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Rechtsprechung
   BFH, 25.03.1977 - V R 140/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,913
BFH, 25.03.1977 - V R 140/74 (https://dejure.org/1977,913)
BFH, Entscheidung vom 25.03.1977 - V R 140/74 (https://dejure.org/1977,913)
BFH, Entscheidung vom 25. März 1977 - V R 140/74 (https://dejure.org/1977,913)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Diesel-Lokomotive - Austausch abgenutzter Teile - Volle Abschreibung - Modernisierung - Keine Nutzungsänderung - Selbstverbrauchssteuerpflichtige Neuinvestition

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG (1967) § 30 Abs. 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 122, 176
  • DB 1977, 1235
  • BStBl II 1977, 577
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (10)

  • BFH, 30.05.1974 - IV R 56/72

    Aufwendungen für Einbau - Austauschmotor - Lastkraftwagen - Volle Abschreibung - …

    Auszug aus BFH, 25.03.1977 - V R 140/74
    Aus ertragsteuerrechtlicher Sicht ist die nach dem Vollverschleiß eines Wirtschaftsguts erforderliche Generalüberholung als Neuherstellung des Wirtschaftsguts anzusehen (vgl. das Urteil des BFH vom 30. Mai 1974 IV R 56/72, BFHE 112, 277, BStBl II 1974, 520) mit der Folge, daß Reparaturaufwendungen als Herstellungsaufwand zu aktivieren sind und nicht als Erhaltungsaufwand für das ursprüngliche Wirtschaftsgut sofort abgeschrieben werden können.

    Macht das Auswechseln von verschlissenen Teilen eines buchmäßig abgeschriebenen Wirtschaftsguts, bei dem kein tatsächlicher Vollverschleiß eingetreten ist, lediglich die Nutzungsfähigkeit des gesamten Wirtschaftsguts im Rahmen der Lebensdauer der nicht ergänzten Teile möglich, so spricht dies ertragsteuerrechtlich für Erhaltungsaufwand (vgl. die BFH-Urteile IV R 56/72 und I 173/58 U).

    Der BFH hebt im übrigen die Entwicklung hervor, in Zweifelsfällen nicht Herstellungs-, sondern Erhaltungsaufwand anzunehmen (Urteil IV R 56/72, Beschluß des Großen Senats des BFH vom 26. November 1973 GrS 5/71, BFHE 111, 242 [254], BStBl II 1974, 132).

    Die Verlängerung der Nutzungsdauer der Lokomotive, die sich aufgrund dieser Erneuerungsarbeiten ergab, rechtfertigt aber nicht die Annahme, daß damit eine Neuherstellung des Wirtschaftsguts vollzogen worden ist (BFH-Urteil IV R 56/72).

    Denn die Lokomotive und der jeweils dazugehörige Motor sind ein einheitlich zu bewertendes Ganzes - das einheitliche Wirtschaftsgut "Diesel-Lokomotive" (vgl. BFH-Urteil IV R 56/72).

  • BFH, 13.04.1972 - V R 151/71

    Erweiterung eines Fabrikgebäudes - Neubauteile - Gesamtgebäudekomplex - …

    Auszug aus BFH, 25.03.1977 - V R 140/74
    Der BFH habe auch Gebäudeerweiterungen als selbstverbrauchsteuerpflichtige Neuinvestitionen behandelt, wenn die Neubauteile dem Gesamtkomplex das Gepräge gäben und den Altbauteilen größen- und wertmäßig übergeordnet seien (so Urteil vom 13. April 1972 V R 151/71, BFHE 105, 198, BStBl II 1972, 654).

    Zum einen handelt es sich dabei nicht um Fälle, in denen lediglich substanzerhaltende Bestandteilserneuerungen durchgeführt werden, sondern um die Beurteilung von erweiternden Baumaßnahmen als bloße Erweiterungsinvestitionen oder als Neuinvestitionen (vgl. BFH-Urteil V R 151/71), zum anderen sind dem nach dieser Rechtsprechung anzustellenden Wertvergleich zwischen Alt- und Neubauteilen nicht die Buchwerte im Zeitpunkt der Investition zugrunde zu legen.

    Maßgeblich ist vielmehr jeweils der Aufwand für die Errichtung der einzelnen Teile, wobei die Werte durch Berücksichtigung von zwischenzeitlichen Wertsteigerungen, von Verschleiß und von Kostenentwicklungen korrigiert werden (BFH-Urteil V R 151/71).

  • BFH, 26.11.1973 - GrS 5/71

    Keine gesonderte AfA für Heizungs- und Fahrstuhlanlagen usw. bei Gebäuden des …

    Auszug aus BFH, 25.03.1977 - V R 140/74
    Der BFH hebt im übrigen die Entwicklung hervor, in Zweifelsfällen nicht Herstellungs-, sondern Erhaltungsaufwand anzunehmen (Urteil IV R 56/72, Beschluß des Großen Senats des BFH vom 26. November 1973 GrS 5/71, BFHE 111, 242 [254], BStBl II 1974, 132).
  • BFH, 05.12.1974 - V R 30/74

    Begriff des Wirtschaftsguts in § 30 Abs. 2 Satz 1 UStG 1967

    Auszug aus BFH, 25.03.1977 - V R 140/74
    Der Begriff des Wirtschaftsguts im Sinn dieser Vorschrift bestimmt sich - wie der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden hat - nach einkommensteuerrechtlichen Grundsätzen (vgl. Urteil vom 5. Dezember 1974 V R 30/74, BFHE 114, 295, BStBl II 1975, 344).
  • BFH, 09.11.1976 - VIII R 27/75

    Kosten für die Aufstellung von Elektro-Nachtspeicheröfen - Gebäudeaufwendungen - …

    Auszug aus BFH, 25.03.1977 - V R 140/74
    Denn durch diese, mit den Reparaturen teilweise technisch verbundene Modernisierung war weder eine ins Gewicht fallende Substanzmehrung noch eine Veränderung der Wesensart verbunden (vgl. das Urteil des BFH vom 9. November 1976 VIII R 27/75, BFHE 121, 179, BStBl II 1977, 306, mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung).
  • BFH, 14.04.1972 - IV R 172/69

    Zusammenschluß zur Gesellschaft - Erwerb eines Flugzeugs - Betrieb des Flugzeuges …

    Auszug aus BFH, 25.03.1977 - V R 140/74
    Der BFH habe auch Gebäudeerweiterungen als selbstverbrauchsteuerpflichtige Neuinvestitionen behandelt, wenn die Neubauteile dem Gesamtkomplex das Gepräge gäben und den Altbauteilen größen- und wertmäßig übergeordnet seien (so Urteil vom 13. April 1972 V R 151/71, BFHE 105, 198, BStBl II 1972, 654).
  • BFH, 19.08.1971 - V R 18/71

    Begriff des Wirtschaftsguts - Selbstverbrauchbesteuerung - Einkommensteuerliche …

    Auszug aus BFH, 25.03.1977 - V R 140/74
    Es hat zur Begründung in seinem Urteil (veröffentlicht in den EFG 1974, 553) ausgeführt: Der Begriff des Wirtschaftsgutes in § 30 Abs. 2 UStG 1967 in der für das Streitjahr geltenden Fassung richte sich nach den Grundsätzen des Einkommensteuerrechts (so Urteil des BFH vom 19. August 1971 V R 18/71, BFHE 103, 282, BStBl II 1972, 75).
  • BFH, 31.01.1956 - I 111/54 U

    Vereinbarung zwischen steuerpflichtigem und Finanzamt - Rechtliche Bindung an die …

    Auszug aus BFH, 25.03.1977 - V R 140/74
    Das sei dann der Fall, "wenn die noch verwertbaren Teile im Verhältnis zum Aufwand bei wirtschaftlicher Betrachtung nicht ins Gewicht fallen" (vgl. BFH-Urteil vom 31. Januar 1956 I 111/54 U, BFHE 62, 230, BStBl III 1956, 86) bzw. wenn die Reparaturaufwendungen gegenüber dem Wert des Wirtschaftsguts vor der Reparatur ungewöhnlich hoch lägen, ohne daß der normale Materialverschleiß diesen Aufwand erfordere (vgl. BFH-Urteile vom 16. August 1955 I 14/55 U, BFHE 61, 283, BStBl III 1955, 306, und vom 3. Dezember 1958 I 173/58 U, BFHE 68, 240, BStBl III 1959, 95).
  • BFH, 03.12.1958 - I 173/58 U

    Aufwendungen für den Einbau eines Austauschmotors als laufender Kostenaufwand

    Auszug aus BFH, 25.03.1977 - V R 140/74
    Das sei dann der Fall, "wenn die noch verwertbaren Teile im Verhältnis zum Aufwand bei wirtschaftlicher Betrachtung nicht ins Gewicht fallen" (vgl. BFH-Urteil vom 31. Januar 1956 I 111/54 U, BFHE 62, 230, BStBl III 1956, 86) bzw. wenn die Reparaturaufwendungen gegenüber dem Wert des Wirtschaftsguts vor der Reparatur ungewöhnlich hoch lägen, ohne daß der normale Materialverschleiß diesen Aufwand erfordere (vgl. BFH-Urteile vom 16. August 1955 I 14/55 U, BFHE 61, 283, BStBl III 1955, 306, und vom 3. Dezember 1958 I 173/58 U, BFHE 68, 240, BStBl III 1959, 95).
  • BFH, 16.08.1955 - I 14/55 U
    Auszug aus BFH, 25.03.1977 - V R 140/74
    Das sei dann der Fall, "wenn die noch verwertbaren Teile im Verhältnis zum Aufwand bei wirtschaftlicher Betrachtung nicht ins Gewicht fallen" (vgl. BFH-Urteil vom 31. Januar 1956 I 111/54 U, BFHE 62, 230, BStBl III 1956, 86) bzw. wenn die Reparaturaufwendungen gegenüber dem Wert des Wirtschaftsguts vor der Reparatur ungewöhnlich hoch lägen, ohne daß der normale Materialverschleiß diesen Aufwand erfordere (vgl. BFH-Urteile vom 16. August 1955 I 14/55 U, BFHE 61, 283, BStBl III 1955, 306, und vom 3. Dezember 1958 I 173/58 U, BFHE 68, 240, BStBl III 1959, 95).
  • BFH, 09.05.1995 - IX R 116/92

    Gebrauchswert - Herstellungkosten - Aufwendungen - Erhaltungsaufwand

    a) Ist das Gebäude so sehr abgenutzt, daß es unbrauchbar geworden ist (Vollverschleiß), so wird durch die Instandsetzungsarbeiten unter Verwendung der übrigen noch nutzbaren Teile ein neues Wirtschaftsgut hergestellt; dies ist in Rechtsprechung und Schrifttum wiederholt als sog. Generalüberholung bezeichnet worden (vgl. insbesondere BFH-Urteile vom 31. Januar 1956 I 111/54 U, BFHE 62, 230, BStBl III 1956, 86; vom 14. Januar 1960 IV 96/58 U, BFHE 70, 360, BStBl III 1960, 136; vom 1. März 1960 I 188/59 U, BFHE 70, 530, BStBl III 1960, 198; vom 30. Mai 1974 IV R 56/72, BFHE 112, 277, BStBl II 1974, 520; vom 25. März 1977 V R 140/74, BFHE 122, 176, BStBl II 1977, 577;… ebenso Stephan in Littmann/Bitz/Hellwig, Das Einkommensteuerrecht, § 21 EStG Rn. 273;… Schmidt/Glanegger, Einkommensteuergesetz, 13. Aufl. 1994, § 6 Anm. 43 b bb;… Werndl, in: Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 6 Rdnr. B 293).

    Ein hoher Aufwand ist kein Indiz dafür, daß eine wesentliche Verbesserung vorliegt; denn auch das Wiederherstellen des ursprünglichen Zustandes kann hohe Aufwendungen erfordern (vgl. BFH-Urteile vom 3. Dezember 1958 I 173/58 U, BFHE 68, 240, BStBl III 1959, 95; vom 25. März 1977 V R 140/74, BFHE 122, 176, BStBl II 1977, 577).

  • BFH, 11.04.1986 - VI R 141/82

    Berücksichtigung der Kosten für den Umbau eines Porsches als Herstellungskosten …

    Daß die Generalüberholung als solche die Annahme von Herstellungsaufwand nicht rechtfertige, ergebe sich auch aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. März 1977 V R 140/74 (BFHE 122, 176, BStBl II 1977, 577), in dem bei einer vollabgeschriebenen Lokomotive abgenutzte Teile wie Motorkupplung, Räder erneuert und gleichzeitig bisher nicht vorhandene elektrische Einrichtungen eingebaut worden seien.

    Auch sie reicht zur Annahme von Herstellungsaufwand nicht aus, insbesondere, wenn - wie im vorliegenden Fall, in dem nach den Feststellungen des FG Aufwendungen in Höhe von 300 DM zur Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit ausgereicht hätten - noch kein Vollverschleiß des Gegenstandes eingetreten ist (BFH-Urteile vom 30. Mai 1974 IV R 56/72, BFHE 112, 277, BStBl II 1974, 520, und in BFHE 122, 176, BStBl II 1977, 577).

  • FG Hamburg, 18.11.1998 - II 135/96

    Nur-Gewinntantieme bei besonderen Umständen keine vGA

    aa) Danach kommt eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis regelmäßig dann in Betracht, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (vgl. BFH-Urteile vom 19. März 1997 - I R 75/96 -, BFHE 183, 94 , BStBl II 1977, 577 ; vom 23. Oktober 1996 - I R 71/95 -, BFHE 181, 328, 330, Der Betrieb - DB - 1996, 2589, 2589; ständ. Rechtsprechung; Abschn. 31 Abs. 3 Körperschaftsteuer-Richtlinien - KStR -).
  • FG Thüringen, 12.07.2000 - III 1649/99

    Eigenheimzulage bei Erwerb einer Eigentumswohnung im sanierten Zustand

    Nicht ausreichend zur Annahme der Herstellung einer Wohnung durch Umbaumaßnahmen ist eine bloße Verbesserung des Nutzungswerts oder der bloße Umstand, daß im Verhältnis zum Wert der Wohnung hohe Aufwendungen getätigt wurden (vgl. BFH, BStBl II 1977, 577 ).
  • FG Düsseldorf, 07.10.1998 - 5 K 885/95

    Besteuerungsverbot für Entnahmeeigenverbrauch

    Nicht ausreichend ist in diesem Zusammenhang der alleinige Ersatz eines für die Nutzungsdauer wesentlichen Teils wie z.B. der Einbau eines Austauschmotors in ein Fahrzeug oder im Verhältnis zum Wert des Wirtschaftsgutes hohe Reparaturkosten (…Schmidt/Glanegger EStG § 6 Rz. 199; BFH, Urteil vom 30.05.1974 IV I 56/72 BStBl II 1974, 520 ; BFHE 112, 277 ; vgl. auch BFH, Urteil vom 25.03.1977 V R 140/74 BStBl II 1977, 577 ; BFHE 122, 176 ).
  • BFH, 15.12.1977 - V R 59/77

    Umrüstung von Untergestellen - Eisenbahn-Kesselwagen - Herstellungskosten - …

    Denn wenn der technische Verschleiß entweder im Jahre 1968 oder in naher Folgezeit eine Auswechslung der Untergestelle notwendig gemacht haben sollte, läge mit der Umrüstung auf moderne Untergestelle nur eine Verlängerung der (wirtschaftlichen) Lebensdauer (über das Jahr 1975) hinaus vor, die entsprechend den Grundsätzen der maßgeblichen Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 30. Mai 1974 IV R 56/72, BFHE 112, 277, BStBl II 1974, 520, und vom 25. März 1977 V R 140/74, BFHE 122, 176, BStBl II 1977, 577) noch als Erhaltungsaufwand zu beurteilen wäre.
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