeit der Erhebung pauschaler Lohnkirchensteuer; zur Rechtsnatur der …
Auszug aus BFH, 11.02.1993 - V R 128/89
Wird der Steuerpflichtige diesen Anforderungen an seine Mitwirkung bei der Sachverhaltsaufklärung nicht gerecht, können sich das FA und das FG hinsichtlich steuerbegründender und steuererhöhender Tatsachen mit einem geringeren Grad an Überzeugung begnügen (BFH-Urteile in BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462; vom 30. November 1989 I R 14/87, unter A 3. c, BFHE 159, 82, BStBl II 1990, 993).In solchen Fällen kann von dem Sachverhalt ausgegangen werden, für den die größte Wahrscheinlichkeit spricht (BFH-Urteil in BFHE 159, 82, BStBl II 1990, 993, a.a.O.).
- BFH, 09.08.1991 - III R 129/85
Verwerfung einer formell ordnungsmäßigen Buchführung
Auszug aus BFH, 11.02.1993 - V R 128/89
Hierzu zählt insbesondere, ob der Steuerpflichtige der ihm obliegenden Mitwirkungspflicht nachkommt (BFH-Urteil vom 9. August 1991 III R 129/85, BFHE 165, 326 [BFH 09.08.1991 - III R 129/85], BStBl II 1992, 55). - BFH, 23.10.1992 - VI R 62/88
Schätzung von Trinkgeldeinnahmen bei unglaubwürdigen Angaben
Auszug aus BFH, 11.02.1993 - V R 128/89
Bei der finanzgerichtlichen Prüfung, ob vom FA geltend gemachte steuerbegründende oder steuererhöhende Tatsachen vorliegen, sind alle Umstände des Einzelfalles frei zu würdigen (vgl. § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO; Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. Oktober 1992 VI R 62/88, BFHE 169, 432, BStBl II 1993, 117).
- BFH, 21.01.2005 - VIII B 163/03
Verletzung von Mitwirkungspflichten
Es ist auch nicht klärungsbedürftig, sondern durch die bereits vorliegende Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) geklärt, dass eine Hinzurechnung von Einnahmen nicht nur bei einem ungeklärten Vermögenszuwachs zulässig ist, sondern dass im Rahmen der Beweiswürdigung die Verletzung abgabenrechtlicher Mitwirkungspflichten (§ 90 der Abgabenordnung --AO 1977--) zur Folge haben kann, dass das Finanzamt zum Nachteil des Steuerpflichtigen von einem Sachverhalt ausgehen kann, für den unter Berücksichtigung der Beweisnähe des Steuerpflichtigen und seiner Verantwortung für die Aufklärung des Sachverhalts die größte Wahrscheinlichkeit spricht (vgl. BFH-Urteile vom 15. Februar 1989 X R 16/86, BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462;… vom 16. Dezember 1992 X R 77/91, BFH/NV 1993, 547; vom 11. Februar 1993 V R 128/89, BFH/NV 1994, 109;… BFH-Beschluss vom 17. März 1997 I B 123/95, BFH/NV 1997, 730).
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